Hallo, zusammen,
mich würde einmal interessieren, wie die einzelnen Kliniken inzwischen mit der Anwendung von Mitomycin verfahren? M. verhindert eine frühe Narbenbildung und somit eine vorzeitige Drucksteigerung. Es findet während einer OP Anwendung durch Betupfen des OP-Gebietes. Ziel ist ein entzündungshemmender Effekt. Die Konzentration darf nicht zu hoch sein.
M. ist ein Zystostatikum und wird in der Krebstherapie eingesetzt. Mir war bisher bekannt, dass der Patient bei einer Behandlung mit Mitomycin seine Einwilligung geben musste.
Meine Frage: Etabliert sich diese Anwendung inzwischen, ohne dass eine Einwilligng des Patienten erforderlich ist?
Wie war das bei Euch?
VG, Helga