Guten Morgen,
meine Befindlickeit erinnerte mich heute wieder daran, dass Frühling ist.
Sprich: zu meiner Hausstaubmilbenallergie gesellt sich grade Heuschnupfen.
Die üblichen Mittel dürfen die meisten Glaukomis ja nicht nehmen und der Gedanke an eine Desensibilisierung hat mich angesprochen.
Was ich nicht wusste: Eine Desensibilisierung und Betablocker sind kontraindiziert
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/187283/…enannt%20werden.
(…)
Die Kontraindikationen der AIT lassen sich insbesondere aus dem möglichen Gefährdungspotenzial der Therapie ableiten:
(…)Betablocker (auch als Augentropfen) sind nach der Leitlinie nur für die SCIT eine Kontraindikation, nicht aber für die SLIT. Zu beachten ist, dass bei verschiedenen sublingualen Hochdosispräparaten laut Beipackzettel Betablocker aber unter den Kontraindikationen genannt werden.
Prinzipiell muss immer zwischen dem Nutzen und einer möglichen Gefährdung der Gesundheit des Patienten durch die Therapie abgewogen werden. Unter juristischen Aspekten sollten die Formulierungen im Beipackzettel strikt beachtet werden.
LG
Happy