(Flug-)Reisen mit Glaukom

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch recht neu hier und möchte mich erstmal für die Aufnahme bedanken :) Ich freue mich über den Austausch hier und hoffe etwas mehr über die Krankheit zu erfahren.

    Bei mir wurde vor ca. 4 Wochen ein beginnendes Glaukom diagnostiziert und ich tropfe seitdem 1x abends Latanoprobst. Die AI hat sich schon wieder verbessert.

    Wir hatten kurz vor der Diagnose einen Urlaub gebucht, den wir leider nicht stornieren können. Mit den Tropfen das konnte ich mit der Frio bereits klären. Ich frag mich nur, wie das mit der Auslandskrankenversicherung im Notfall ist. Musste jemand von euch die Versicherung im Ausland vielleicht schonmal in Anspruch nehmen oder kennt sich damit etwas aus? Weil theoretisch gelte ich durch das Glaukom jetzt ja als chronisch krank, oder?

    Wie macht ihr das denn generell mit dem Reisen? Geht das überhaupt noch? Ich liebes es zu reisen und frag mich, ob das überhaupt weiter möglich ist mit der Erkrankung.

    Ich freu mich über eure Rückmeldungen und Tipps :) Viele Grüße, Wolkenlos

  • Hallo Wolkenlos!

    Bei mir wurde vor ca. 4 Wochen ein beginnendes Glaukom diagnostiziert und ich tropfe seitdem 1x abends Latanoprobst. Die AI hat sich schon wieder verbessert.

    Welche Glaukomform hast Du denn? Wie hoch war Dein Druck? Und wie hoch ist er nun mit Latanoprost?

    Drückst Du nach dem Tropfen das Tränenpünktchen sanft ab?

    Wir hatten kurz vor der Diagnose einen Urlaub gebucht, den wir leider nicht stornieren können. Mit den Tropfen das konnte ich mit der Frio bereits klären. Ich frag mich nur, wie das mit der Auslandskrankenversicherung im Notfall ist. Musste jemand von euch die Versicherung im Ausland vielleicht schonmal in Anspruch nehmen oder kennt sich damit etwas aus? Weil theoretisch gelte ich durch das Glaukom jetzt ja als chronisch krank, oder?

    Ich musste, zum Glück, noch nie eine Auslandsversicherung in Anspruch nehmen. Aber man hat sie halt für den Fall der Fälle.

    Mit einem Glaukom gilt man als chronisch krank, ja. Aber wird bei Deiner Versicherung die Behandlung von bestehenden Erkrankungen ausgeschlossen?

    Wie macht ihr das denn generell mit dem Reisen? Geht das überhaupt noch? Ich liebes es zu reisen und frag mich, ob das überhaupt weiter möglich ist mit der Erkrankung.

    Natürlich reise ich auch mit meinem Glaukom.

    Mit einem NDG oder sonst fortgeschrittenem Glaukom soll man nicht unbedingt länger über 2.500 Meter. Fliegen ist kein Problem, da der Druckausgleich in der Flugkabine ja stattfindet.

    Wichtig ist, dass Du halt auch im Urlaub weitertropfst und die Tropfen beim Fliegen nicht in den Koffer steckst, sondern ins Handgepäck nimmst.

    Wenn Du Infomaterial brauchst, kannst Du hier kostenlos bestellen:

    Informationsmaterial - Bundesverband Glaukom-Selbsthilfe e.V.

    Viele Grüße
    Sabine

  • Welche Glaukomform hast Du denn? Wie hoch war Dein Druck? Und wie hoch ist er nun mit Latanoprost?

    Drückst Du nach dem Tropfen das Tränenpünktchen sanft ab?

    Hallo Sabine,

    vielen Dank für deine schnell Antwort :) ich habe ein Weitwinkelglaukom. Anfangs war er bei 25. Jetzt aktuell bei einer Messung bei 18 auf beiden Augen.
    Ja, dass hatte ich gelesen und mache das auch immer so.

    Mit einem Glaukom gilt man als chronisch krank, ja. Aber wird bei Deiner Versicherung die Behandlung von bestehenden Erkrankungen ausgeschlossen?

    Hm, dass hatte ich leider vermutet mit der chronischen Erkrankung. In den AGB steht, dass die Versicherung eine akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung übernimmt, aber das ist dann wahrscheinlich Auslegung. Weil was ist eine akute Verschlechterung?

    Wichtig ist, dass Du halt auch im Urlaub weitertropfst und die Tropfen beim Fliegen nicht in den Koffer steckst, sondern ins Handgepäck nimmst.

    Danke für den Link. Den sehe ich mir gleich an :)

    Wie mache ich das eigentlich bei der Zeitverschiebung am besten? Dachte im Flugzeug noch nach der Zeit hier und dann dort abends wieder zu einer passenden Zeit. Würde das so gehen? Oder wie macht ihr das dann?

    Ich danke dir für deine schnelle Antwort und das macht mir bei alldem wieder etwas Hoffnung :sunshine:

  • Hallo Wolkenlos!

    Oh, hatte ich gerade vergessen: Willkommen im Forum.

    Hm, dass hatte ich leider vermutet mit der chronischen Erkrankung. In den AGB steht, dass die Versicherung eine akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung übernimmt, aber das ist dann wahrscheinlich Auslegung. Weil was ist eine akute Verschlechterung?

    Eine akute Verschlechterung wäre sicher eine Auslegungssache. Aber definitiv natürlich, wenn sich hoher Druck zeigt (Verschlechterung des Druckniveaus) und akut behandlungsbedürftig zeigt. Oder Sehverschlechterungen...

    Eine Reiseversicherung weigert sich ja oft erstmal die Kosten zu übernehmen. Aber davon darf man sich nicht einschüchtern lassen.
    Im Falle eines Falles im Ausland sich immer eine Bescheinigung oder einen Befund geben lassen worin der Grund für die Behandlung beschrieben wird.

    Wie mache ich das eigentlich bei der Zeitverschiebung am besten? Dachte im Flugzeug noch nach der Zeit hier und dann dort abends wieder zu einer passenden Zeit. Würde das so gehen? Oder wie macht ihr das dann?

    Wieviel ist denn die Zeitverschiebung? Und Du tropfst nur Latanoprost, richtig?

    Viele Grüße
    Sabine

  • Hallo Sabine,

    Oh, hatte ich gerade vergessen: Willkommen im Forum

    vielen Dank :)

    Eine Reiseversicherung weigert sich ja oft erstmal die Kosten zu übernehmen. Aber davon darf man sich nicht einschüchtern lassen.
    Im Falle eines Falles im Ausland sich immer eine Bescheinigung oder einen Befund geben lassen worin der Grund für die Behandlung beschrieben wird.

    Danke für den Tipp. Das würde ich dann auf jeden Fall machen. Holt ihr euch den immer eine Bescheinigung für AA ein, dass ihr in den Urlaub fahren könnt? Ich glaube zwar nicht, dass ich die bekomme (leider bekomme ich von meinem AA recht wenig Infos) aber sonst würde ich das vielleicht noch versuchen.

    Wieviel ist denn die Zeitverschiebung? Und Du tropfst nur Latanoprost, richtig?

    Ja genau. 3 Stunden (+) haben wir dann.

    Viele Grüße

    Wolkenlos

  • Hallo Wolkenlos!

    Danke für den Tipp. Das würde ich dann auf jeden Fall machen. Holt ihr euch den immer eine Bescheinigung für AA ein, dass ihr in den Urlaub fahren könnt? Ich glaube zwar nicht, dass ich die bekomme (leider bekomme ich von meinem AA recht wenig Infos) aber sonst würde ich das vielleicht noch versuchen.

    Nein, ich fahre einfach.

    Ja genau. 3 Stunden (+) haben wir dann.

    Bei 3 Stunden Zeitverschiebung + würde ich tatsächlich einfach Tag Null Tropfen wie immer, Tag 1 dann +1,5 Stunden, dann Tag 2 die 24h wieder einhalten.

    Viele Grüße
    Sabine

  • Hallo Wolkenlos,

    ich habe eine Auslandskrankenversicherung, die habe ich auch schon mehrfach in Anspruch genommen und zwar immer für akute Erkrankungen. Wichtig ist, sich eine Rechnung geben zu lassen und auf der Rechnung muß der Behandlungsgrund stehen.

    Ein akutes Problem könnte auch die Verschlechterung einer chronischen Erkrankung sein, wenn es z.B. bei bestehender Hypertonie zu einer Blutdruckkrise käme und ich ärztliche Hilfe brauchte.

    Nach Vorerkrankungen wird bei Abschluß dieser Versicherung nicht gefragt.

    Dann schließe ich in der Regel eine Reiserücktrittsversicherung ab und da gibt es tatsächlich Klauseln zu Vorerkrankungen, die zu beachten sind. Z.B. sollte man innerhalb eines best. Zeitraums vor der Reise nicht wegen dieser Krankheit behandelt worden sein. Da muß man immer in den speziellen Versicherungsbedingungen nachsehen.

    Mit einem Glaukom ist man reisefähig und flugtauglich.

    Da braucht man auch keine Bescheinigung des Augenarztes. Anders sieht es aus, wenn eine Operation am Auge erfolgt. Da mußte ich tatsächlich schon mal eine Reise absagen, weil zwischen Buchung und Reiseantritt eine Operation erfolgen mußte.

    Da wollte die Versicherung tatsächlich wissen, ob zum Zeitpunkt der Buchung der Augenarzt der Reise zugestimmt hatte.

    Insofern kann es nicht schaden, den Augenarzt nach seiner Zustimmung zu fragen und ihn bitten, es Deiner Akte zu vermerken.

    Gruß Malve

  • Hallo Sabine,

    Bei 3 Stunden Zeitverschiebung + würde ich tatsächlich einfach Tag Null Tropfen wie immer, Tag 1 dann +1,5 Stunden, dann Tag 2 die 24h wieder einhalten.

    Danke für den Tipp. Ich muss mal gucken, ob ich mit 1,5 Stunden hinkomme. Tropfe hier immer erst recht spät um 21:30 Uhr. Dachte im Sommer wäre das besser, wenn man mal unterwegs ist oder so. Für den Urlaub ist es jetzt blöd.

    Viele Grüße

    Wolkenlos

  • Hallo Malve,

    lieben Dank für deine Antwort und das du deine Erfahrung und Tipps mit mir teilst :) Ich bin deswegen wirklich extrem verunsichert und hab auch echt manchmal etwas Panik. Kann ja im Erstfall recht schnell teuer werden. Wahrscheinlich hätte ich die Reise auch storniert, wenn es zum Zeitpunkt der Diagnose noch gegangen wäre. Einfach um überhaupt erstmal zu gucken, wie mein Leben jetzt weitergeht. Ist aktuell auch so einfach alles schon sehr viel :(

    Viele Grüße

    Wolkenlos

  • Hallo Wolkenlos,

    Auch von mir ein Willkommen im Forum.

    Ich würde mir den Timer im Handy auf 23Stunden stellen und den Zeitunterschied auf 3 Tage aufteilen ... dein Körper muss die Anpassung ja auch machen. Und über der Timer denkst du daran. Ich stelle mir sowieso immer den Handywecker für meine Augentropfen, mein Handy ist immer in meiner Nähe.

    Gute Reise und schönen stressfreien Urlaub

    Mellirosa

  • Die Idee von Mellirosa finde ich gut. Beim Rückweg dann auf 25 Stunden. So sind die Abstände nicht so extrem.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Hallo Wolkenlos,

    auch ich tropfe einmal täglich ein Prostaglandin und mache das bei einer Zeitverschiebung von mehr als 1-2 Stunden ebenfalls so, dass ich die Tropfzeit häpppchenweise anpasse.

    Was die Auslandskrankenversicherung betrifft, sind Deine Sorgen aus meiner Sicht unnötig.

    Diese hat lediglich ergänzende Funktion zu Deinem inländischen Versicherungsschutz. Der gilt ja auch, wenn Du im Ausland krank wirst!

    Sinn und Zweck einer Auslands-KV ist es, bei einer Behandlung im Ausland diejenigen Kosten zu decken, die Deine reguläre (inländische) Krankenversicherung nicht übernimmt. Je nach Versicherung (PKV/GKV) und Gesundheitssystem des Reiselandes kann die Erstattung angefallener Behandlungskosten sehr unterschiedlich sein. Die sich daraus möglicherweise ergebende Deckungslücke schließt die Auslands-KV. Ob Du nun chronisch oder akut krank bist, spielt dabei keine Rolle!

    Gute Erholung und freundliche Grüße

    Chanceline

  • Hallo ihr Lieben,

    lieben Dank noch für eure Tipps wegen der Tropfzeit. Das hilft mir wirklich sehr. Ist ja doch etwas schwierig zum Anfang jetzt direkt mit dem Zeitunterschied :/

    Chanceline lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Das beruhigt mich dann etwas :) war mir so garnicht bewusst.

    Viele Grüße

    Wolkenlos