Hallo zusammen,
für den kommenden Mittwoch habe ich einen Untersuchungs-Termin in der sehr guten Augenheilkunde unseres Krankenhauses (in dem auch meine Intraokular-Linsen-OP durchgeführt wurde) vereinbart. Ich habe dies zuvor schon zwei Male gemacht, vor allem um ein HRT machen zu lassen, da mein AA die Durchführung eines HRT nicht über die KK abrechnen kann (laut seiner Aussage), das KH aber schon.
Ich bin der Meinung, für die beiden vorigen KH-Untersuchungen jeweils eine ÜBERweisung vom AA geholt zu haben, auf der sowas wie "Kontroll-Untersuchung mit HRT" stand. Bei der Terminvereinbarung für diesen KH-Termin hat mir die Frau nun gesagt, dass ich eine EINweisung mitbringen soll und KEINE ÜBERweisung.
Nun habe ich die Frage, ob dies so korrekt ist und was der Unterschied ist? Und kann überhaupt eine EINweisung genutzt werden, wenn nur tagsüber eine Kontroll-Untersuchung durchgeführt (also eigentlich ohne das, was ich als Einweisung verstehen würde, nämlich eine Unterbringung im KH)? Muss ich evtl. besondere Sachen gegenüber einer Überweisung beachten, wenn ich diese jetzt Montag bei meinem AA holen möchte, damit mir dieser nicht die Ausstellung einer Einweisung verweigert?
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß ViperMaster
Hallo Viper Master! Da Du Alle hier angesprochen hast, habe ich Deinen Beitrag mal in den allgemeinen Erfahrungsaustausch verschoben. Wenn Du das anders gedacht hattest, dann bitte eine kurze Nachricht an mich! Gruß Sabine