Achtung, die einzelnen VDK Stellen sind nur so gut wie deren Betreuer, eventuell also nicht so gut.
Sollte es irgendwann doch einmal um fachspezifisches an den Augen gehen (Gdb oder Krankenkasse oder Sozialgericht) so habe ich die Erfahrung machen müssen dass VDK in meinem Ort als auch Rechtsanwältin für Sozialrecht uninformiert waren. Beim Blinden-/Sehbehindertenverband gibt es einen Rechtsanwalt, der selber sehbehindert ist und auch Erfahrung in juristischem Bezug hat.
Die Konditionen sind ebenfalls anders: beim VDK wird beim prozessieren (auch wenn Du das derzeit nicht vorhast) eine Summe fällig, was meiner Information nach bei Blinden-/Sehbehindertenverband nicht der Fall ist. Dort wird auch ein Mobilitätstraining angeboten, welches durch die Krankenkasse finanziert wird - nach ärztlicher Verordnung.
Sollte der Verband in Eurer Region noch zusätzlich aktive Treffen veranstalten, dann wäre das ein weiteres Plus.
Beide Möglichkeiten hinterfragen und detailliert auflisten würde ich empfehlen. Ich bin Mitglied in beiden - empfinde den VDK aber komplett als unfähig was Rentenberechnung (nicht die Antragstellung)LTA oder GdB betrifft.
Sollte er derzeit noch im Krankenhaus sein, dann beziehe den Sozialdienst mit ein. Ich vermute, da er noch ein Restsehvermögen hat, dass mit Blindengeld nichts ist - auch mit dem Pflegegrad ist es (wenn keine weitere Einschränkungen vorhanden sind) fraglich. Auch hier kann der Sozialdienst des Krankenhauses, wie auch der Pflegestützpunkt, mit Informationen helfen. Zur Sicherheit jetzt schon beginnen ein Pflegetagebuch zu führen wo alle, auch hauswirtschaftliche Aktionen und Bürokratie erfasst sind.
Gute Besserung und ein Wunder (welches es zuweilen gibt bei/nach Schlaganfällen) wünscht Katzenstube