Arzttermine nur noch alle 6 Monate

  • Liebe Mitbetroffene,

    ich habe leider das Problem als Glaukompatientin, das mein Augenarzt mir nur noch alle 6 Monate einen Kontrolltermin erlaubt. Dieses mit der Begründung zu viele Patienten. Ich habe seit vielen Jahren die Glaukom Diagnose und inzwischen sehr schlechte Sehnerven.

    Kann mir jemand von Ihnen dazu schreiben ob er/sie so etwas auch erlebt hat, oder wie man sich dazu verhalten kann?

    Vielen herzlichen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von HaWaMa25 (15. Oktober 2025 um 13:29)

  • Hallo HaWaMa25,

    meine frühere Praxis (kurz vor Umzug) hatte diese Verfahrensweise ebenfalls neu aufgelegt. Doch betraf mich das dann nicht weiter.

    Glaukom ist und bleibt eine chronische Erkrankung.

    Hoffentlich werden Mitbetroffene weiterhin keine Probleme haben, die laut folgendem Zitat der Techniker Krankenkasse, eine Zuzahlungsbefreiung brauchen.

    "Damit wir Ihre chronische Erkrankung bei der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

    Die Krankheit muss 1 volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einer Ärztin oder einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein."

    Im Zweifel würde ich dort fragen zu der Veränderung bei der Behandlungsfrequenz. Dein Anliegen fußt vermutlich auf dem Wunsch der gewohnten engmaschigeren Begleitung.

    LG

    Tee

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  • Hallo HaWaMa25!

    Willkommen im Forum.

    Ja, das ist leider inzwischen oft so.

    Man kann nur darum bitten, dass man öfter einen Termin bekommt. Kannst Du ja vielleicht begründen mit dem schlechten Zustand der Sehnerven.

    Oder Du frägst, ob Du zusätzlich eine Überweisung in eine Klinik bekommst, wo Du dann zur Kontrolle hingehen kannst, um auch den weiteren Verlauf zu beurteilen.

    Viele Grüße
    Sabine

  • In meiner Praxis ist es jetzt so, daß eine Angestellte den Augeninnendruck mißt (nur mit Luft), und wenn die Werte "OK" sind, bekommt man den Augenarzt gar nicht zu Gesicht. Der AA sagte auch, bei Glaukom seien (anders als etwa bei Makuladegeneration) diese regelmäßigen Untersuchungen gar nicht erforderlich. Keine Ahnung, wie es weitergehen soll.

  • Ist leider bei meiner Mutter auch so. Die sieht den AA nur einmal im Jahr.

    Nachfrage bei der KK wurde nur gesagt: es gibt ja auch noch andere Augenärzte.

  • Ich habe mal versucht rauszfinden, ob Glaukom als chronische Erkrankung gilt. Ich konnte es in keiner Liste für chronische Erkrankungen finden. Vielleicht hat jemand eine andere Quelle?

    VG Uke

  • Na ja, also ich habe ein "primär chronisches Offenwinkelglaukom", das ist die offizielle Bezeichnung für das was wir meist als primäres Weitwinkelglaukom bezeichnen.

    Natürlich ist das Glaukom eine chronische Erkrankung, das Gegenteil wäre ja eine akute, die auftritt und wieder abklingt.

  • Gilt es auch für die Krankenkasse als chronische Erkrankung? Evteuell würde man dann von der Zuzahlung befreit. Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.

  • Hallo!

    In meiner Praxis ist es jetzt so, daß eine Angestellte den Augeninnendruck mißt (nur mit Luft), und wenn die Werte "OK" sind, bekommt man den Augenarzt gar nicht zu Gesicht. Der AA sagte auch, bei Glaukom seien (anders als etwa bei Makuladegeneration) diese regelmäßigen Untersuchungen gar nicht erforderlich. Keine Ahnung, wie es weitergehen soll.

    Das kommt leider öfter vor, als man sich so vorstellt.

    Aber das ist doch eine schwere chronische Krankheit, die ständig kontrolliert werden muss.

    Du sagst es, nur wird es oft anders in den Augenarztpraxen gehandhabt.

    Gilt es auch für die Krankenkasse als chronische Erkrankung? Evteuell würde man dann von der Zuzahlung befreit. Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.

    Sicher gilt ein Glaukom auch als chronische Krankheit. Chronisch ist eine Krankheit, die keine Chance auf Heilung hat. Damit erfüllen wir alle Kriterien.

    Mit dem Formular 55 kann man sich eine Bescheinigung über das vorliegen einer chron. Erkrankung ausstellen lassen.

    Von der Zuzahlung wird man damit aber nicht zwingend befreit. Da muss man mit seiner Krankenkasse sprechen, da geht es auch um die Höhe des Verdienstes. Manchmal reicht es, einen gewissen Betrag für ein Jahr vorauszuzahlen, damit man den Befreiungsausweis erhält.

    Wenn eine chron. Erkrankung nachgewiesen ist, dann kann man ggf. Kosten bei der Steuer absetzen. Heißt, ohne chron. Erkrankung sind es 2% des Bruttojahreslohnes, welche man selbst aufwenden muss, bei einer nachgewiesenen chron. Erkrankung ist es noch 1%.


    Viele Grüße
    Sabine

  • Vielen Dank Sabine und Malve!

  • Stimmt, ich habe die Befreiung für dieses Jahr schon. Ich habe meinen Betrag im voraus bezahlt.

    Ich habe auch noch andere chronische Krankheiten.

    LG sissy