Befreiung bei chronischer Erkrankung, also Glaukom

  • Auf der Augenstation in Würzburg wies mich eine Patientin darauf hin, dass das Glaukom eine chronische Erkrankung ist, (wie ich ja wusste) und dass man deshalb Befreiung von der Krankenkasse beantragen kann.

    Nie! hat mich vorher jemand darauf hingewiesen. Die Krankenkasse schickt mir jetzt den Antrag zu, dann zahle ich einmalig für ein Jahr 50€ als Freikauf und bin für ein Jahr befreit. Warum sagt das niemand? :traurig:

    Belege von der Apotheke für Zuzahlungen der Augentropfen usw...habe ich nachgefordert, sie haben das auch gleich aus dem Pc rausgesucht, ich kann die Nachweise abholen. Hinzu kommt die Praxisgebühr.

    Solle ich hier im falschen thread stehen, bitte verschieben.

    Fiona

    Hoffnung ist es, die den Menschen vergessen lässt, was unerreichbar ist. Adolff, C.

  • Hallo Fiona!

    Normalerweise ist es so, dass man einen Antrag auf Chroniker stellen kann. Das wird auch anerkannt. Nur dann sind es keine 2% mehr, sondern nur noch 1%, die als Grenze des Nettoeinkommens gesehen werden. Erst, wenn Du diese 1 % überschreitest, bekommst Du den Rest erstattet.

    Das mit den 50 € als Einmalzahlung mit anschließender Befreiung ist mir neu.

    Wer sagt das bitte? ?(


    Zitat

    Original von Gil-Estel
    Also ich weiß, dass Glaukom nicht als chronische Krankheit gilt. Das sagt zumindest die Liste meiner Krankenkasse.

    Wie?? Natürlich ist Glaukom eine chronische Erkrankung. Welche Liste hast Du da von welcher Krankenkasse?


    Liebe Grüße

    Sabine

  • Ihr Lieben,

    die Auskunft mit den Prozenten bekam ich von der Krankenkasse. Der Mitarbeiter schickt mir jetzt einen Antrag zu und ich muss dann einige Belege nachweisen.
    Zu dem Glaukom kommt bei mir noch eine Schilddrüsen-Unterfunktion, die ja auch eine chronische Erkrankung ist, wenn man es so nimmt. Meine Schilddrüse ist zu klein und ich muss mein Leben lang L-Thyroxin nehmen.
    Bei einer Freundin mit Sekundärglaukom ist es auch so, dass sie 50€ im Jahr bezahlt und dann nichts mehr an Arznei-oder Krankenhauskosten. Sie hat auch ein geringes Einkommen.

    Fiona

    Hoffnung ist es, die den Menschen vergessen lässt, was unerreichbar ist. Adolff, C.

  • Moin
    Auch ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt im Bezug auf Befreiung. NEGATIV, chronischer Glaukom ist nicht in der Liste aufgeführt um befreit zu werden.

    Man kann die Augen nicht vor Dingen verschließen, die das Auge nicht sieht

  • Hallo Ihr,

    was die Zuzahlung betrifft, liegt es vielleicht auch daran in welcher Krankenkasse man ist. Ich bin bei der Techniker KK und da findet man unten stehenden Text u.a.

    :zwinkern: "Um herauszufinden, wann Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen können, müssen Sie zunächst Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ermitteln. Als TK-Versicherter haben Sie die Möglichkeit, mit unserem Zuzahlungsrechner direkt online diese Zuzahlungsgrenze auszurechnen.

    Der Vorteil: Machen Sie im geschützten Bereich Ihre Eingaben, werden Ihre Daten gespeichert. Dadurch werden Sie automatisch unterstützt, wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten.

    Um herauszufinden, wann Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen können, müssen Sie zunächst Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ermitteln. Als TK-Versicherter haben Sie die Möglichkeit, mit unserem Zuzahlungsrechner direkt online diese Zuzahlungsgrenze auszurechnen.

    Der Vorteil: Machen Sie im geschützten Bereich Ihre Eingaben, werden Ihre Daten gespeichert. Dadurch werden Sie automatisch unterstützt, wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten.

    Ein weiterer Vorteil: Wenn wir Ihre Daten speichern, können Sie diese für das so genannte E-Nachweisheft nutzen. Dieses virtuelle Dokument dient dazu, alle von Ihnen und Ihren Angehörigen geleisteten Zuzahlungen zu erfassen. Wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten, können Sie auf die Daten in Ihrem E-Nachweisheft zurückgreifen.

    TK-Versicherte mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung können zusätzlich ein Formular anfordern, auf dem der Arzt die chronische Krankheit bestätigen kann. Die TK benötigt die Bestätigung, um die reduzierte Zuzahlungsgrenze feststellen zu können.

    Sollte Ihr Ehepartner auch TK-Mitglied sein, dann nutzen Sie bitte nur ein E-Nachweisheft und ermitteln Ihre voraussichtliche Zuzahlungsgrenze gemeinsam. Leider ist es uns nicht möglich, die Daten aus verschiedenen E-Nachweisheften zusammenzuführen." :zwinkern:

    Ich selber habe es noch nicht versucht, vielleicht sollte man das aber mal. Schaden kann es nicht.
    Tut mir leid, daß der Text so lang geworden ist, aber vielleicht hilft es. :peinlich

    Versucht es einfach mal..

    Liebe Grüße

    Renate

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens"
    Friedrich Nitetzsche

    Einmal editiert, zuletzt von helmie (27. April 2010 um 19:02)

  • Ich bin bei der DAK versichert und die sagen das. Jetzt bin ich echt verwirrt, da muss ich nochmal nachforschen.

  • Hallo

    Ich war letzte woche auch bei meinem arzt und der hat den schein von der Aok ausgefüllt und mir bestätigt das es eine chronische erkrankung ist.sie muß nur schon 1 jahr bestehen.

    viele grüsse
    fabi5059

  • Naja, das ist wieder mal typisch für das deutsche Krankenversicherunssystem. Bei manchen Kassen ist Glaukom als chronische Erkrankung definiert, bei anderen wieder nicht, also eigentlich ein Glücksspiel für den Patienten. Ich könnte mich so über das System ärgern, unglaublich, was man da als Patient manchmal mitmachen muss ...

  • Hallo zusammen,

    die TKK ist auch der Meinung, daß ein Glaukom eine chronische Erkranung ist, deshalb bin ich aber nicht von irgendwelchen Zuzahlungen befreit.

    Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

    Nach Aussage der KK ist ein Glaukom keine schwerwiegende chronische Erkrankung, also kein Rabatt.

    Viele Grüße

    Renate

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens"
    Friedrich Nitetzsche

  • Könnte man nicht,um den Sachverhalt ein für allemal zu klären, eine Befragung der Kassen durchführen? Dann müßten sie sich äußern und Farbe bekennen.Das wäre doch auch im Sinne der Versicherten.
    Wenn das geschehen sollte, dann müßte das der Verband tun, denn,wenn der kleine Ulrich anfragen würde, fiele das unter den Tisch.

    Ulrich

  • Hallo Sabine,

    Ich nehme mal an, die Unendlichkeit liegt in diesem Fall bei ca.50 (hoch gegriffen) Kassen von Bedeutung. Mein Hintergedanke war: Wenn ein Bundesverband konkret nachfragt und die Frage eindeutig formuliert ist, können sie kein Wischiwaschi erzählen.

    Ulrich

  • Hallo zusammen,

    meines Wissens:
    in erster Linie ist der Hausarzt/Augenarzt zu bitten, eine Bescheinigung auszustellen für die Krankenkasse, dass eine entsprechende chronische Erkrankung - in diesem Fall Glaukom - vorliegt.

    Nach Vorlage der Einkommensverhältnisse bei den Kassen kommt im Einzelfall die 2% / 1%-Regel zum Tragen. Liegt man über dem Satz, gibt es auch keine 2% / 1%-Regel.

    Glaukom taucht zwar nicht in allen Listen als chronische Erkrankung auf, da jedoch durch die Medikation von Augentropfen z. B. eine Erblindung verhindert werden kann und die Medikation in der Regel ein Leben lang erforderlich ist, dürfte es kein Problem sein, bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung und nach Prüfung der Einkommensverhältnisse unter die prozentuale Regel zu fallen.

    Deshalb gilt: Mit der Bescheinigung vom Arzt zur Krankenkasse gehen!

    Wir werden das Thema noch mal schriftlich abklären.

    Gruß
    Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Zitat

    Original von Bergmann
    Moin
    Auch ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt im Bezug auf Befreiung. NEGATIV, chronischer Glaukom ist nicht in der Liste aufgeführt um befreit zu werden.

    Nach Auskunft von DAK und TKK (um die es hier - soweit ersichtlich - in den Beiträgen ging) ist nicht ausschlaggebend, was in irgendeiner Liste steht, sondern was der Augenarzt bescheinigt.

    Bitte immer erst mit der Bescheinigung zur Krankenkasse gehen.

    Sollte es dennoch Probleme geben, beim Bundesverband melden.
    Wenn schriftliche Infos vorliegen, gehen wir noch mal auf das Thema ein.

    Gruß
    Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Hey ihr!

    Bei mir steht ein Krankenkassenwechsel ins Haus.
    Bisher überlege ich, zur AOK zu gehen. Wie sieht denn deren Haltung zum Glaukom aus?
    Könnt ihr mir eure Erfahrungen nennen?

    Liebe Grüße :)

    "Okay", sagte ich, "das ist die Realität. Wir können sie nicht ändern. Wir können nur bestimmen, wie wir damit umgehen. Wir können nichts an den Karten ändern, die wir bekommen, nur an dem Spiel, das wir mit diesem Blatt machen."

  • Hey Ihr,

    Wenn man schon fast neun Monate dabei ist und fast 180 Beiträge geschrieben hat, sollte man wissen, was geht oder nicht geht. Es sei denn, man will wider den Stachel löckeln.

    Der Bundesverband ist die Interessenvertretung der Patienten, aber er kann keine konkreten Empfehlungen geben, für die er nachher gerichtlich belangt werden kann und sicherlich auch wird.

    Es gibt ja in diesem Fall auch die Möglichkeit des Telefonierens, und wenn man sich nicht auf eine mündliche Aussage verlassen will, kann man auch schriftlich anfragen.

    Herzliche Grüße

    Ulrich

  • Zitat

    Original von Ulrich
    Wenn man schon fast neun Monate dabei ist und fast 180 Beiträge geschrieben hat, sollte man wissen, was geht oder nicht geht. Es sei denn, man will wider den Stachel löckeln.

    Schade, dass du scheinbar einen kleinen Machtkampf daraus machen möchtest. Wir haben hier bisher immer einen recht netten Ton gehabt und uns gegenseitig unterstützt.
    Klar ist das eine Frage, deren Beantwortung man auch durch einen Anruf selbst lösen kann- mir sind jedoch nicht die Dinge wichtig, die eine KK von sich behauptet, sondern die Erfahrungen, die deren Kunden mit ihr machen.

    Hier im Forum habe ich jedenfalls ein paar sehr wichtige Infos bekommen, die ich bei den Sachbearbeitern nicht erhalten habe, habe dann nochmal bei den Sachbearbeitern nachgehakt und mich letztendlich für eine KK entschieden. Das ist in meinen Augen auch der Sinn eines solchen Forums.

    Schönen Sonntag euch allen und danke für die guten netten Tipps :sunshine:

    "Okay", sagte ich, "das ist die Realität. Wir können sie nicht ändern. Wir können nur bestimmen, wie wir damit umgehen. Wir können nichts an den Karten ändern, die wir bekommen, nur an dem Spiel, das wir mit diesem Blatt machen."

  • Hallo Kerstin,

    Ohne Zoff nichts los ! Du hast recht. Als ich den Button gedrückt hatte und meinen Text noch mal las, kamen mir auch Bedenken ob seiner Angemessenheit. Ich muß gestehen, daß mir immer noch meine "vierzehntägige Angehörigkeit zum Forum und meine Meinungsäußerung " im Magen lagen.

    So bin ich wohl etwas gehässig geworden. Ich entschuldige mich dafür und hoffe, daß Du mir verzeihst.

    Aber ein Machtkampf liegt mir völlig fern. Daran hatte ich bis jetzt noch nicht einmal gedacht. Machtkampf-- um Was? Warum? Wofür?

    Das gibt es ja wohl nicht in so einem Forum. Da hat doch niemand Machtinteresse oder geldliche Interessen.

    Aber andererseit sollten, nach meiner Meinung, die Beiträge nicht nur so bierernst geschrieben sein und ausscließlich von unserer Krankheit handeln .So, Kerstin, es tut mir leid

    Tschüß

    Ulrich.

  • Hallo Kers! Hallo Ulrich!

    STOP!!!! ......Unser Forum achtet auch weiterhin auf einen guten Ton. :lachen:

    Wenn Ihr Beide ein Problem miteinander habt, dann klärt das bitte per PN oder Mail!
    Und wenn man jemanden so gar nicht lesen mag, dann gibt es im Profil die Ignore-Einstellung, wo man jemanden drauf setzen kann, den man nicht lesen möchte.

    Sticheleien helfen uns in keinerlei Richtung weiter... wir sitzen doch Alle in einem Boot.

    Und unser Forum ist dazu da, um einen Austausch zu betreiben!


    Liebe Grüße

    Sabine

  • Hallo zusammen,

    unser Forum dient dem Erfahrungsaustausch, so wie Kerstin dies in ihrem Beitrag schreibt.
    Gern schalte ich mich ein und nehme Sachverhalte auf, versuche sie mit dem Vorstand des Bundesverbandes zu klären, soweit es sich bei unserer ehrenamtlichen Tätigkeit für den Bundesverband ermöglichen lässt. Dieses ist nicht immer innerhalb von ein paar Tagen möglich.
    Ansonsten ist es sinnvoll, bei speziellen Anfragen, z. B. die von Ulrich, den Bundesverband in schriftlicher Form anzufragen.

    Wie vor werde ich mich noch mal melden, wenn eine schriftliche Antwort vorliegt.

    Wünsche Euch einen schönen Tag.

    Gruß Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Zitat

    Original von Sabine
    Jeder frägt einfach mal seine eigene Krankenkasse an und berichtet uns dann hier von der Antwort.

    Sollte das noch aktuell sein hier die Aussage meiner KK:

    KK: AOK Niedersachsen

    2% Befreiung gerechnet vom Gesamteinkommen bei chronischer Erkrankung.
    Eine chronische Erkrangung liegt vor, wenn ein Facharzt diese bescheinigt (Formular anbei) und eine über 1 Jahr dauerhaft nachgewiesenen Behandlung vorliegt.
    --

    In meinem Fall ist es noch kein Jahr, die AOK Norden wird mir aber rückwirkend erstatten, da ich als Glaukompatient definitiv unter chronisch erkrankt falle. Die von meinem AA eingetragene Diagnose Glaukom reichte völlig.

  • Hallo,

    wenn ein Attest vorliegt, handeln alle Kassen gleich. Da dürfte kein Unterschied bestehen, ansonsten sollte die Bundesaufsichtsbehörde informiert werden.
    Erfolgt eine Ablehnung, liegt dies wohl eher am Unwissen oder Nicht-Unterscheiden-Können des Sachbearbeiters und jeder Patient sollte schriftlich Widerspruch einlegen.
    Oder vielleicht hat der Patient auch nicht richtig "nachgehakt" oder sich zu schnell abweisen lassen.

    VG Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund