Heute lese ich in der NRZ Seite drei folgenden Artikel über das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm Aktenzeichen AZ: 26 U 14/16
Ein Augenarzt muss einem Patienten wegen fehlender Erkennung des grünen Stars (Patient wurde lange auf Bindehautentzündung behandelt) zu 475 000 EUR Schadenersatz verurteilt. Die Berufshaftpflicht zahlt, nachdem ein anderer AA fortgeschrittenen grünen Star diagnostiziert hat.
Der Sozialhilfeträger versuchte nun auch noch das Blindengeld vom AA einzufordern, das hat nicht geklappt. Der Sozialhilfeträger ist mit diesem Anliegen gescheitert.
Online finde ich das Urteil nicht.
Oberlandesgericht Hamm AZ 26 U 14/16