Drusenpapillen/ Autofahrverbot

  • Hallo,

    ich bin quasi ein, durch meine Frau, indirekt Betroffener.

    Sie lebt seit 20 Jahren mit der Diagnose Drusenpapillen im rechten Auge soweit recht gut, hatte vor Kurzem aber Probleme auch im linken Auge.

    Nach einem Besuch beim AA bestätigte sich der Vedacht einer Verschlechterung des linken Auges, in ihrem speziellen Fall sind die Gesichtsfeldausfälle leider überlappend.

    Daraufhin sprach der AA ihr ein Autofahrverbot für den Rest ihres Lebens aus - eine Kontrolluntersuchung, ob nicht doch ein Glaukom mit involviert ist oder ob es doch „nur“ Drusenpapillen sind, folgt kommende Woche in der Klinik in Mainz.

    Meine Frage bezieht sich auf das Autofahren. Ist es denn gar nicht möglich mit Hilfmitteln (zusätzliche Spiegel/Kameras) weiterhin fahren zu können/dürfen? Die Sehschärfe ist weiterhin gut, es überlappen sich „nur“ an 2-3 Minipunkten beim Test die GF-Ausfälle.

    Viele Grüße

  • Ich glaube, das ist eher eine Frage für den Anwalt. Ich bin etwas verwundert, dass so etwas ad hoc, ohne Nachkontrolle oder Zweitmeinung, entschieden werden kann. Zumal es angeblich nur ein kleiner Bereich ist. Wenn man darüber liest, gibt es nämlich offenbar durchaus Ermessensspielraum bei geringen Ausfällen.

    Ich habe es schon mehrfach gesagt (andere sind da gegenteiliger Meinung): ich persönlich halte von der Perimetrie gar nichts, für fehleranfällig und unzuverlässig.

    Das ist aber nur meine Ansicht als Laie. Ich persönlich würde mich da kundig machen über Einspruchsmöglichkeiten.

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    VG, Johanna

    Einmal editiert, zuletzt von Jalyndra (25. April 2025 um 22:50)

  • Hallo,


    ich stimme Jalyndra was die Perimetrie betrifft absolut zu. Bei mir sind die Ergebnisse jedesmal anders.

    Sehr subjektiv und fällt bei mir je nach Tagesform anders aus. Ich wuerde mir dazu in jedem Fall eine Zweitmeinung einholen und den Test wiederholen.


    VG Silvia

  • Hallo,

    der Augenarzt sichert sich ab und läßt sich durch Unterschrift bestätigen, daß er auf die Fahruntüchtigkeit hingewiesen hat, damit ist er rechtlich aus dem Schneider ist.

    Ein verbindliches Verbot ist das meines Wissens nicht.


    Dafür ist die Führerscheinstelle zuständig.


    Hier greift erstmal die Eigenverantwortung des Betroffenen.


    Im eigenen Interesse wäre meine Vorgehensweise folgende:


    - kein Fahrzeug führen, für das ich eine Fahrerlaubnis benötige.

    - auf eigene Kosten in einer entsprechenden Praxis ein augenärztliches Gutachten erstellen lassen.

    Der begutachtende Arzt bestätigt durch seine Unterschrift das Ergebnis der Untersuchungen.

    Daraus ergibt sich eine gewisse rechtliche Sicherheit, zwecks der Fahrtauglichkeit aus augenärztlicher Sicht.

    - je nachdem wie das Gutachten ausfällt, kann ich entweder kein "normales" Kfz mehr führen, oder bekomme vielleicht Einschränkungen und / oder Auflagen lt. FEV.

    Mit diesen Fakten kann ich dann entscheiden, wie es weiter geht.


    Viel Erfolg und gute Besserung,

    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von jürgen (27. April 2025 um 16:37)

  • Genau, die Ärzte sichern sich ab, damit sie bei einem aufgrund schlechter Augen entstandenem Unfall nicht belangt werden können.

    Ich habe diesen Brief von der Augenklinik auch schon seit ca. 14 Jahren, bin aber danach noch in der nahen Umgebung und auf sehr übersichtlichen Straßen gefahren. Keine mehrspurigen Kreuzungen, nichts mit vielen Fußgängern, keine unfallträchtigen Strecken etc., nur was ich auf jeden Fall verantworten konnte und wo der fehlende Teil des Gesichtsfeldes keine Auswirkungen hatte. Das habe ich aber nur gemacht, solange die untere Hälfte meines Gesichtsfeldes mit beiden Augen zusammen noch komplett war. Und nachts bin ich seit 11 Jahren kein einziges Mal mehr selbst gefahren.

    Jetzt fehlen da leider auch schon kleine Bereiche, deshalb fällt das Selberfahren für mich leider flach. :'C Aber vor etwa vier Jahren habe ich ohnehin mein Auto verkauft und da mein Mann und ich inzwischen beide Rentner sind, kann er fahren.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Genau, die Ärzte sichern sich ab, damit sie bei einem aufgrund schlechter Augen entstandenem Unfall nicht belangt werden können.

    Die Ärzte sichern nicht nur sich selber ab, sondern schützen den Patienten selbst und andere Teilnehmer im Straßenverkehr.

    Wenn ein Arzt eine Fahruntauglichkeit feststellt, ist er verpflichtet, den Patienten aufzuklären und das in seiner Akte zu vermerken. Bei fehlender Einsicht ist er verpflichtet, bei den Behörden den Entzug des Führescheins zu beantragen. Es ist ein gefährliches Unterfangen, trotzdem Auto zu fahren. Das kann katastrophal enden und zwar nicht nur für sich selbst und durch eigene Fehler. Die Verantwortung möchte sicher keiner übernehmen.

    Es ist eindeutig geregelt, aufgrund welcher Beeinträchtigungen die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist.

    Schaut hier:

    Bundesministerium für Justiz:

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
    Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)
    Anforderungen an das Sehvermögen

    Zum Gesichtsfeld heißt es:

    Gesichtsfeld:
    Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

    1.3

    Die Erteilung der Fahrerlaubnis darf in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden. In diesen Fällen muss der Fahrzeugführer einer augenärztlichen Begutachtung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine anderen Störungen von Sehfunktionen vorliegen. Dabei müssen auch Kontrastsehen oder Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit geprüft und berücksichtigt werden. Daneben sollte der Fahrzeugführer oder Bewerber eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolvieren.

    Also braucht Deine Frau ein amtliches Gutachten, wenn Ihr die Entscheidung des Augenarztes nicht akzeptieren wollt. Eine Untersuchung durch einen weitere Augenarzt reicht nicht aus.

    Gruß Malve

  • Es ist völlig klar, dass sich ein Arzt rechtlich absichert und kein Fahrverbot ausspricht, weil er gemein ist. Es ist auch selbstverständlich, dass niemand Autofahren darf, der Gesichtsfeldausfälle hat.

    Die Frage ist, ob es rechtlich und medizinisch haltbar ist, aufgrund einer einzelnen Perimetrie, die von der Tagesform abhängt und nachgewiesenermaẞen unzuverlässige Ergebnisse liefert, ein lebenslanges Fahrverbot auszusprechen. Und eben diese Frage würde ich erst mal abklären. Ein Verkehrsanwalt wird das sofort sagen können. Und er wird auch wissen, wie die weiteren Schritte aussehen.

  • Es ist auch selbstverständlich, dass niemand Autofahren darf, der Gesichtsfeldausfälle hat.

    Das stimmt so nicht, sie dürfen allerdings nicht überlappen. Übrigens dürfen sogar einäugige Auto fahren, und die haben an einem Auge einen kompletten Ausfall des Gesichtsfeldes.

    Ich war immer überrascht, dass ich in der Augenklinik vor dem Weittropfen von den gefragt wurde, ob ich selbst mit dem Auto gekommen sei - nachdem sie das Ergebnis meiner Perimetrie betrachtet haben. Das wäre schon wegen der Entfernung und wegen einer großen Stadt wie Tübingen absolut unverantwortlich gewesen. Darauf habe ich sie dann hingewiesen und auch gesagt, dass ich nur noch im nahen Umkreis und übersichtliche Strecken fahre. Dagegen hatte niemand etwas einzuwenden. Aber es kommt eben auch darauf an, welcher Arzt das Gesichtsfeld betrachtet. Der mir den Brief geschrieben hatte, sagte, er müsse das schreiben, weil ich gefragt hatte. Und er war offensichtlich diesbezüglich strenger als andere.

    losreflexiones Es würde sicher Sinn machen, das noch einmal überprüfen zu lassen. Ein einziger Test scheint mir auch zu unsicher für ein solch einschneidendes Urteil.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Also braucht Deine Frau ein amtliches Gutachten, wenn Ihr die Entscheidung des Augenarztes nicht akzeptieren wollt. Eine Untersuchung durch einen weitere Augenarzt reicht nicht aus


    Das "amtlich" stört mich ein bischen.


    Sicher könnte man auch zum Amtsarzt gehen, ich persönlich würde da aber erst hingehen, wenn das Gutachten nicht eindeutig ist.


    Ein augenärztliches Gutachten erstellt zwar nicht jeder Augenarzt, schon aufgrund der geforderten technischen Voraussetzungen die für bestimmte Untersuchungen genau vorgegeben sind.

    Allerdings gibt es durchaus Praxen die rechtsverbindliche Gutachten nach der FEV erstellen können, und auch dürfen, nachfragen kostet nur einen Telefonanruf.

    Jeder LKW - und Taxifahrer, Zugführer, oder Pilot braucht in regelmäßigen Abständen Bescheinigungen respektive Gutachten vom Facharzt oder Arbeitsmediziner für seine Tätigkeit.

    Wenn es Probleme gibt, schickt der Arbeitsmediziner den Probanten weiter zu einem Facharzt für eine zweite Meinung und ein ausfühliches Gutachten.

    Im speziellen Fall, eben zu einem Augenarzt, der ein Gutachten erstellt.

    Das hat mir "mein" Arbeitsmediziner mal so erklärt.


    Gruß, Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von jürgen (28. April 2025 um 13:26)

  • Vielen Dank schonmal für den regen Austausch.

    Eine Unterschrift hat sich die Augenärztin von meiner Frau nicht geben lassen, sie teilte ihr nur eben dieses Verbot mit. Allerdings sagte sie, dass Fahrrad fahren kein Problem sei, schrieb aber in den Brief zur Überweisung in die Augenklinik mit rein, dass die Patientin weder Auto noch Fahrrad fahren dürfe. Klar, auch Fahrrad fahren wäre eine Teilnahme am Strassenverkehr - ist aber Laufen auch.

    Ich verstehe das Problem ja tatsächlich mit dem Gesichtsfeldausfall (da sich bei meiner Frau die Ausfälle eben auch an 3 kleinen Pünktchen überlappen) - frage mich aber trotzdem, ob es da keine "Ausnahmen" gibt - ob man mit zusätzlichen Spiegeln, oder ähnlichen Hilfssystemen, nicht die berühmten 120 Grad sicherstellen kann.

    Morgen ist die Untersuchung in der Augenklinik in Mainz - wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse. Wenn es am Ende so ist, dann ist Autofahren eben raus, kann man dann leider nicht ändern und "einfach so weiterfahren" empfinden wir auch als im höchsten Maße unverantwortlich, keine Frage.

    Ich werde berichten :)

  • Bei meinem Gesichtsfeld, wie es bis vor ca. 2 Jahren war, wo ich unten alles und oben fast nichts gesehen habe, fand ich Fahrradfahren beinahe schwieriger als Autofahren. Zumindest auf den wenigen ausgewählten Strecken rund um unser Dorf, die ich dann noch gefahren bin. Beim Autofahren schaut man ja meist "mittelweit" bis "weit", da fielen mir meine Ausfälle kaum auf. Beim Fahrradfahren dagegen muss man oft auf den Boden schauen, wegen Schlaglöchern oder Hindernissen. Da bekam ich manchmal einen tiefhängenden Zweit ins Gesicht, den ich nicht gesehen habe.

    Mein Mann und ich haben uns fürs Fahrradfahren ein Intercom angeschafft, das ist super. Wird am Helm angebracht und man kann sich ganz normal darüber unterhalten. So kann mein Mann für mich mitschauen, damit ich nichts übersehe. Aber stark befahrene Straßen würde ich auch mit dem Rad meiden.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Hallo losreflexiones,

    ich weiß jetzt nicht, wie genau der Wert an den Pünktchen ist also ob die Ausfälle absolut sind und wie ausgedehnt sie sind.

    Auch mit den Hilfsmitteln kenne ich mich nicht aus. Aber ich weiß, daß es manchmal für Ausfälle Kompensationsmöglichkeiten gibt, die man durch Training erlernen kann.

    Schau hier: Ravensburger visuelles Kompensationstraining.

    Alles Gute. Gruß Malve

  • Hallo losreflexiones!

    Meine Frage bezieht sich auf das Autofahren. Ist es denn gar nicht möglich mit Hilfmitteln (zusätzliche Spiegel/Kameras) weiterhin fahren zu können/dürfen? Die Sehschärfe ist weiterhin gut, es überlappen sich „nur“ an 2-3 Minipunkten beim Test die GF-Ausfälle.

    Es gibt oft in Universitäts-Augenkliniken spezielle Stellen, um die Fahrtauglichkeit zu beurteilen. Da würde ich mich mal durch die Homepages der in der Nähe liebenden Kliniken klicken oder mich ggf. ans Telefon hängen und mich durchtelefonieren.

    Diese "Überprüfung" und das Ergebnis muss ja Hand und Fuß und den Charakter eines Gutachtens haben.

    Ich verstehe den Schock, wenn man ein Fahrverbot ausgesprochen bekommt, für mich wäre es eine Katastrophe. Aber wenn man einen Unfall verursacht, weil man nicht mehr richtig sieht und vielleicht noch eine Person dabei verletzt, ist das auch tiefgreifend (für die Person und für den Fahrer!). Von daher sollte man da schon auch den Fakten ins Gesicht schauen.

    Viele Grüße
    Sabine