• Hallo noch einmal,
    meine Kinder haben mir empfohlen, wegen des schlechten Sehens einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Ist das sinnvoll?
    Bin ja Rentner!
    Liebe Grüße
    Kunigunde

  • Zitat

    .....empfohlen, wegen des schlechten Sehens einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Ist das sinnvoll? Bin ja Rentner!


    Hallo Kunigunde,
    es kann sinnvoll sein. Es kommt aber auf den Grad der Behinderung an.
    Bei mehr als 50 % Behinderung und einem Merkzeichen wie z.B. "G" für erheblich gehbehindert oder "Bl" für blind, hast Du einige Vergünstigungen.
    Es ist aber nicht so einfach so etwas in dem Behindertenausweis auch bestätigt zu bekommen. Oftmals wird pauschal nur 50% ohne Merkzeichen gegeben.
    Dann kannst Du Einspruch einlegen und notfalls sogar vor das Sozialgericht gehen.

    Bei meinem ersten Versuch habe ich 50% bekommen und kein Merkzeichen.
    Ich habe dann Einspruch eingelegt und am Telefon scheinheilig schon mal nach dem zuständigen Gericht gefragt, falls mein Einspruch abgelehnt wird.
    Daraufhin wurde ein Besuch bei einem Vertrauensarzt "des Versorgungsamtes"
    fällig. Sinnigerweise am anderen Ende der Stadt (für mich nur mit Taxe zu erreichen). Die Taxenkosten wurden nicht ersetzt, da der "Vertrauensarzt"
    der Meinung war, ich könne mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
    Ob ich dabei platt gefahren werde, ist diesen Herrschaften anscheinend völlig egal.
    Ein paar Wochen später hatte ich dann endlich meinen Behindertenausweis mit 60% und Merkzeichen "G" bekommen.
    Den Antrag musst Du bei Deinem zuständigen Versorgungsamt stellen.
    Hier mal ein Link vom Versorgungsamt Hamburg. Dort wird die Antragsprozedur
    genau (Vorsicht:Romanlänge) beschrieben.
    [URL=http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…erty=source.pdfBehinderung-und-Ausweis [/URL]

    Mit Google findest Du die Webseiten der anderen deutschen Versorgungsämter.
    diverse deutsche Versorgungsämter
    Viel Glück mit dem Antrag.
    best regards, [Blockierte Grafik: http://de.geocities.com/albertroesler/forum/alberto/alberto.gif]

  • Hallo Kunigunde,

    soweit mir bekannt ist, macht es Sinn, wenn das schlechte Sehen nicht mit einer Brille ausgeglichen werden kann. Und je nachdem wie schwerwiegend es ist bzw. wie stark man dadurch beeinträchtigt ist erhält man dann einen entspr. Grad der Behinderung (GdB). , der sich in % ausdrückt.
    Wenn noch andere körperliche und/oder psychische Beeinträchtgungen bestehen, sollte man sie ebenfalls bei seinem Antrag angeben, denn diese können den GdB noch erhöhen. Ich habe eine GdB von 30% der sich auf drei verschiedene Beeinträchtigungen bezieht. Allerdings hätte ich da Widersprcuh einlegen müssen, da er m.E. zu niedriig angesetzt ist. Ich werde jetzt aber einen "Verschlimmerungsantrag" stellen, da ich durch Glaukomanfälle dauerhafte Schädigungen an den Augen habe.

    Ab 50% GdB hat man in einigen Lebensbereichen dann Vergünstigungen (sozusagen einen Nachteilsausgleich) und das bezieht sich nicht nur auf das Berufsleben. Auch als Rentner/-in hat man einen solchen Ausgleich. Je nach Art der Behinderung kann man z.B. Gebührenfreiheit für TV oder Telefon erhalten, oder Vergünstigungen bei der DB und im Nahverkehr. Da gibt es Einiges, was ich hier aber nicht alles aufführen kann. Außerdem kenne ich nicht alle Möglichkeiten.

    Hiier habe ich einen Link zum Nachlesen bzgl. des GdB, evtl. hilft er ja schon ein wenig weiter :zwinkern: ::

    ==> hier klicken

    Herzl. Grüße
    Andrea

    Herzl. Grüße
    Andrea

    2 Mal editiert, zuletzt von Andrea.A (6. Januar 2007 um 15:37)

  • Hallo Kunigunde,

    habe gerade erst deine Frage zum Schwerbehindertenausweis
    gelesen !

    Ich selbst habe bereits einige Stufen dieses "Ausweises" durchgemacht
    und habe jetzt einen GdB von 70 % mit den Buchstaben B, G + RF

    Es ist nicht allein wichtig, ob du Rentnerin bist oder überhaupt
    wie alt....auch nicht allein ob du Probleme mit deinen Augen hast !!!
    Eine Behinderung bzw. einen Ausweis bekommst du für alle Arten
    von Behinderungen. Viele Menschen wissen das garnicht oder schämen
    sich....ja .. ich hatte anfangs auch meine Probleme damit...aber
    mittlerweile bin ich froh das ich darüber hinweg bin.

    Du hast möglicherweise eine Menge an Vergünstigungen, deshalb
    informiere dich bitte mal auf den folgenden 3 Links, welche ich dir
    hier nenne, da kannst du auch alles über die Merkzeichen nachlesen
    und auch worauf es ankommt und wie man den Antrag stellt.

    1. http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html

    2. http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweis…nderung.html#A3

    3. http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/ausweis.html

    Es gibt aber noch etwas....was nur wenige wohl wissen, denn wenn du
    z.B. ein Auto kaufen möchtest, bekommst du als "Behinderte" mit
    einem GdB von mind. 50 % und entsprechenden Merkzeichen bei vielen
    Autofirmen hohe Rabatte. Ich habe das gerade umgesetzt.

    Link:
    http://www.adac.de

    Du musst jetzt nur noch oben links im Suchbegriff eingeben:
    "Behindertenrabatt"

    Du kannst auch uU günstiger mit der Bahn fahren...ach es gibt eine
    Vielzahl von Vergünstigungen.......wichtig ist, dass du alle Krankheiten,
    auch wenn du sie noch für so unwichtig hältst mit angibst...außer du bist
    Topfit...was ich dir natürlich wünschen würde. :)

    Falls du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben solltest,
    kannst du mir auch eine Mail schreiben.

    LG Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernd (10. Januar 2007 um 15:32)

  • :urlaub: Vielen lieben Dank allen meinen lieben Ratgebern des Glaukom-Forums. Morgen geht es nach Hause! Habe alle Informationen ausgedruckt, so dass ich alles noch einmal nachlesen kann.
    DANKE! :) Liebe Grüße Kunigunde

  • Zitat


    Es gibt aber noch etwas....was nur wenige wohl wissen, denn wenn du
    z.B. ein Auto kaufen möchtest, bekommst du als "Behinderte" mit
    einem GdB von mind. 50 % und entsprechenden Merkzeichen bei vielen
    Autofirmen hohe Rabatte. Ich habe das gerade umgesetzt.

    Da hier über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises wegen einer Sehbehinderung diskutiert wurd, muss man anmerken, dass man wohl kein auto mehr fahren kann, wenn man allein wegen einer Sehbehinderung einen Schwerbehindertenausweis bekommt.

    Als Sehbehindert gilt man nach meinem Wissens, wenn man weniger als ein Drittel der normalen Sehkraft besitzt, wobei natürlich auch Einschränkungen des Gesichtsfeld mitzuberücksichtigen sind.

    Anders mag es natürlich aussehen, wenn man noch andere Einscränkungen hat.

    mfg: Jochen Schmitt

    Einmal editiert, zuletzt von JSchmitt (24. Januar 2007 um 21:04)

  • Mein lieber JSchmitt :motzi: :motzi: :motzi:


    wenn du mich ständig kritisieren magst dann nur zu ! Aber dann schreibe mir
    lieber eine PN das kommt besser an...glaube mir..Ansonsten empfehle ich
    dir dringend dich vorher mehr zu informieren...bevor du schreibst.

    Du zitierst mich bzgl. des Auto-Rabattes...das allein beweist mal wieder
    das du dich NICHT...in keinster Weise darüber informiert hast.

    Ich muss hierbei KEINEN Führerschein besitzen...kann stark Sehbehindert
    oder sogar Blind sein, darum geht es ja gerade, schliesslich muss derjenige
    sich auch irgendwie fortbewegen und so kann er durch seine "Begleitperson"
    d.h. man muss mind. einen GdB von 50 % mit den ensprechenden
    Buchstaben haben...u.a.B oder BL usw. ....das Auto wird auf die behinderte
    Person angemeldet für mind. 6 Monate ..... weitere infos dazu auf
    https://www.glaukom-forum.net/www.adac.de in der Suchmaske Behindertenrabatt eingeben.

    Jochen...auch das mit dem weniger als einem Drittel stimmt so nicht, informiere
    dich mal im Internet über Google...da findest du jede Menge Antworten.

    VG Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernd (25. Januar 2007 um 09:44)

  • Nachtrag zu Jochen !

    Vielleicht hast du es nicht mitbekommen......?

    Dann noch zu deiner Info: Kunigunde weilt nicht mehr im Forum,
    weil sie mittlerweile wieder zu Hause ist und ihre Schwiegertochter
    weitere Informationen ab und an über das Forum abruft und außerdem
    hat sie ausreichend Infos zum Thema "Schwerbehindertenausweis"
    erhalten.

    Wenn du Angaben zum Thema Kunigundes Problemen machen kannst,
    die im Inhaltlichen korrekt sind, kannst du dies ohne weiteres tun.
    aber ich würde dir empfehlen, bevor du schreibst, das Internet für
    Antworten oder Kommentare zu nutzen, also ausführliche Recherchen
    anzustellen.

    In diesem Sinne.....VG Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd (25. Januar 2007 um 00:15)

  • Hallo, Mitglieder,

    dieses Forum wurde zum Erfahrungsaustausch ins Leben gerufen und nicht, um sich in den Beiträgen gegenseitig zu kritisieren. Niemand braucht sich hier angegriffen zu fühlen. Ich würde es von daher begrüßen, wenn dies Berücksichtigung findet. In den Jahren seitdem dieses Forum besteht, hatten wir damit keine Probleme.

    Die Frage von Kunigunde richtete sich nach Beantragung eines Schwerbeschädigtenausweises wegen einer Sehbehinderung. In erster Linie kann man diesbezüglich kompetente Hilfe und Tips erhalten beim Blinden- und Sehbehindertenverein. Hier zu finden: http://www.dbsv.org/infothek/Infothek.html#ausweis

    Hochgradig Sehbehinderte, die ein Sehvermögen von nicht mehr als 1/20 auf dem besseren Auge haben, erhalten einen Grad der Behinderung von 100. Das ist m. E. weniger als ein Drittel. Individuelle Beurteilung zwischen Sehschärfe und Gesichtsfeldeinschränkung ist Voraussetzung.

    Weiterhin respektvolle Beiträge wünscht sich

    Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund