Augendruck im Urlaub erhöht AXA Reiseversicherung

  • Liebe Community,

    Vielen Dank für die Aufnahme.

    Mein Vater ist Glaukom Patient und das erste Mal im Urlaub war ihm schwindelig und er hat sich über Kopfschmerzen beklagt.

    Das betroffene Auge war gerötet wo er bereits seit einem Jahr kein Augenlicht mehr hat.

    Wir haben einen Augenarzt aufgesucht und er hat einen Augendruck von 35 gemessen.

    Am gesunden Auge war sein Druck 17.

    Es wurde eine Therapie von 4Tagen mit 3 Tabletten täglich Glaukopax angeordnet.

    Danach senkte sich sein Druck auf 27.

    Der Arzt wollte sicher gehen, dass sein Augendruck vor dem Rückflug sich senkt.

    Er hat auch Tests durchgeführt um sicher zu stellen ob das gesunde Auge bzw der Nerv nicht betroffen ist.

    Er konnte dadurch sehen ,dass es am Anfang der Austrocknung ist.

    Um das gesunde Auge intakt zu halten ist es unerlässlich regelmäßige Tests durchzuführen.

    Nun muss ich die die Rechnung aus dem Urlaub bei AXA einreichen.Mein Vater ist seit 1995 dort Reisekrankenversichert.

    Ich möchte alles richtig machen um den vollen Betrag ca.650Euro zurück zu erhalten.

    Die Behandlung verlief ambulant und er war 2mal in der Klinik für die Messung und der Tests.

    Klar ist,dass er vor Abreise ha schon Glaukom Patient war.

    Aber ohne Symptome wäre es mit dem hohem Druck gar nicht aufgefallen.


    Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.

  • Liebe Tochter,

    Du musst leider die Versicherungsbedingungen lesen. Reiseversicherungen schließen häufig bestehende Grunderkrankungen aus.Sollte solch ein Passus vorhanden sein, halte ich es für aussichtslos. Ist aber nur meine Einschätzung. Chronisch kranke Menschen sind anscheinend beim Schrei nach Gleichstellung ausgeschlossen 😔

    Ich drücke Dir die Daumen! Vielleicht hat Dein Vater eine teurere Versicherung, die diesen Ausschluss nicht hat.


    LG

    Happy

    Geniesse jeden Augenblick!

  • Hallo Tochter,

    ich habe die Auslandskrankenversicherung bei der HUK.

    Die habe ich schon mehrfach in Anspruch nehmen müssen, war immer unkompliziert, sie haben alles bezahlt.

    Chronische Krankeiten sind da auch nicht von der Behandlung ausgenommen. Da wird vorher und auch nicht vor Erstattung danach gefragt und es gibt auch keine Klauseln.

    Anders sieht es dagegen aus bei der Reiserücktrittsversicherung.

    Da fragen die (das ist die Ergo), immer genau nach, ob es sich wirklich um ein akutes Ereignis handelt.

    Da lasse ich mir vor Antritt immer von meinen Ärzten, auch dem Augenarzt, bestätigen, daß derzeit keine Einwände gegen die Reise bestehen. Es reicht, wenn dazu eine Eintragung in der Krankenakte erfolgt.

    Da geht es ja auch um größere Summen und Versicherungen fordern ein Gutachten vom Behandler an.

    Hat bisher auch immer gut geklappt mit der Erstattung.

    Einfach einreichen, mehr kannst Du jetzt nicht tun.

    Gruß Malve

  • Hallo Tochter!

    Nun muss ich die die Rechnung aus dem Urlaub bei AXA einreichen.Mein Vater ist seit 1995 dort Reisekrankenversichert.

    Ich möchte alles richtig machen um den vollen Betrag ca.650Euro zurück zu erhalten.

    Solche Angelegenheiten sind sehr individuell und in einem Forum nicht zu beantworten. Niemand kennt die abgeschlossenen Versicherungsbedingungen. Bitte wende Dich an die AXA. Dort wird Dir bestimmt geholfen.


    Viele Grüße
    Sabine