schlecht durchgeführter Sehfeldtest -> Fahrverbot

  • Guten Mittag zusammen,

    Ich bin kurzsichtig, ca. 11 Dioptrin, mit Normaldruckglaukom, rechts fehlt nasal ein Eck, sonst wolkiger Ausfall eher im Außenbereich

    Beim vorletzten Kontrolltermin habe ich einen Sehfeldtest gemacht. Dabei war die Stärke der links eingesetzten Glaslinse nicht in Ordnung, die Sicht war beim besseren Auge unscharf. Nach Reklamation ist keine Änderung duch die Sprechstundenhilfe erfolgt. Während des Tests wurde durch eine andere Sprechstundenhilfe die Tür geöffnet (diese blieb auch solange offen) und eine Unterhaltung mit der anwesenden Sprechstundenhilfe geführt. Also war zusätzlich meine Konzentration weg und ich hatte zusätzlichen Lichteinfall beim Test. Die Reklamation hierzu wurden hinterher vom Arzt ignoriert.

    Bei der nächsten Kontrolle hat mir nun der Arzt mitgeteilt, dass ich aufgrund dieses Sehfeldtests kein Auto fahren darf. Der an dem Tag durchgeführte OCR wurde hingegen weder vorgestellt noch diskutiert. Zu dem Resultat des OCR habe ich keine Kenntnisse. Ich hatte den persönlichen Eindruck, dass dieser Termin nur dazu diente eine vorgefasste Meinung/Botschaft zu verkünden.

    Was kann ich da tun? (außer die Praxis zu wechseln)

    Ich habe noch ca. 20 Jahre Berufsleben vor mir und brauche auch beruflich das Auto. Ich muss hierauf also in irgendeiner Weise sinnvoll reagieren, schon allein wegen meiner Arbeit und meines Einkommens.

    Prinzipiell ist mir klar, dass mir dieses Schicksal blüht. Meine Oma hat ihren Führerschein auch irgendwann mal abgegeben und ihr Auto verkauft. Aber dann doch bitte auf einer guten Testgrundlage. Von der Tagesabhängigkeit des Sehfeldtests rede ich hier gar nicht.

  • Wenn Dein Augenarzt keinen Handlungsbedarf sieht und Du das Ergebnis dermassen anzweifelst, kannst Du es nur woanders überprüfen lassen. Wenn solche Veränderungen aufgetreten sind müsste der Augenarzt eigentlich auch die Therapie angepasst haben. Ist das erfolgt?

  • Hi Malve,

    nein, da ist nichts erfolgt. Ich tropfe unverändert seit Jahren Tavu und Simbrinza und eigentlich waren bisher die Ergebnisse der Regeluntersuchungen alle drei Monate auch stabil. Die Therapie mit Tropfen ist aber am Anschlag, danach kommt nur noch OP.

    Ich hatte vor drei/vier Jahren immer mal wieder Druckspitzen mit Werten größer 20. Eine Langzeitüberprüfung (Augen - und Blutdruck in der Klinik) hat hier aber kein Ergebnis gebracht. Entsprechend wurde hier auch nichts angepasst. Zu dem Zeitpunkt hatte ich beruflich ordentlich Stress und von daher gehe ich davon aus, dass die Druckspitzen durch die damals sehr angespannte berufliche Situation kamen. Auch jetzt bin ich beruflich angespannt und ich hatte bei der letzten Untersuchung wieder eine Druckspitze. Der Befund ist vielleicht langfristig sogar der kritischere, da die Ursache hierfür nicht erkannt ist.

    Wenn ich eine Untersuchung bei einem anderen Arzt mache, reicht dann eine normale Sehfelduntersuchung oder brauche ich gleich eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung um das Ergebnis zu entkräften? Die Beurteilung ist ja auf einer normalen Kontrolle gefällt worden.

    Hat es Sinn mit dem Praxisleiter zu sprechen - der behandelnde Arzt ist nur Angestellter - oder gelte ich dann gleich als uneinsichtig und der macht es sich einfach und meldet die Einschätzung direkt der Führerscheinstelle? Nach einem Praxiswechsel fange ich in der neuen Praxis bei null an, da es meines Wissens in Deutschland nicht üblich ist, Patientenakten von Arzt zu Arzt zu übertragen. Der müsste ja auch dieselben Gerätehersteller haben um die Daten ggf. überhaupt einlesen zu können.

  • Ich würde dasGespräch in der Praxis suchen. Es sind ja noch Fragen offen. Ist die Versclecherung auch im OCT nachweisbar, soll wegen der Verschlechterung des GSF die Möglichkeit einer OP in der Klinik ausgelotet werden oder soll das GSF kurzfristig noch mal wiederholt werden, da es technische Probleme gab. Ich würde die Frage des Führerscheins jetzt nicht künstlich hochreizen. Das machst Dir einfach Sorgen wegen des Befundes

    Ärzte machen keine Meldung an die Behörde Du bist für Dich selbst verantwortlich es sei denn, Du machst deutlich, dass Du die ärztliche Empfehlung ignorieren willst, aber davon ist bei Dir doch nicht die Rede.

    Wenn Du ein besseres GSF bei einem anderen Augenarzt hättest wäre meines Erachtens doch nachgewiesen, dass das andere fehlerhaft und nicht für Schlussfolgerungen für die Fahrtauglickeit geeignet war.

  • Hallo Hpcuser3!

    Willkommen im Forum.

    Beim vorletzten Kontrolltermin habe ich einen Sehfeldtest gemacht. Dabei war die Stärke der links eingesetzten Glaslinse nicht in Ordnung, die Sicht war beim besseren Auge unscharf. Nach Reklamation ist keine Änderung duch die Sprechstundenhilfe erfolgt. Während des Tests wurde durch eine andere Sprechstundenhilfe die Tür geöffnet (diese blieb auch solange offen) und eine Unterhaltung mit der anwesenden Sprechstundenhilfe geführt. Also war zusätzlich meine Konzentration weg und ich hatte zusätzlichen Lichteinfall beim Test. Die Reklamation hierzu wurden hinterher vom Arzt ignoriert.

    Das sind Arzthelferinnen oder Medizinische Fachangestellte. ;o)

    Hat es Sinn mit dem Praxisleiter zu sprechen - der behandelnde Arzt ist nur Angestellter - oder gelte ich dann gleich als uneinsichtig und der macht es sich einfach und meldet die Einschätzung direkt der Führerscheinstelle? Nach einem Praxiswechsel fange ich in der neuen Praxis bei null an, da es meines Wissens in Deutschland nicht üblich ist, Patientenakten von Arzt zu Arzt zu übertragen. Der müsste ja auch dieselben Gerätehersteller haben um die Daten ggf. überhaupt einlesen zu können.

    Ich würde auch das Gespräch suchen und um eine Wiederholung der Gesichtsfelduntersuchung bitten. Am besten früh morgens, gut ausgeschlafen. Und wenn Du ein besseres Gefühl hast, dann lass Dir ein Termin beim Praxisinhaber geben.

    Du hast ein Anrecht einen Ausdruck vom OCT zu bekommen und auch vom Gesichtsfeld. Bitte freundlich darum, dann sollte das kein Problem sein.

    Eine Patientenakte kann in Deutschland jederzeit vom Patienten eingefordert werden. Auch kann ein anderer Arzt die Akte anfordern beim bisherigen Arzt. Dazu muss er eine Überweisung mit dem Unterschrift für das Einverständnis und der Schweigepflichtsentbindung an den bisherigen Arzt geschickt werden.

    Viele Grüße
    Sabine

  • Die sich oft genug wie ungelernte Trampel benehmen.

    Und sich jeden Tag bepöbeln und beleidigen lassen müssen.... von Patienten, die sich nicht benehmen können!


    ...und die langjährigen Helferinnen verlieren die Lust auf den Beruf!

  • Und sich jeden Tag bepöbeln und beleidigen lassen müssen.... von Patienten, die sich nicht benehmen können!


    ...und die langjährigen Helferinnen verlieren die Lust auf den Beruf!

    Mag sein. Ich wurde im Leben auch schon bepöbelt und zB vom Arbeitgeber gemobbt. Dennoch bin ich grundsätzlich freundlich gegenüber Fremden und Arbeitgebern.

    Ich glaube, es hat eher etwas mit fehlender Professionalität zu tun. Wenn ich nicht mit Stressituationen umgehen kann, arbeite ich nicht in einer Arztpraxis.

    Man kann nicht Patienten für das Verhalten anderer haftbar machen. Das ist Kindergartenniveau.

    Darüber hinaus könnte ich jetzt aus meinem Erfahrungsschatz Beispiele für absolutes Fehlverhalten von MFAs zitieren, aber das sprengt hier den Rahmen und gehört nicht zum Thema.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jalyndra (25. Mai 2025 um 12:26)