Hallo marxx!
ich habe nach Einreichung der Kostenvoranschlagsrechnung an meine Zahnzusatzversicherung die Nachricht erhalten, dass eine Rechnung der Amalgansanierung lediglich bei Notwendigkeit übernommen wird.
Für eine Kostenübernahme muss immer ein nachgewiesener Grund vorliegen, also z. B. die nachgewiesene Quecksilberbelastung im Blut oder durch einen Hauttest beim Hautarzt.
Ggf. lässt Du Dich da beim Hautarzt mal einen Termin geben und lässt das abchecken.
Viele Grüße
Sabine
So jetzt bin ich genau soweit wie am Anfang meiner Überlegung zur Amalganentfernung.
Ja, gar nicht so einfach. Da wirst Du noch mal überlegen müssen...
LG
Sabine