Behandlungsfehler

  • Hallo,

    ich habe ein NDG und einen durch den Medizinischen Dienst nachweislichen Behandlungsfehler erlitten. Die Krankenkasse hat mich ermutigt, gegen den Augenarzt zu klagen.

    Dieser hat mich trotz familiärer Vorbelastung und hoher Kurzsichtigkeit nicht sorgfältig untersucht und behandelt.

    Obwohl im Gesichtsfeld Anzeichen von Ausfällen waren, wurde im Jahr drauf nichts unternommen.

    Hat jemand Erfahrung mit einer Klage?

    Viele Grüße

  • Anspruch auf einen Schadensersatz hättest Du nur, wenn Du durch den ja unstrittigen Behandlunhsfehler einen Schaden davongetragen hättest.

    Also wenn sich z. B. das Gesichtsfeld weiter verschlechtert hätte und davon auszugehen wäre, dass diese Verschlechterung nicht eingetreten wäre, wenn der Augenarzt eine Behandlung eingeleitet hätte.

  • Lalelu, bei mir war es ja so, dass mir meine frühere Augenärztin trotz bereits extremer Gesichtsfeldausfälle zwei Jahre lang keine Tropfen verschrieben hat, da sie sich nicht erklären konnte, wie die Ausfälle trotz meiner normalen Druckwerte entstanden sind. In der Augenklinik hatte ich das wegen einer Klage mal angesprochen. Sie meinten, damit hätte ich keinen Erfolg und ich solle mir den Ärger sparen.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Hallo Lalelu, wieso möchtest du Klagen wenn ich fragen darf? Nur um Recht zu bekommen? Oder wegen dem Geld? Ohne gute Rechtsschutzversicherung würde ich das ehrlich gesagt nicht angehen - und zwar wegen dem Stress den jedes juristische Verfahren unweigerlich erzeugt. Das tut dem Glaukom sicher auch nicht gut... Wenn du eine Versicherung hast - lass es von der Versicherung abklären. Wenn du keine Versicherung hast lass dich von einem Anwalt beraten und überlege gut ob Kosten (inkl Stress!) / Nutzen in einem sehr guten Verhältnis stehen.

    Lg

    Micha

  • wieso möchtest du Klagen wenn ich fragen darf? Nur um Recht zu bekommen? Oder wegen dem Geld?

    Ich würde das nicht auf Rechthaberei oder auf Geld reduzieren.

    Es geht auch um das Gefühl der erlittenen Unrechts, das wiedergutgemacht werden sollte.

    Ansonsten trägt man das mit sich herum und wird evtl. noch in Jahrzehnten seine Krankheit immer mit einem Behandlungsfehler begründen.

    Insofern kann es schon helfen, wenn man sich um eine Klärung bemüht.

    Lalelu, bevor Du klagst, könntest Du Dich z.B. an einen Gutachter der Ärztekammer wenden, die werden Deine Befunde bewerten und feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das ist kostenlos.

  • Hallo Lalelu!

    Hat jemand Erfahrung mit einer Klage?

    Nein, ich habe keine Erfahrung damit.

    ich habe ein NDG und einen durch den Medizinischen Dienst nachweislichen Behandlungsfehler erlitten. Die Krankenkasse hat mich ermutigt, gegen den Augenarzt zu klagen.

    Das hat der Medizinische Dienst wirklich festgestellt? Wie das denn?

    Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Du bräuchtest einen guten Anwalt, viel Zeit und sehr gute Nerven.

    Lalelu, bevor Du klagst, könntest Du Dich z.B. an einen Gutachter der Ärztekammer wenden, die werden Deine Befunde bewerten und feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

    Wenn der MDK wirklich einen Behandlungsfehler festgestellt hat, dann liegt ein Gutachten vor.


    Lalelu, ich kann Deine Gedanken verstehen. Ich habe in einer anderen Sache auch eine Begutachtung hinter mir, um ggf. einen Behandlungsfehler festzustellen.

    Und wenn der bei mir festgestellt worden wäre, dann hätte ich mich mit dem Gedanken an eine Klage auch intensiv beschäftigt. Und da wäre es mir nicht um Recht oder Geld gegangen, sondern um`s Prinzip.

    Aber wohl überlegt muss das schon sein, denn ein Spaziergang ist so eine Klage sicher nicht!


    Viele Grüße

    Sabine

  • Hat jemand Erfahrung mit einer Klage?

    Hallo Lalelu,

    ja habe ich. Der Arzthaftungsprozess hat sich über fünf Jahre hingezogen. Obwohl ich meine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt für Medizinrecht in Anspruch genommen hatte war diese Zeit sehr nervenaufreibend. Jedes Schriftstück, das mein Anwalt erstellt hat hat er mir zu lesen gegeben und das war auch wichtig um Fehler zu vermeiden.

    Letztendlich geht es auch darum, ob ein grober Behandlungsfehler vorgelegen hat oder nicht, denn dann kommt die Beweislast-Umkehr zum Tragen. d h. der Schädiger muss beweisen, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist. Sollte festgestellt werden, dass es kein grober Behandlungsfehler war dann muss der geschädigte Patient beweisen dass der Schaden durch den Arzt entstanden ist und das ist sehr schwierig.

    Bei mir war es so, dass zu Beginn des Prozesses der Gutachter, welcher vom Gericht bestellt wurde, keinen groben Behandlungsfehler festgestellt hatte. Im Laufe des Prozesses hat sich das geändert, ich hatte einen guten Anwalt. Nach fünf Jahren korrigierte der Gutachter sein Gutachten zu einem groben Behandlungsfehler. Daraufhin wollte die Gegenpartei sofort einen Vergleich, dem ich auch zugestimmt hatte weil ich nervlich nicht mehr in der Lage war, den Prozess weiter zu führen. Ich bin sehr gut entschädigt worden. Den Schaden durch den Behandlungsfehler habe ich allerdings heute noch (am Auge.) und er schränkt mich nach wie vor ein.

    Welcher Schaden wurde dir denn zugefügt. Wenn die Krankenkasse beziehungsweise der MDK dir rät zu klagen macht sie es nicht ohne Grund.

    Herzl. Grüße
    Andrea

  • Hallo,

    der Schaden liegt darin, dass eine Therapie (Tropfen o.ä) zu spät begonnen wurde und das Glaukom daher ein fortgeschrittenes.

    Es musste operiert werden und die Sehkraft betrug vor der OP nur noch 80% und danach, also derzeit, zwischen 30-60%. Sie schwankt.

    Es wurde auch nie ein OCT gemacht.

    Das andere Auge ist natürlich vom Glaukomschaden auch betroffen, glücklicherweise noch nicht so stark.

    Wieviel Schmerzensgeld, Schadenersatz etc. Hast Du bekommen? Ich kenne nur die im Internet kursierenden zwei Fälle, die allerdings auch extremer sind als meine momentane Situation.

    Könntest Du Dich netterweise dazu melden?

    Viele Grüße

  • Hallo Lalelu,

    es waren 40T€ . Dabei muss man berücksichtigen, dass der Schaden bleibend ist und ich dadurch auch eine Schwerbehinderung und dauerhafte Erwerbsminderung erhalten hatte. Diese Summe wurde im Rahmen eines Vergleiches vom Schädiger gezahlt. Nachdem der Gutachter später einen groben Behandlungsfehler festgestellt hatte wollte die Gegenpartei sofort einen Vergleich. Wenn ich mich nicht darauf eingelassen hätte, wäre eine weiterführende Klage beim Oberlandesgericht möglich gewesen. Aber dafür hatte ich keine Nerven mehr nach 5 Jahren.

    Herzl. Grüße
    Andrea

  • Nachtrag

    Wenn du einen dauerhaften Schaden durch den Behandlungsfehler hast, der dich belastet dann solltest du auch eine Entschädigung erhalten. Dies geht leider wohl nur über den Klage-Weg. Mit einer Rechtschutzversicherung ist das natürlich einfacher. Falls du eine hast könntest du das in Betracht ziehen. Aber… es kostet Zeit und Nerven

    Herzl. Grüße
    Andrea