Befreiung bei chronischer Erkrankung, also Glaukom

  • Hi,

    von was genau wird man dann eigentlich befreit? Sollte mal bei meiner Krankenkasse (SBK) nachfragen. Habe ja leider drei Erkrankungen bei denen ich Medikamente nehmen muss.

    Wobei ich sagen muss, dass ich Momentan mal keine Augentropfen nehme. Dies wird wohl aber nicht immer so sein.

  • Hallo,

    es geht um die Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Überschreitung der Belastungsgrenze, hier speziell Chroniker.
    Diese jährlich zugemutete Grenze beträgt 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Chroniker mit Dauerbehandlung (z.B. Glaukom) beträgt sie 1 %.
    Der Arzt muss eine sog. „Chronikerbescheinigung“ ausstellen. Hat man in einem Jahr die Belastungsgrenze erreicht, kann bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für den Rest des Jahres gestellt werden (z. B. für Arzneimittel, stationäre Behandlungen, häusliche Krankenpflege oder Heil- und Hilfsmittel).
    Hier findest Du Weiteres zu den „Chroniker-Richtlinien“.
    http://www.g-ba.de/institution/sy…ategorie/8/#12/
    http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv…l_chroniker.pdf

    Gruß Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Bei AOK, TK und BKK habe ich die gleichen Infos bekommen:
    1Jahr bestehend und es muss für mich als Studentin die 100Euro-Grenze überschreiten.

    Der Unterschied bei den KK ist, dass die TK Homöopathie unterstützt.
    Ich war bei der AOK, hab mich dort ein wenig informiert und man hat mir dieses Programmheft gezeigt. Die Kurse zum Thema Ernährungsberatung fand ich ganz interessant und eigentlich wollte ich dann zur AOK wechseln. Bei der TK hat man mir dann von der Homöopathie berichtet und dass sie mir 85% einer Einzelernährungsberatung bezahlen würde. Dann hab ich mich für die TK entschieden.

    "Okay", sagte ich, "das ist die Realität. Wir können sie nicht ändern. Wir können nur bestimmen, wie wir damit umgehen. Wir können nichts an den Karten ändern, die wir bekommen, nur an dem Spiel, das wir mit diesem Blatt machen."

  • Zitat

    Original von Helga K.
    Hallo,

    es geht um die Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Überschreitung der Belastungsgrenze, hier speziell Chroniker.
    Diese jährlich zugemutete Grenze beträgt 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Chroniker mit Dauerbehandlung (z.B. Glaukom) beträgt sie 1 %.

    Gruß Helga


    Hallo Helga,

    genau diese Antwort habe ich auch von meiner TK bekommen.

    Gruß Renate

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens"
    Friedrich Nitetzsche

  • Zitat

    Original von Kers*
    Bei AOK, TK und BKK habe ich die gleichen Infos bekommen:
    1Jahr bestehend und es muss für mich als Studentin die 100Euro-Grenze überschreiten.

    Der Unterschied bei den KK ist, dass die TK Homöopathie unterstützt.
    Ich war bei der AOK, hab mich dort ein wenig informiert und man hat mir dieses Programmheft gezeigt. Die Kurse zum Thema Ernährungsberatung fand ich ganz interessant und eigentlich wollte ich dann zur AOK wechseln. Bei der TK hat man mir dann von der Homöopathie berichtet und dass sie mir 85% einer Einzelernährungsberatung bezahlen würde. Dann hab ich mich für die TK entschieden.

    Hallo Kerstin,

    ja gerade bei den derzeitigen Diskussionen um die Homöopathie - Zahlung oder nicht - hat die TK ihre Nase vorn. Ich finde es gut, daß sie diese Mittel unterstützt, wobei ich noch einen Unterschied sehe zwischen Homöopathie und Naturheilkunde, die die TK aber auch unterstützt.

    Ich denke, Du hast eine gute Wahl getroffen. Ich bin bei der TK seit der Wende und war immer zufrieden.

    Liebe Grüße

    Renate

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens"
    Friedrich Nitetzsche

  • Zitat

    Original von Fiona
    Zu dem Glaukom kommt bei mir noch eine Schilddrüsen-Unterfunktion, die ja auch eine chronische Erkrankung ist, wenn man es so nimmt. Meine Schilddrüse ist zu klein und ich muss mein Leben lang L-Thyroxin nehmen.Fiona

    Hallo,

    diese Krankheit (Hashimoto Thyreoiditis) habe ich auch. Gilt bei meiner DAK-Gechäftsstelle nicht als chronische Krankheit da man nicht jedes Quartal beim Arzt vorstellig sein muß, nur Rezept holen aber nicht zum Arzt rein.

    Aber bei Glaukom muß man doch jedes Quartal zum Arzt ???!!!

    Und ja, ich kenne es auch von Bekannten, dass man 1x den Gesamtbetrag zahlen kann (bei Geringverdienern halt 50 Euro) und dann nix mehr zahlt.

    Mir nutzt es nix, ich komme mit meinen Zuzahlungen eh nicht auf 1% meines Gesamtbrutto. Daher habe ich wegen Glaukom noch nicht gefragt.

    LG Annette

    :mieze:

  • Hallo Fiona,

    das wäre ja eine sehr positive Nachricht. Meinst Du mit Befreiung, dass die Techniker auch die Kosten übernimmt für die Medikamente und auch für die HRT Sehnervuntersuchung?
    Ciao Cony

  • Hallo Conny!

    Eine Befreiung erfolgt für die Zuzahlungen bei Rezeptgebühren und die Praxisgebühr.
    Eine Befreiung schützt nicht vor Medikamentenzuzahlung, wenn ein Medikament mehr wie der festgelegte Festpreis kostet. Auch die HRT-Untersuchung ist nicht erstattungsfähig im Befreiungsfall, da diese Leistung nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt ist.

    Liebe Grüße

    Sabin

  • @Anette Hashimoto habe ich nicht. Ich habe eine zu kleine Schilddrüse und keine Autoimmunerkrankung. Meine Unterfunktion hat sich auch mit Hilfe von Schüssler-Salzen in eine leichte Überfunktion verändert.

    Hoffnung ist es, die den Menschen vergessen lässt, was unerreichbar ist. Adolff, C.

  • Zitat

    Original von Sabine
    Hallo Conny!

    Eine Befreiung erfolgt für die Zuzahlungen bei Rezeptgebühren und die Praxisgebühr.
    Eine Befreiung schützt nicht vor Medikamentenzuzahlung, wenn ein Medikament mehr wie der festgelegte Festpreis kostet. Auch die HRT-Untersuchung ist nicht erstattungsfähig im Befreiungsfall, da diese Leistung nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt ist.

    Liebe Grüße

    Sabin

    Ja leider ist das so! Leistungskatalog! Es ist eigentlich wahnsinn, was man zusätzlich zum Krankenkasenbeitrag noch zahlen muss für deine Gesundheit bzw. Krankheit, wenn man so will. Erschreckend in einem Gesundheitssystem was so hoch in den Himmel gelobt wird.

    Was machen denn die Menschen, die sich das nicht leisten können?

    Liebe Grüße

    Susann

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang! Also niemals aufgeben! :)

  • Hallo, ich glaube da werden Äpfel und Birnen verwechselt.

    Es gibt z.B. die Zuzahlungen für Medikamente als außergewöhnliche Belastung für das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung - 1% - 2% Regelung,

    und die Befreiung von den Zuzahlungen/Praxisgebühr für chronisch Kranke, die mind. 1 x Vierteljahr ärztl. behandelt werden müssen, über die Krankenkasse.

    LG

  • Hallo Vorvordenker!

    Die Krankenkassen orientieren sich aber auch an dieser 1 % und 2 & - Regelung, wenn sie die Höhe festlegen, ab wann die Befreiung greift.

    Befreiung heißt ja nicht, dass man gar nix bezahlt im Jahr, sondern erst ab einer gewissen Höhe an Zahlungen, die man schon geleistet hat, kann man einen Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse stellen.

    Liebe Grüße


    Sabine

  • Zu den Grenzen bei chronischen Erkrankungen bei der Krankenkasse kann ich nix schreiben, wohl aber zu den außergewöhnlichen Belastungen gemäß §33 EStG beim Finanzamt. Zu den außergewöhnlichen Belastungen können Untersuchungen wie HRT, Medikamente (zu denen mind. ein Privatrezept vorliegt, das übrigens bereits Jahre alt sein kann - ich leg meine immer wieder dazu), Zahnarztkosten, Krankenhauskosten, Eigenanteile undundund... zusammengetragen werden. Die Belastungsgrenze richtet sich dann nach dem Einkommen und dem Familienstand.

    Beispielsweise bei mir mit 3 Kindern und einem Einkommen von ca. 50000 Euro - 1 %....
    mit 2 Kindern mit Kieferorthopädiebehandlung, Zahnersatz... kam ich dieses Jahr auf ca. 1650 Euro
    Die Grenzen sind hier benannt
    http://www.juraforum.de/gesetze/estg/3…che-belastungen

    Wenn Wikipedia recht hat, scheint man auch die Fahrtkosten zu den Glaukomsprechstunden mit entsprechenden Bescheinigungen anrechnen zu können.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fe…liche_Belastung

    Einmal editiert, zuletzt von pcfan (19. November 2011 um 22:20)

  • Hallo pcfan!

    Wikipedia hat Recht! Ich gebe seit Jahren schon meine Fahrkilometer an. Und das nicht nur zu den AA-Besuchen in der KLinik. Auch zu AA-Besuchen bei meinem Haus-AA oder Hautarzt, Frauenarzt... etc. alle Arztbesuche. Man muss dazu eine Aufstellung machen, wo Daten der Besuche mit Adresse der betreffenden Praxis/Klinik mit Angabe der Kilometer. Gibt pro Km 30 Cent, was die gesetzliche Pauschale ist.

    In der Regel hab ich bei einer 4-köpfigen Familie pro Jahr Außergewöhnliche Belastungen von um die 2000 Euro... reicht also locker für die Belastungsgrenze.


    Liebe Grüße

    Sabine