Sehr geehrter Herr Sievert,
mein Augenarzt hat mir eine Bildschirmarbeitsplatzbrille verschrieben, sie ist gefertigt als Office-Gleitsicht und perfekt gearbeitet. Daneben habe ich eine 'normale' Gleitsichtbrille, die Beihilfe und Krankenkasse bezahlen. Die Arbeitsplatzbrille habe ich wie immer bei Beihilfe und Krankenkasse eingereicht - die Bezahlung wurde abgelehnt mit der Begründung, der Arbeitgeber sei zuständig, da es eine Arbeitsplatzbrille sei - so steht es auf dem Rezept. Nun wusste ich nichts über den Abrechnungsmodus und möchte nachfragen, ob Sie die Durchführungsverordnungen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung § 6 kennen.
Jenat