Gesichert sind: Trockene Augen, Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung.
Der Verdacht auf eine Heterophorie besteht, heißt, wie Sternchen schon schrieb, auf latentes Schielen.
Zur Rechtfertigung der Diagnose steht da: Ausschluss Farbsehstörung, Ausschluss Strabismus, Ausschluss Papillenanomalie, Ausschluss Makulopathie und Ausschluss Glaukom (Glaukomausschluss).
Alle Diagnosen, die bei Ausschluss stehen, sollen also die Untersuchung rechtfertigen und heißt, dass diese keine Diagnose sind!
Hallo Sabine,
mir kamen die Formulieren auch etwas merkwürdig vor. Meine Schwägerin, die Arzthelferin ist, meinte, dass sie bei ausgeschlossenen Diagnosen Folgendes (ein Beispiel) schreiben:
ausgeschlossen Diabetes: Patient hat kein Diabetes
Diabetes Ausschluss: Diabetes muss noch ausgeschlossen werden
Dies würde auch eher dem entsprechen, was der Arzt mir gesagt hat, nämlich dass es das Glaukom noch auszuschließen gilt.
Allerdings steht das mit dem Befund "Ishihara o.B." im Gegensatz. Das ist doch der Test mit den farbigen Schildern? Der wurde nicht gemacht oder gibt es da andere Varianten.
Kleines Edit: Habe die Rechnung von meinem Mann angeschaut, der ebenfalls in der Praxis behandelt wurde - allerdings bei einem anderen Arzt. Dort stehen zum Teil genau die gleichen "Diagnosen": Glaukomausschluss, Abschluss Farbsehstörung, Ausschluss Maculopathie etc. und er hat definitiv keine dieser Krankheiten.