BGH bestätigt iGeL zur Glaukomfrüherkennung- PM vom BVA

  • Hallo Ihr Lieben!

    Hier wieder eine PM vom BVA für Euch!

    LG
    Sabine

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    BGH bestätigt IGeL zur Glaukomfrüherkennung – Untersuchung „augenärztlich geboten“

    Vom BVA empfohlene Aufklärung höchstrichterlich bestätigt

    Düsseldorf 06.09.2021 – Augenärzte empfehlen allen Personen ab dem Alter von 40 Jahren regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen zum Ausschluss einer Glaukomerkrankung. Eine Patienteninformation des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beanstandet – zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat.

    Der erste BVA-Vorsitzende Dr. Peter Heinz sagt dazu: „Es ist wirklich erfreulich, dass der BGH unsere ärztliche Empfehlung und die bisherige Rechtsauffassung mit dem Urteil eindeutig bestätigt. Dies wird uns helfen, Verunsicherung bei Patienten gegenüber der Vorsorgeuntersuchung abzubauen und stärkt unseren Kampf gegen die tückische Glaukomerkrankung.“


    Das Glaukom ist eine schleichend fortschreitende Augenkrankheit, bei der der Sehnerv geschädigt wird. 923.000 Menschen in Deutschland sind davon betroffen. Das Glaukom ruft sehr lange keine Symptome hervor. Erst wenn der größte Teil des Sehnervs zerstört ist, bemerken die Betroffenen selbst, dass mit ihren Augen etwas nicht in Ordnung ist. Rechtzeitig erkannt, lässt sich die Krankheit aufhalten, so dass das Sehvermögen erhalten bleibt. Nur mit einer augenärztlichen Früherkennungsuntersuchung, zu der die Betrachtung des Sehnervenkopfes und Messung des Augeninnendrucks gehört, ist eine frühe Diagnose möglich.


    Klage der Verbraucherzentrale NRW

    Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Glaukomfrüherkennung nicht. Deshalb bieten Augenärzte sie ihren Patienten als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen eine Patienteninformation des BVA zu diesem Glaukom-Check geklagt. Die Aussage „Ich habe die Patienteninformation zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gelesen und wurde darüber aufgeklärt, dass trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist“ wertete die Verbraucherzentrale als unzulässige Tatsachenbehauptung. Zudem kritisierte die Verbraucherzentrale, dass die Patienten ankreuzen sollten, ob sie eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung wünschen oder nicht und dass sie dies durch ihre Unterschrift dokumentieren sollten.


    Information und Dokumentation

    Der BGH urteilte nun, dass die angegriffene Klausel nicht von Rechtsvorschriften abweicht. „Das vom Beklagten empfohlene Informationsblatt unterrichtet die Patienten über das Risiko eines symptomlosen Glaukoms und über die Möglichkeit einer (auf eigene Kosten durchzuführenden) Früherkennungsuntersuchung. Die streitige Klausel dient der Dokumentation der hierüber erfolgten Aufklärung und der Entscheidung des Patienten, ob er die angeratene Untersuchung vornehmen lassen möchte“, führt der BGH in einer Pressemeldung vom 2.9.2021 aus.


    Der 1. Vorsitzende des BVA, Dr. Peter Heinz, freut sich über die höchstrichterliche Bestätigung des Vorgehens der Augenärzte: „Die Gesundheit und das gute Sehen unserer Patientinnen und Patienten steht für die deutsche Augenärzteschaft immer an erster Stelle. Dies wurde nun auch von oberster Instanz bestätigt. Ich hoffe, dass dies den andauernden Diffamierungen ein Ende setzt“. Der BGH hat klargestellt, dass es augenärztlich geboten ist, die Glaukomfrüherkennung anzubieten, auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchung nicht übernehmen.


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    Herausgeber: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA), Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf

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  • Hallo,

    ich finde es hahnebüchen, dass diese Vorsorge nicht bezahlt wird von der GKV.

    Wie ist das mit Mammographie, glaub ab 50 Jahren....müssen diese Gesetzlich-Versicherte auch selber bezahlen als iGeL ?

  • Und ich finde es unmöglich, das bei erkanntem Glaukom kein OCT von den Krankenkassen übernommen wird. Im Frühstadium ist das die einzige Untersuchung, die das Voranschreiten aufzeigt (und man die Therapie und den Zieldruck nachjustieren kann). Hat man später bereits einen Sehfeldschaden, würde m.M. nach die Perimetrie reichen.

    Die moderne Glaukomdiagnostik bezieht sich immer auf das OCT.

    LG Jutta

  • Hallo Jutta!

    Die OCT-Untersuchung ist ein Puzzleteil der Diagnostik.

    Vielleicht tut sich ja irgendwann etwas und das OCT wird Kassenleistung. Aber das wird abzuwarten sein und - ehrlich gesagt - glaube ich nicht so richtig daran. Aber das ist nur meine persönliche Meinung!


    LG
    Sabine

  • Hallo Sabine,

    stimmt, es ist nur ein Puzzle-Teil. Aber wenn ich die AA-Vorträge zur Weiterbildung auf YT ansehe ... ohne gehts nicht.

    Klar, dass ich das nicht gut finde, ist auch nur meine persönliche Meinung. Das OCT wird ja bei Diabetes-Retinopathien schon bezahlt.

    Was ich gut finde ...

    Hatte mal einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt, denn es droht ja langfristig Blindheit. Wurde aber abgelehnt.

    LG Jutta

  • Hallo mellirosa!

    Klar, dass ich das nicht gut finde, ist auch nur meine persönliche Meinung. Das OCT wird ja bei Diabetes-Retinopathien schon bezahlt.


    Was ich gut finde ...


    Hatte mal einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt, denn es droht ja langfristig Blindheit. Wurde aber abgelehnt.

    Ich möchte da nicht falsch verstanden werden, bitte. Ich wäre auch froh, wenn es das OCT bei Glaukom auf Kasse gäbe. Ich bezahle es ja auch jedes Jahr selbst.

    Das OCT wird auch bezahlt bei feuchter AMD.

    Viele Grüße

    Sabine

  • Hallo,

    OCT macht nicht immer Sinn, bei mir z.B. keinen wegen der hohen Kurzsichtigkeit (-18). Die Aufnahmen lassen sich einfach nicht auswerten. Selbst zahlen werde ich solche Untersuchungen nicht mehr.

    Nach wie vor gibt es bei mir keine gesicherte Diagnose. Also überlegen ob wirklich alles Sinn macht bei allen.

    Pia

  • Hallo sissy!

    Genau, also warum nicht auch bei Glaukom. Sowas ungerechtes. Aber Wunder gibt es immer wieder.

    Weil es nicht in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wurde.

    Da braucht es auch kein Wunder, sondern die medizinische Anerkennung des Sinnes zur Diagnostik, insbesondere zur Verlaufskontrolle.

    So lange das nicht anerkannt wird, wird eine OCT-Untersuchung keine Kassenleistung werden.

    Und nebenbei.... wenn ein OCT Kassenleistung wird, wird diese bestimmt nicht so hoch vergütet wie sie jetzt als Selbstzahlerleistung abgerechnet wird. Nachtigall, ick hör Dir trapsen....


    LG
    Sabine

  • Dem schliesse ich mich an.

    Bei mir bringt das OCT auch nichts, nachdem mir das ein Arzt bestätigt hat, lehne ich es als IGel-Leistung auch ab.

    In meinen Augen ist ein OCT wichtig bei Glaukom-Erkrankungen, bei denen es noch keinen Sehfeldschaden gegeben hat. Nur dabei kann man gesichert ein Fortschreiten der Erkrankung oder Stabilität erkennen.

    Hat man aber bereits einen Sehfeldschaden, kann man, trotz aller Schwankungen, das Fortschreiten oder die Stabilität im Sehfeldttest erkennen.

    Natürlich ist ein OCT ein elegantes Diagnose-Tool, bei dem man nicht auf die Mithilfe oder Können der Patienten angewiesen ist. Und man hat einen Ausdruck ...

  • Hallo!

    Grundsätzlich finde ich eine OCT-Untersuchung wichtig bei einer Glaukomerkrankung. Aber es gibt halt auch Ausnahmen, wo es nicht gut durchführbar ist oder wo es vom medizinischen Sinn halt nicht so geeignet ist.

    LG
    Sabine