Hallo Sabine,
das mit der Notfallbehandlung war auch nicht ernst gemeint. Damit Du keinen falschen Eindruck von mir bekommst. Ich lege da schon großen Wert auf Korrektheit, immerhin bin ich das meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Ehrenbeamter bei Gericht schuldig.
Ich hatte nur in der durchaus interessanten Smiley-Auswahl nichts passendes gefunden und stelle nunmehr selbst fest, dass das, was ich geschrieben habe für jemanden, der mich nicht kennt, etwas befremdlich klingen mag. Sorry!
Ansonsten hatte ich auch gemerkt, dass meine Frage an Dich recht ungeschickt gestellt war. Natürlich ist mir bewusst, dass man eine Beratung in der Schweiz vorher mit der Kasse abklären muss. Bei meiner Krankenkasse muss man sich dabei zuvor in eine gewisse Verhandlungsposition bringen.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man bei einer Anfrage bereits viele Informationen liefern muss, z.B. ob dort gebührenähnliche Strukturen zur GOÄ vorliegen oder wie die Abrechnung im Einzelfall mit der betreffenden Spezialistin erfolgt. Je mehr man dabei in der Hand hat, desto besser sind die Chancen für ein Entgegenkommen der Versicherung.
Aber indirekt hast Du mir das ja beantwortet. Vielen Dank dafür.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
wolfi