Bewertung der IGEL-Leistung OCT

  • Hallo,

    nunja..., als "Früherkennung" also wenn noch so garkein echter Verdacht auf Glaukom vorliegt sicherlich zweifelhaft bis überflüssig.

    Schade finde ich allerdings, dass beim Lesen des Artikels der EIndruck entstehen kann, OCT sei per se überflüssig. (manchem "mündigen Patienten" wird es bestimmt so ergehen ;o))

    Das ist es, wie wir hier wissen, mitnichten!

    LG,

    Klaus =)

    (Kurzsichtig, Lasik - OP und Vorderkammerlinsenimplantation, Offenwinkelglaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Katarakt - OP, 4 X XEN - Implantation 2014 / 2015)

  • Es ist hinlänglich bekannt, dass gegen Oct besonders von der Verbraucher zentrale Hamburg gehetzt wird.

    Ein Oct ist eine richtig gute Möglichkeit der Früherkennung und ich bin sehr dankbar dafür!!!

    Natürlich sind unerkannte Patienten ganz viele Jahre billiger - keine Therapie, keine Fragen, praktisch, nur irgendwie sehen die nach mehreren Jahren nicht mehr.

    Früherkennung rettet Augenlicht und ja,

    Es kostet halt Geld.

    Die Krankenversicherung handelt nicht logisch.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Hallo!

    Malve, noch mal die Bitte an Dich künftig im richtigen Unterforum zu posten. Das ist ja kein Thema zur Bedienung des Forums. Danke!

    Zum Thema:

    Mir fällt gerade leider nichts ein, was der IGeL-Monitor in der Ophtalmologie je positiv bewertet hätte. Sehr schade, kann ich dazu nur sagen!

    Ich hoffe inständig, dass die Leute, die sich aufgrund von solchen Bewertungen z. B. von der Glaukomvorsorge distanzieren und dann doch ein Glaukom entwickeln, mal beim IGeL-Monitor melden und da mal berichten.

    Dass das OCT ein wichtiger Bestandteil als Verlaufskontrolle bei einem Glaukom ist oder bei Unklarheit der Diagnose, steht wohl außer jeglicher Diskussion. Denke ich zumindest!

    Hier auch dazu eine offizielle Stellungsnahme des BVA:

    https://augeninfo.de/cms/hauptmenu/…lle-halten.html


    Viele Grüße

    Sabine

  • Die Stellungnahme des Bundesverbandes ist ernüchternd. Es gibt wenige abgeschlossene Studien - und was sagen die aus?

    Auf welcher Grundlage empfiehlt der BVB das OCT denn dann zur Verlaufskontrolle?

  • Hallo Malve!

    Hallo Sabine,

    was wäre das richtige Unterforum gewesen? Gruß Malve

    Da es um Zusatzdiagnostik geht, das Forum, welches sich mit Zusatzdiagnostik beschäftigt. Also dieses hier, wohin ich das Thema verschoben habe.

    Die Stellungnahme des Bundesverbandes ist ernüchternd. Es gibt wenige abgeschlossene Studien - und was sagen die aus?

    Auf welcher Grundlage empfiehlt der BVB das OCT denn dann zur Verlaufskontrolle?

    Frag doch beim Bundesverband der Augenärzte nach.

    Was willst Du denn für eine Untersuchung nehmen zur Verlaufskontrolle, wenn nicht ein OCT?

    Gruß

    Sabine

  • Moin zusammen,

    wir haben die Aussage der Krankenkasse erhalten, dass man eine Einzelfallprüfung zur Kostenübernahme der OCT anstreben kann --- Dazu wird eine Stellungnahme des Arztes (?) benötigt.
    Hat jemand das schon einmal versucht?

    Es geht um die Verlaufskontrolle bei einem diagnostizierten Normaldruckglaukom.
    Danke + LG

  • Hallo Kaline,


    wie sollte denn der Augenarzt Deiner Meinung nach begründen, daß bei Dir die Verlaufsbeurteilung nur mit OCT möglich ist?

    Geht bei Dir die Gesichtsfeldprüfung nicht? Oder welche anderen Schwierigkeiten und Besonderheiten liegen bei Dir vor?

    Du brauchst Dir ja nur mal das Antragsformular von der Kasse schicken lassen und wirst dann lesen, wie so was begründet werden muß.

    Die Frage ist, ob der Augenarzt Dir das überhaupt ausfüllen wird.

    Aber manchmal muß man auch einfach mal was versuchen und Präzedenzfälle schaffen.

    Halte uns auf dem Laufenden!

    Beste Grüße Malve

  • Hallo Sabine,

    wie kommst Du darauf? ich habe gerade von der Krankenkasse so ein Formular erhalten, da geht es auch um eine

    Sondergenehmigung für eine Leistung.

    Damit gehe ich jetzt zu meinem Arzt, der füllt das aus (wenn er denn bereit ist, mich in meinem Vorhaben zu unterstützen),

    dafür erhält er eine Gebühr,dann geht es zur Kasse und dann zum Gutachter.

    Das sind geregelte Wege.

    Gruß Malve

  • Hallo Malve!

    Natürlich gibt es irgendwelche Formular. Viel zu viel in Deutschland. Bürokratiestaat Deutschland. Was meinst Du, was ich jeden Tag an Formularen auf dem Schreibtisch habe? Da stehen mir sämtliche Nackenhaare zu Berge :Schock::rollauge:.

  • Hallo Sabine,

    es geht ja mir auch nicht um das Formular. Bei meiner gesetzlichen Krankenkasse (und vermutlich auch bei allen anderen) kann man jeden beliebigen Antrag auf Sonderleistungen stellen.

    Die Frage ist nur, ob es für OCT bei Glaukom einen Sinn macht.

    Wie soll man diese Sondergenehmigung begründen und glaubst Du, daß einer von den Augenärzten, die uns regelmäßig von dieser IGeL-Leistung überzeugen, uns dabei unterstützen?

    Gruß Malve

  • Hallo Malve!

    Wie soll man diese Sondergenehmigung begründen und glaubst Du, daß einer von den Augenärzten, die uns regelmäßig von dieser IGeL-Leistung überzeugen, uns dabei unterstützen?

    Meiner Meinung nach wird man die Krankenkasse mit nichts zur Kostenübernahme bewegen können.

    Das OCT ist für eine Verlaufskontrolle beim Glaukom keine Leistung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen!

    Das Argument der KK wird genau dieses ein und dazu noch, dass diese Untersuchung für eine Verlaufskontrolle nicht zwingend erforderlich ist.

    Gruß

    Sabine