Beiträge von Fragezeichen

    Hallo zusammen!

    Ich hätte da eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

    2014 hatte ich die Glaukom-Untersuchung (als IGeL) vornehmen lassen. Der Augenarzt stellte fest, dass bei mir eine Engwinkelsituation (soweit ich mich erinnere nannte er es so) vorliege und nahm dann an beiden Augen eine Laser Iridotomie vor. Seitdem gehe ich einmal jährlich zur Kontrolle. Bei der Abrechnung werden laut meinen Patientenquittungen immer

    die Diagnosen H402 Primäres Engwinkelglaukom G B, H409 Glaukom, nicht näher bezeichnet G R+L und H599 Affektion des Auges und der Augenanhangsgebilde nach

    medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet G R+L angegeben.

    Bei der letzten Untersuchung im Januar stellte der Arzt nach Untersuchung mit der Spaltlampe fest, dass die Löcher immer noch durchgängig seien. Dann schimpfte er, dass man mir am Empfang das Formular zur Inanspruchnahme einer IGeL nicht gegeben hatte. Weitere Untersuchungen könne er nur in diesem Rahmen machen.

    Jetzt bin ich doch irritiert: Reichen die Diagnose und der deswegen durchgeführte Eingriff nicht aus, dass die Krankenkasse z.B. die Messung des Augeninnendrucks vergütet (Sehnervtests werden bei mir aufgrund einer MS ohnehin öfter beim Neurologen durchgeführt)?

    Wäre toll, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte! Danke schon mal im Voraus =).