Normaldruckglaukom- kompakte Infos

  • Fr. Dr. Katarzyna Konieczka war viele Jahre mit Prof. Josef Flammer in Basel tätig und hat viel auf dem Gebiet NDG mit Prof. Flammer geforscht.

    Nun gibt es eine neue Homepage mit kompakt zusammengefassten Infos zum Thema NDG:

    Glaukomforschung

    Fr. Dr. Konieczka ist nicht mehr in der Klinik in Basel. Sie ist nun hier zu finden:

    Glaukomforschung


    Das Flammer-Syndrom wird hier kompakt erklärt:

    Glaukom – Flammer Syndrome (flammer-syndrome.ch)


    So viele wertvolle Infos, da können wir wirklich nur davon profitieren.


    LG
    Sabine

  • Herzlichen Dank Sabine

    für die Links.

    Hast Du Informationen, wie eine Beratung/Behandlung in der Schweiz von einer deutschen Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) reguliert bzw. gesehen wird.

    Oder kann man in der Schweiz in Urlaub sein und bei akuten Problemen Frau Dr. Konieczka konsultieren ?

    LG wolfi

  • Hallo Wolfi!

    Eine Behandlung in der Schweiz musst Du vorab mit der Krankenkasse abklären und ggf. auch per Formular beantragen. Das handhaben die Krankenkassen unterschiedlich. Bitte frage nach.

    Eine Notfallbehandlung dürfte nicht diese Leistungen beinhalten, die Du haben möchtest als Glaukompatient zur Kontrolle.

    Von daher dürfte es besser sein, ehrlich zu sein und ggf. selbst was dazu zu zahlen.


    Viele Grüße

    Sabine

  • Hallo Sabine,

    das mit der Notfallbehandlung war auch nicht ernst gemeint. Damit Du keinen falschen Eindruck von mir bekommst. Ich lege da schon großen Wert auf Korrektheit, immerhin bin ich das meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Ehrenbeamter bei Gericht schuldig.

    Ich hatte nur in der durchaus interessanten Smiley-Auswahl nichts passendes gefunden ;) und stelle nunmehr selbst fest, dass das, was ich geschrieben habe für jemanden, der mich nicht kennt, etwas befremdlich klingen mag. Sorry!

    Ansonsten hatte ich auch gemerkt, dass meine Frage an Dich recht ungeschickt gestellt war. Natürlich ist mir bewusst, dass man eine Beratung in der Schweiz vorher mit der Kasse abklären muss. Bei meiner Krankenkasse muss man sich dabei zuvor in eine gewisse Verhandlungsposition bringen.

    Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man bei einer Anfrage bereits viele Informationen liefern muss, z.B. ob dort gebührenähnliche Strukturen zur GOÄ vorliegen oder wie die Abrechnung im Einzelfall mit der betreffenden Spezialistin erfolgt. Je mehr man dabei in der Hand hat, desto besser sind die Chancen für ein Entgegenkommen der Versicherung.

    Aber indirekt hast Du mir das ja beantwortet. Vielen Dank dafür.

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

    wolfi

  • alternativ zu Dr. Cybulska Heinrich nach Neuss bei Düsseldorf fahren. Sie gehört zur Forschungsgruppe Flammer. Ich fahre alle 1 bis 2 Jahre zu ihr zwecks ihrer Meinung. Sie ist spitze! So gibt es keine Abrechnungsprobleme.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Hallo Wolfi!

    Jenat hat Dir den Tipp mit Fr. Dr. Cybulska-Heinrich gegeben. Die ist in Deutschland und somit für dt. Krankenversicherungen kein Problem.

    Ansonsten hatte ich auch gemerkt, dass meine Frage an Dich recht ungeschickt gestellt war. Natürlich ist mir bewusst, dass man eine Beratung in der Schweiz vorher mit der Kasse abklären muss. Bei meiner Krankenkasse muss man sich dabei zuvor in eine gewisse Verhandlungsposition bringen.

    Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man bei einer Anfrage bereits viele Informationen liefern muss, z.B. ob dort gebührenähnliche Strukturen zur GOÄ vorliegen oder wie die Abrechnung im Einzelfall mit der betreffenden Spezialistin erfolgt.

    Ansonsten wäre für die Schweiz auch eine ungefähre Einschätzung der Behandlungskosten anzufragen und auf Rechnung hinzugehen. Die Rechnung könntest Du versuchen einzureichen, so dass der dt. Satz erstattet würde.

    Das wäre aber auch vorher abzuklären, ob das möglich wäre.


    Viele Grüße

    Sabine