Bildschirmarbeitsplatzbrille

  • Sehr geehrter Herr Sievert,

    mein Augenarzt hat mir eine Bildschirmarbeitsplatzbrille verschrieben, sie ist gefertigt als Office-Gleitsicht und perfekt gearbeitet. Daneben habe ich eine 'normale' Gleitsichtbrille, die Beihilfe und Krankenkasse bezahlen. Die Arbeitsplatzbrille habe ich wie immer bei Beihilfe und Krankenkasse eingereicht - die Bezahlung wurde abgelehnt mit der Begründung, der Arbeitgeber sei zuständig, da es eine Arbeitsplatzbrille sei - so steht es auf dem Rezept. Nun wusste ich nichts über den Abrechnungsmodus und möchte nachfragen, ob Sie die Durchführungsverordnungen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung § 6 kennen.

    Jenat

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

    2 Mal editiert, zuletzt von jenat (18. Januar 2012 um 11:45)

  • Hallo Antje,

    meine Empfehlung ist, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber nochmal sprechen bzgl. einer Kostenbezuschussung. Wenn Sie den überwiegenden Teil der Zeit am PC sitzen, so werden Sie sicherlich einen Zschuss bekommen.

    Auf jeden Fall ist es schön zu lesen, dass Sie so optimal versorgt sind mit den beiden Brillen.

    Weitere Möglichkeit wäre, dass Sie Ihr Rezept ändern lassen und den Vermerk für den beruflichen Bildschirmarbeitsplatz weg lassen oder bei Ihrer Privatkasse und der Beihilfe so argumentieren, dass das Rezapt bedeutet, dass es für den Bildschirmarbeitsplatz zu Hause ist.

    Weitere Möglichkeit ist, dass Sie die Rechnung bei Ihrer Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung mit angeben.

    Aber das allerwichtigste ist, dass es Ihnen hilft, auch wenn Beihilfe und Privatkasse Ihnen nur Geld zu Ihrer "normalen" Gleitsichtbrille dazu gegeben haben.

    Viele Grüsse

    Frank Siewert

    https://www.glaukom-forum.net/www.optik-siewert.de
    https://www.glaukom-forum.net/www.low-vision-kreis.de

  • Sehr geehrter Herr Siewert,

    mit den erheblichen Sehschwierigkeiten ist man natürlich für ein gutes Ausmessen und Einschleifen dankbar, allerdings ist die finanzielle Seite auch nicht unerheblich und da verstehe ich nicht, dass Sie diese Verordnung nicht kennen. Ich habe sehr lange gesucht und hatte von einem engagierten Optiker, der häufig mit diesen Brillenstärken zu tun hat die Kenntnis dieser Verordnung erwartet, zumal Sie mit dieser Kenntnis davon profitieren können, weil dann die Menschen vielleicht noch Geld übrig haben für ein anderes Hilfsmittel, was eventuell nicht erstattet wird.

    So läuft der Hase:

    http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/2150_20101110.pdf

    Mit freundlichen Grüßen

    jenat

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)