Hallo zusammen,
ich habe gerade mal gestöbert wegen Versorgungsamt und GdB, weil meine AÄ immer sagt, dass das Amt nur Visus und Gesichtfeldausfälle interessieren. Natürlich ist der Visus wichtig und ich bin froh, dass ich ihn im rechten Auge noch habe und das mein Gesichtsfeld auch noch nicht zu schlimm ist. Allerdings habe ich seit einiger Zeit Probleme und fühle mich eingeschränkt und somit leicht behindert.
Zu meinem POWG mit Gesichtsfeldasufällen sind seit Ende 2023 Probleme mit der Hornhaut auf dem linken Auge dazukommen. Sie riss öfter ein und das Auge war zu trocken. Die Hornhaut lag nicht mehr richtig auf, sodass sich mein Visio verschlechtert hat. Daraufhin wurde eine Abrasio mit Skalpell durchgeführt, und zwar mit dem Ziel, dass die Hornhaut wieder ordentlich anwachsen soll. Leider ist das nicht geschehen und die Hornhaut ist seitdem viel schlimmer getrübt als vor der Abrasio. Der Visus auf dem Auge hat sich durch die Trübung enorm verschlechtert und liegt momentan bei 10%
Und da denkt man, man sei mit dem Glaukom genug gestraft... Fehlanzeige, es kann auch schlimmer kommen... Bei den "normalen " Sehtest ergibt rechte Auge einen Visus von 80%. Da reiche dann wohl nicht für einen GdB, richtig?
Ich war bei einer Sozialberatung beim VDK und die haben mich auf die versorgungsmedizinischen Grundsätze hingewiesen. Da steht ja bei den Augen herzlich wenig, im Sinne, es muss schon sehr sehr schlimm sein.
Allerdings ist es doch heute so, dass ganz viele Menschen am Bildschirm arbeiten. Ich bin seit dieser Hornhautgeschichte jedenfalls nicht mehr so leistungsfähig und möchte durch den Antrag beim Versorgungsamt vor allem meinen Arbeitsplatz schützen.
Deshalb meine Frage? Was außer Visus und Gesichtsfeld zählt dann noch mit rein? Ich habe öfter gehört Blendempfindlichkeit. Stimmt das? Ich bin seit Jahren nachtblind und fahre seit mindestens 16 Jahren freiwillig kein Auto mehr und würde jetzt keinen Sehtest mehr für den Führerschein bestehen. Ich war diese Woche beim Betriebsarzt und sie haben den Führerscheinsehtest gemacht. Beim Testen des Visus musste man auch auf Ringe mit Öffnungen schauen. Sehtest mit Buchstaben und Zahlen sind einfach lächerlich. Das ergänzt doch dann einfach das Gehirn.
Die Tests beim Betriebsarzt haben z.B. andere Werte als 80% Sehkraaft ergeben und zwar "Sehschärfe unendlich" binokular 50%, rechts 50%, links 0% bzw. so schlecht, dass nicht messabar
Sehschärfe auf 0.67m: Binokular 0.40, rechts 0.32
Sehschärfe auf 0.40m Binokular 0.63, rechts. 0.32, links nichts
Blendung 40% nicht erkannt.
Da waren noch andere Ergebnisse. Soll ich die mal hochladen?
Meine Frage ist jetzt, könnte das für einen GdB reichen und warum ist das Versorgungsamt bei Augen gefühlt so streng. Man braucht diese doch so sehr und immer mehr in der digitalen Arbeitswelt.
Braucht man wirklich einen vereidigten Augengutachter, wie hier anderswo im Forum geschrieben wurde?
Meine AÄ sagt, dass Versorgungsamt schicke nur ein einfaches Ankreuzformular. Der VDK sagte mir in der Beratung, dass Diagnosen allein nicht reichen, sondern die mit den Diagnosen einhergehenden Funktionseinschränkungen beschrieben werden müssen. Wie passt das bitteschön mit einem Ankreuzformular zusammen?
Auch muss es wohl für die Gesichtsfeldmessung ein Goldmann-Perimetergerät sein. Meine AÄ meinte, das hätte nur kaum einer. Ist es Aufgabe des Versorgungsamtes eine Klinik zu finden, die diese Gerät hat?
Habt ihr sonst noch Tipps für mich? Noch habe ich den Antrag nicht abgeschickt, denn ich möchte, dass er so perfekt wie möglich ist.