Augenarzt zu 475000 EUR verurteilt: Glaukom nicht erkannt

  • Heute lese ich in der NRZ Seite drei folgenden Artikel über das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm Aktenzeichen AZ: 26 U 14/16

    Ein Augenarzt muss einem Patienten wegen fehlender Erkennung des grünen Stars (Patient wurde lange auf Bindehautentzündung behandelt) zu 475 000 EUR Schadenersatz verurteilt. Die Berufshaftpflicht zahlt, nachdem ein anderer AA fortgeschrittenen grünen Star diagnostiziert hat.

    Der Sozialhilfeträger versuchte nun auch noch das Blindengeld vom AA einzufordern, das hat nicht geklappt. Der Sozialhilfeträger ist mit diesem Anliegen gescheitert.

    Online finde ich das Urteil nicht.

    Oberlandesgericht Hamm AZ 26 U 14/16

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Hallo jenat,

    über die Sache sind ja inzwischen begrenzt einige Printartikel/-chen zu finden,

    Bin kein Kundiger zu solchem pro cedere, habe aber den Eindruck, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, daher noch nicht veröffentlicht? :keineAhnung:

    LG - Senator

  • Hallo zusammen,
    ich lese ab und zu im diesem Forum mit, weil ich mich für manche Themen (z.B. Augentropfen) interessiere. Habe aber kein Glaukom.

    Nun habe ich gesehen, dass Ihr ein Urteil des OLG Hamm sucht. Da ich das öfter mache, habe ich mich gerade einfach mal angemeldet. Hier ist das Urteil und der 2. Link, wie es zu finden ist.

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm…l_20160909.html

    https://www.justiz.nrw/BS/nrwe2/index.php#solrNrwe

    Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich das hier so mache. Werbung ist wohl nicht auf der Seite, und sie ist ja öffentlich zugänglich. So wie ich das lese, ist allerdings nicht der Augenarzt verurteilt worden, sondern den Betrag hatte die Versicherung aufgrund einer Abfindungsvereinbarung gezahlt.

    Ich hoffe, ich kann Euch damit helfen.
    Gruß, ReNo