Ginkgo - Geldverschwendung?

  • Hallo,

    mittlerweile verwende ich die preiswerten Präparate vom dm, genauer das Ginkgo-Mittel Zirkulin. Laut Packungsangabe enthält eine Tablette den Trockenextrakt von 100 mg. Davon nehme ich morgens und abends je eine Tablette.
    Ob es nun minderwertiger als andere Produkte ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bin da auch hin- und hergerissen, was meine Überzeugung zu Ginkgo angeht. Vielleicht ist alles Humbug und dann habe ich zumindest nicht zuviel dafür bezahlt.
    Das Thema erinnert mich auch an die Empfehlung zur Prostata-Ertüchtigung beim Mann: Vor einigen Jahren empfahl mir der Urologe, Präparate aus Sägepalmenextrakt (Sabal UNO etc.) zu nehmen. Beim letzten Besuch meinte er, das wäre sinnlos.

    Gruß
    C3PO

  • Hallo,

    Ja, das ist nicht einfach und es wird wohl zum großen Teil Glaubenssache bleiben.
    Ich habe dazu diese Präsentation gefunden:
    http://www.akberlin.de/fileadmin/akb/…ript_Berlin.pdf

    Darin u.a. gefunden:

    Die Art der Extraktion (was und wie) ist sicher wichtig. Bei Johanniskraut reicht das von Extraktion mit Alkohol bis einfaches Pflanzenpulver (auch bei Zirkulin)?!

    Zur Wirksamkeit von Ginko gibt es widersprüchliches. Untersucht wird aber hauptsächlich die Wirkung bei Demenz. Wir wollen ja eine Förderung der Durchblutung. Und dazu gibt es die Angabe:
    "Patienten, die Gb-Extrakte einnehmen sind offentsichtlich gefährdet [...] Blutungskomplikationen zu erleiden [AKdÄ 2002]"

    Art der Extraktion bei Zirkulin: nur ein Fragezeichen

    Elusan leider nicht erwähnt.

    Ich werde mir wohl erst einmal wieder Ginkobil holen.

    Viele Grüße,
    Jürgen

  • Hallo,

    bin jetzt auf ein anderes Präparat gestoßen, das als "hochdosiert" angepriesen wird. Da steht dann:
    1 Tablette enthält:
    Ginkgo Biloba 500mg (Pulver & Extrakt)
    davon Ginkgo Biloba Blattpulver - 200 mg
    davon Ginkgo Biloba Extrakt (10:1) - 30 mg (entspricht 300 mg Ginkgo Biloba Blattpulver)

    Also enthält die Tablette nur 230mg Pulver & Extrakt. Offensichtlich werden die 30 mg Extrakt auf ein 300 mg Pulverequivalent hochgeschönt. Wenn ich das Equivalent auf Extrakt rechne, dann sind es 50 mg.

    Besagtes Präparat kostet so 13 Euro bei 60 Tabletten und 33 Euro bei 180 Tabletten.
    Ginkobil bekommt man so für ca. 33 Euro für 120 Tabetten mit je 120 mg Extrakt.
    Da scheint mir Ginkobil doch günstiger.
    C3PO: auch Du schreibst "Trockenextrakt von 100 mg". Also vielleicht Extrakt von 100 mg Pulver gleich 10 mg Extrakt???
    Ist das dann noch günstig und reicht die Menge, um einen Effekt zu erzielen?

    Viele Grüße,
    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    ich kann leider keine weiterführenden Informationen geben, weil dem Beipackzettel nicht mehr zu entnehmen ist. Was nun eine ausreichende Dosis ist, weiß ich nicht, aber ich hatte mal 200mg (genaue Definition unbekannt) als Messlatte für die Tagesdosis abgespeichert.

    Viele Grüße
    C3PO

  • Hallo zusammen, ich denke, das Thema Gingko/Tebonin ist immer noch aktuell. Für mich jedenfalls, ich nehme es seit 1995. Zunächst 40mg 2xtägl., jetzt 120mg 1xtägl. Ich bekam den Tipp seinerzeit von der Tochter einer 85-jährigen Dame auf Kur, die nahezu erblindet war (Glaukom). Diese riet mir "nehmen Sie unbedingt Tebonin für die Durchblutung des Sehnerven, hätten wir das nur eher gewusst". Meine Ärzte verschrieben mir das Mittel, zumal ich zwischenzeitlich auch noch einen Hörsturz hatte. Und 2001, anl. einer Kataraktoperation, wurde der Durchblutungswert des Sehnerven als außergewöhnlich gut festgestellt. Nun weiss ich nicht, was passiert, wenn ich das Mittel z.,B. wegen hoher Kosten, absetzen würde? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?:?:

  • Erst einmal Studienlage sichten (Dr. Google) und dann mit aktueller Studie bei der Krankenkasse ERstattungsantrag stellen.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Erst einmal Studienlage sichten (Dr. Google) und dann mit aktueller Studie bei der Krankenkasse ERstattungsantrag stellen.

    Huhu Jenat!

    Ich fürchte, dass das bei Kassenpatienten nicht zieht.

    Da gibt es Verordnungsausschlüsse und dann ist das so. Gingko z. B. ist nur für Demenzpatienten zulässig zu verordnen.


    LG

    Sabine

  • Hallo,

    dennoch kann man immer fleißig beantragen und die Studienlage schicken, z. B. Artikel von Dr. Heinrich. Es kostet ein wenig Mühe und 1,45 EUR Porto oder vorbeibringen. Der Satz: Tebonin ist günstiger als ein Blindenhund geht auch. Es kommt immer darauf an, auch Kassensachbearbeiter oder deren Vorgesetzte haben Spielräume. Der Vertrag insgesamt ist so, aber vielleicht hat man Glück, bürokratisches Antragsglück. Ich hatte Glück bei der Steuererklärung, sie haben mich auf einen Fehler aufmerksam gemacht (müssen sie nicht), es hat mir satte 1000 EUr gebracht, mussten sie nicht, aber Bürokratieglück gibt es auch.

    viele Grüße

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Mein Vater ist gerade auf dem "Tebonin-Trip". Vom Ohrenarzt her, ich vertiefe das jetzt nicht weiter. Gründe.

    Wenn er meint, bitte.