Glaukom-Untersuchung IgEL trotz Engwinkel-Diagnose?

  • Hallo zusammen!

    Ich hätte da eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

    2014 hatte ich die Glaukom-Untersuchung (als IGeL) vornehmen lassen. Der Augenarzt stellte fest, dass bei mir eine Engwinkelsituation (soweit ich mich erinnere nannte er es so) vorliege und nahm dann an beiden Augen eine Laser Iridotomie vor. Seitdem gehe ich einmal jährlich zur Kontrolle. Bei der Abrechnung werden laut meinen Patientenquittungen immer

    die Diagnosen H402 Primäres Engwinkelglaukom G B, H409 Glaukom, nicht näher bezeichnet G R+L und H599 Affektion des Auges und der Augenanhangsgebilde nach

    medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet G R+L angegeben.

    Bei der letzten Untersuchung im Januar stellte der Arzt nach Untersuchung mit der Spaltlampe fest, dass die Löcher immer noch durchgängig seien. Dann schimpfte er, dass man mir am Empfang das Formular zur Inanspruchnahme einer IGeL nicht gegeben hatte. Weitere Untersuchungen könne er nur in diesem Rahmen machen.

    Jetzt bin ich doch irritiert: Reichen die Diagnose und der deswegen durchgeführte Eingriff nicht aus, dass die Krankenkasse z.B. die Messung des Augeninnendrucks vergütet (Sehnervtests werden bei mir aufgrund einer MS ohnehin öfter beim Neurologen durchgeführt)?

    Wäre toll, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte! Danke schon mal im Voraus =).

  • Hallo Fragezeichen,

    die Untersuchung an der Spaltlampe, Augeninnendruckmessung und Gesichstfeld zahlt bei Diagnose Glaukom normalerweise die GKV.

    Nicht bezahlt werden HRT und OCT.

    So kenne ich das zumindest.

    LG,

    Klaus =)

    (Kurzsichtig, Lasik - OP und Vorderkammerlinsenimplantation, Offenwinkelglaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Katarakt - OP, 4 X XEN - Implantation 2014 / 2015)

  • Hallo Fragezeichen,

    so wie es sualK gesagt hat kenne ich es auch.

    HRT und OCT allerdings selbst zahlen, außer in manchen Kliniken,

    dort wird es kostenlos gemacht.

    LG ansa

  • Hallo Petra!

    Ziemlich unschön, dass Dein AA das so macht.

    Im Grunde dürfte er dann Deine Krankenkassenkarte gar nicht einlesen, was ja aber bestimmt gemacht wird.

    @ansa: Die Bildgebung ist auch nicht mehr in allen Kliniken kostenlos


    LG
    Sabine

  • Hallo Fragezeichen,

    unabhängig von dem vorangegangenen Ablauf ist eine Augendruckmessung/Papillenbegutachtung (Glaukomfrüherkennung) eine IGEL Leistung solange kein pathologischer Befund vorliegt.Bei einer ausgeprägten Engwinkelsituation (wurde von Dir so benannt) kann eine Iridotomie durchgeführt werden um einen unkontrollierten Druckanstieg zu verhindern (wurde durchgeführt).

    Frage: Hast Du ein Glaukom, dann zahlt die KK. Wenn nicht dann ist es eine IGEL -Leistung.

    Allgemeine Untersuchung an der Spaltlampe ist grundsätzlich eine Kassenleistung

    VG Carsten

  • Frage: Hast Du ein Glaukom, dann zahlt die KK. Wenn nicht dann ist es eine IGEL -Leistung.

    Allgemeine Untersuchung an der Spaltlampe ist grundsätzlich eine Kassenleistung

    Hallo Carsten,

    ich versteh nicht ganz diene Frage:

    die Diagnosen H402 Primäres Engwinkelglaukom G B, H409 Glaukom, nicht näher bezeichnet G R+L und H599 Affektion des Auges und der Augenanhangsgebilde nach

    medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet G R+L angegeben.

    Sogar mit ICD - !0 Code, vorbildlicher geht es nicht;o)

    LG,

    Klaus =)

    (Kurzsichtig, Lasik - OP und Vorderkammerlinsenimplantation, Offenwinkelglaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Katarakt - OP, 4 X XEN - Implantation 2014 / 2015)

  • Hallo sualK, Fragezeichen,

    das sind eigendlich die Abrechnungsschlüssel, diese müssten mit der Diagnose übereinstimmen. Dann wäre die Glaukomuntersuchung KL.

    LG, Carsten

  • Hallo Fragezeichen,

    Ich würde einen Brief an die Krankenkasse und den Aa gemeinsam schreiben und um Aufklärung bitten, welche Leistungen Kassenleistungen sind und welche nicht.

    Einfach nur einen Brief mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage. Du wärst gerne bereit, manches extra zu bezahlen, was durch die Versicherung nicht abgedeckt sei, aber du wolltest auch die Kassenleistungen in Anspruch nehmen.

    Halt so quasi ganz dumm fragen, beide Parteien GLEICHZEITIG!

    Vermutlich tut sich dann was.

    Viele Grüße

    Jenat

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Hallo sualK, Fragezeichen,


    das sind eigendlich die Abrechnungsschlüssel, diese müssten mit der Diagnose übereinstimmen. Dann wäre die Glaukomuntersuchung KL.


    LG, Carsten

    Hallo Carsten,

    H 40.2 = primäres Engwinkelglaukom

    H 40.9 Glaukom nicht näher bezeichnet

    Nachzulesen hier: http://www.icd-code.de/icd/code/H40.-.html

    Voila ;o)

    LG,

    Klaus =)

    (Kurzsichtig, Lasik - OP und Vorderkammerlinsenimplantation, Offenwinkelglaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Katarakt - OP, 4 X XEN - Implantation 2014 / 2015)

    2 Mal editiert, zuletzt von sualK (1. März 2018 um 19:31)

  • Ich würde einen Brief an die Krankenkasse und den Aa gemeinsam schreiben und um Aufklärung bitten, welche Leistungen Kassenleistungen sind und welche nicht.

    Einfach nur einen Brief mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage. Du wärst gerne bereit, manches extra zu bezahlen, was durch die Versicherung nicht abgedeckt sei, aber du wolltest auch die Kassenleistungen in Anspruch nehmen.

    So, oder: Gleich den AA wechseln!

    Warst du schon eInmal in eIner auf Glaukom spezialisierten Klinik/Praxis?

  • ich gehe sonst nirgendwo hin, da sinnfrei.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Ich auch.//Frage ging an TE -- hatte ich wohl zu unpräzise gehalten. Editieren geht oben leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von holla (1. März 2018 um 20:49)