.... Glaukompatienten nehmen wir nicht mehr auf!

  • Diesen Satz mußte ich mir bei der Suche nach einem neuen AA anhören, Begründung war, "die kosten nur, brauchen jedes Quartal Rezepte".
    Laut Gesetz dürfen Patienten wegen ihrer Erkrankung nicht abgewiesen werden!!!
    Die Kassenärztliche Vereinigung sagt, das ist kein Einzelfall und ich sollte das zur Anzeige bringen, vorher könnte man den Arzt nich ansprechen.
    Mache ich aber nicht.
    Aber ist es nicht schlimm was einem so wiederfährt, wenn man chronisch krank ist und auf Hilfe angewiesen ist.

    Ach ja, auf die Suche nach einem neuen AA mußte ich mich machen, weil er jetzt keine Kassenpatienten mehr behandelt.

  • Hallo Hans!

    Herzlich willkommen hier im Forum.

    Leider bekommen wir Glaukomies sowas schon zu hören. Undenkbar eigentlich, aber es
    ist Realität.

    Wieso nennst Du der KV nicht einfach den Namen? Sonst können die nichts unternehmen.

    Die andere Seite, die ich immer erwähne, ist die, dass ein Augenarzt nur 12 Euro für einen
    Glaukompatienten im Quartal bekommt. Egal, wie oft er da war!
    Dazu die Budgetierregelung... da kann man als AA schon mal leider so werden.
    Ich find das absolut nicht richtig ( deshalb würd ich auch den Namen nennen),
    aber man muss auch diese Seite mal gehört haben.

    Das liegt an der Politik, die genau diese Budgetierung und die damit verbundenen
    Regressandrohungen und Regresszahlungen erst ins Leben gerufen haben.


    Ich hoffe, Du findest noch einen kompetenten AA, der auch Glaukompatienten aufnimmt.

    Viele Grüße

    Sabine

  • Diese 12.- EU"Honorierung" ist ja wirklich völlig unzureichend, ausser, der Arzt sieht den Pat. nur 1 x im Quartal und nach 5 min ist dieser wieder draußen.

    Daß mögl. auch privat zu bezahlende ärztl. Dienstleistungen resp. Geräteeinsatz realisiert werden, dafür habe ich so ein gewisses Verständnis, wenngleich ich auch nur ein sehr mittelmäßiges Einkommen habe.
    Die Praxis soll ja nicht nur den Arzt ernähren, sondern auch das Personal, die Miete und die Geräteamortisation aufbringen pp. (bin nicht plötzlich Arzt-Lobbyist geworden, aber in Kostenrechnung und dergl. bin ich ziemlich "bewandert"...).

    Nebenbei vielleicht:
    Wie sieht das Quartalshonorar denn aus, wenn der Glauki noch andere Augenprobleme hat, z.B. Katarakt, Netzhaut-Oedeme, Gliose ... ?(

  • Willkommen Hans,

    so abgewiesen zu werden ist schon ein starkes Stück :traurig:

    Senator
    meine AÄ bekommt immer nur den normalen Quartalssatz, egal mit welchem Problem und wie oft ich da auftauche.
    Einzig nach den ambulanten Katarakt-OPs konnte sie zusätzlich die Nachbehandlung abrechnen. Ob sich das im gesamten mit mir als Patient bezahlt gemacht hat, bezweifele ich aber.

    Was meine AÄ betrifft habe ich mit ihr sowas wie "Mitleid". Weil sie mich einfach wahnsinnig gut betreut und ich nur koste.
    Meiner Meinung nach müsste sie für diese verdammt gute Leistung auch entsprechend honoriert werden.

  • Trotz "Mitleid" sollte man solche Augenärzte melden! :thumbdown:

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Hallo zusammen!

    Ich werde die nächsten Tage mal genauere Sache zu den Abrechnungsmöglichkeiten
    zusammenstellen.
    Ihr werdet staunen.... :opi:


    Liebe Grüße

    Sabine


    Hallo!

    Mehr könnt Ihr nun HIER dazu finden.


    Gruß

    Sabine