Hallo,
ich habe ein NDG und einen durch den Medizinischen Dienst nachweislichen Behandlungsfehler erlitten. Die Krankenkasse hat mich ermutigt, gegen den Augenarzt zu klagen.
Dieser hat mich trotz familiärer Vorbelastung und hoher Kurzsichtigkeit nicht sorgfältig untersucht und behandelt.
Obwohl im Gesichtsfeld Anzeichen von Ausfällen waren, wurde im Jahr drauf nichts unternommen.
Hat jemand Erfahrung mit einer Klage?
Viele Grüße