GdB (Grad der Behinderung) bei Glaukom

  • Hallo,

    wenns hart trifft, so ist ein Glaukom durchaus in der Lage einen Menschen zu einem Behinderten zu machen.

    Bei mir hat das Glaukom meine Augen auf eine Sehleistung (lt. Augenarzt) bei jedem Auge auf 30% gebracht. Allerdings ist mein linkes Auge extrem kurzsichtig. Das führt praktisch zu einem Totalausfall dieses Auges. Leider zählt bei der Feststellung des GdB nur das bessere Auge. Wer also auf einem Auge blind ist, das andere Auge hat 100%, der hat Pech gehabt. Dazu kommt bei mir noch diagnostiziertes ADHS. Diese Krankheit beeinflußt ganz erheblich das Leben, auch wenn man das mir nicht anmerkt. Das wirkt sich in der Beurteilung des GdB leider fast nicht aus, psychische Krankheiten habens schwer mit Anerkennung.

    Nur durch das Glaukom komme ich auf 60% GdB ohne Kennzeichen, also grüner Ausweis. Das soll ja letztendlich ein Nachteilsausgleich sein, den man durch seine Behinderung hat. Nur merke ich bei den 60% praktisch nichts davon. Weder finanziell (Steuererklärung), noch im Leben. Einen Job bekomme ich dadurch eher noch schwerer, solch wenig Sehleistung ist Ausschlußkriterium. Daher friste ich ein Hausmannsdasein. Förderung seitens Behörden oder Ämtern kann ich vergessen (bin 52), da gibts nichts mehr. Allenfalls Weiterbildungen. Doch da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, kann ich mich in dem Bereich auch nicht weiterbilden (Beruf ist Voraussetzung für Weiterbildung). Umschulung ist ausgeschlossen, zu alt. EU-Rente wird abgelehnt (zu jung, noch nicht ausgesteuert, noch paar Tage Arbeitslosengeld). Jeder Antrag dauert Monate, so gesehen bin ich auf absoluter Talfahrt in die Sozialhilfe. Da meine Frau Arbeit hat (zum Glück!), jedoch nicht grade viel verdient, sieht die Zukunft böse aus. Als "Aufstocker" wurden mir, eben als Ehegemeinschaft, stolze 57 Euro Sozialhilfe oder 30 Euro Wohngeld in Aussicht gestellt.

    Ok, habe mich genug ausgeheult...

    Wie sieht es in anderen Bundesländern mit dem GdB aus bei solch ähnlichen Augenproblemen? Ich konnte mich im Urlaub mit einer Frau unterhalten (Bayern), sie hat seit 4 Jahren Glaukom, Krankheitsverlauf ähnlich wie bei mir, ein Auge kurzsichtig, wie bei mir funktionelle Einäugigkeit. Aber sie bekam ohne Probleme einen GdB von 80% und Merkzeichen Bl, also grün/gelber Ausweis! Damit hat sie wenigstens Freifahrt in den Verkehrsmitteln, neben anderen Vorteilen. Warum ist das so unterschiedlich mit der Einordnung? Warum hilft eine Klage nicht um wenigstens sozial nicht abzustürzen? In Mecklenburg-Vorpommern gibts ein Merkzeichen HS (hochgradig sehbehindert), aber sicher nur dort und wer das bekommt muß sicher fast blind sein...

    Was kann ich machen? Ich weiß im Moment echt nicht weiter, Neuanträge von mir (mit entsprechendem "Jammerlappen") werden rigoros abgelehnt, trotz Widerspruch. Und Jobsuche? Völlig aussichtslos, kein Arbeitgeber bindet sich so einen wie mich ans Bein. Habe weit über 100 Bewerbung auch dieses Jahr schon geschrieben, dabei 8 Bewerbungen zurück bekommen mit Ablehnung, zweimal ein Vorstellungsgespräch gehabt (Ergebnis: zu alt), die restlichen Bewerbungen blieben verschollen und unbeantwortet.

    LG Magugge =(

    Einmal editiert, zuletzt von magugge (5. Juli 2018 um 13:25)

  • Hallo,

    die Merkzeichen beim GdB sind bundeseinheitlich. Ebenso wie die Bewertungsgrundlagen.

    Leider zählt bei der Feststellung des GdB nur das bessere Auge. Wer also auf einem Auge blind ist, das andere Auge hat 100%, der hat Pech gehabt.

    Gesetzlich blind ist ein Auge mit einem Visus von kleiner/gleich 0,05. Oder einer entsprechenden Gesichtsfeldeinschränkung von allseitig 5° Abstand vom Zentrum, gemessen manuell-kinetisch.

    Deine 30% Visus entsprechen 0,3 und gelten somit nicht als blind. Wenn man auf einem Auge gesetzlich blind ist und das andere voll sehend, so ergibt dies einen GdB von 30.

    EU-Rente wird abgelehnt (zu jung, noch nicht ausgesteuert, noch paar Tage Arbeitslosengeld).

    Die EM (Erwerbsminderungs) - Rente hat nichts mit Alter oder ALG1 zu tun, sondern nur mit der gesundheitlichen Fähigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

    Ich konnte mich im Urlaub mit einer Frau unterhalten (Bayern), sie hat seit 4 Jahren Glaukom, Krankheitsverlauf ähnlich wie bei mir, ein Auge kurzsichtig, wie bei mir funktionelle Einäugigkeit. Aber sie bekam ohne Probleme einen GdB von 80% und Merkzeichen Bl, also grün/gelber Ausweis!

    Das Merkzeichen BL für blind gibt es erst ab GdB 100 wegen Sehminderung. Du meinst vermutlich Merkzeichen B (Begleitperson).

    Ich selbst habe (aktuell im Juni 2018 erhöht) GdB 70 mit den entsprechenden Merkzeichen (wegen Sehminderung) RF, G, B.

    EM-Rente beziehe ich seit 2015, da war ich 47 Jahre jung.

    Viele Grüße von Silli

  • wenigstens Freifahrt in den Verkehrsmitteln,

    Das stimmt so leider keinesfalls.

    Ich habe wg. drei anrechenbarer Faktoren amtlich (gutachterbestätigt) 100 % unbefristet, dabei Buchstabe B,G, RFL.

    Freikarte gilt nur für den Nahverkehr - und auch nur bedingt, denn diese kostet eine Jahresgebühr von 80,- EU. Fernverkehr muss voll bezahlt werden, wie jeder andere Nutzer auch. (Es gibt günstige Preise für jedermann durch den "Sparpreis" der DB, je früher gebucht, so in der Regel günstiger).

    Allerdings kann ich in allen (jeglichen) Zügen durch B stets eine kostenlose Begleitperson mitnehmen.

    Senator

  • Hallo Senator,

    wenn man (zusätzlich) Sozialleistungen bezieht, bekommt man diese Wertmarke für den ÖPNV kostenlos bei entsprechendem Merkzeichen G.

    Viele Grüße von Silli

    Einmal editiert, zuletzt von *Silli* (6. Juli 2018 um 06:44) aus folgendem Grund: Falsches MZ

  • Hallo magugge,

    mit 52 zu jung für die Erwerbsunfähigkeitsrente? Glaube ich gar nicht: Ich beziehe seit 20 (!) Jahren - seit meinem 38. Lebensjahr - Rente wegen voll geminderter Erwerbsfähigkeit - wie sich das heute nennt - und seit den Hartz-Reformen auch Grundsicherung. Vorher war die Rente leider immer knapp über dem Sozialhilfebedarf. Maßgeblich war und ist bei mir meine Körperbehinderung.

    Ich empfehle Dir, mit dem Sozialverband VdK Kontakt aufzunehmen und ausführlich beraten zu lassen; welche Möglichkeiten Du hast. Wenn man dort Mitglied wird, schalten die sogar eigene Rechtsanwälte für Sozialrecht ein, die in Deinem Auftrag vor dem Sozialgericht klagen.

    Erst wenn in Deutschland und der EU alle Chemikalien verboten sind; auch Kochsalz und Essig Abgabebestimmungen unterliegen und der letzte Hobbychemiker das Handtuch geworfen hat; wird die Politik sehen, dass es immer noch Terrorismus und Drogen gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Chemicus (6. Juli 2018 um 08:43)

  • Danke erst mal. Also kann ich praktisch froh sein wie es ist und nix weiter.

    Mit dem gesundheitlichen Aspekt hat meine Meinung jetzt nix zu tun! Natürlich bin ich glücklich das ich noch "so viel" sehen kann. Und das es hoffentlich noch eine ganze Weile so bleibt. Doch beruflich ist Schicht im Schacht, Ende, Feierabend. Und das ist echt frustrierend. Man kann (geistig) noch viel schaffen, jedoch von der körperlichen Seite her wird man nicht mehr gebraucht. Ab auf den Schrottplatz :'C

    LG Magugge

  • WIR wissen und verstehen das ... ich spare mir Ausführungen zu Gesellschafts- und Sozialpolitik, eh nicht zulässig.

    Wünsche dir von Herzen eine erfüllende Aufgabe ... und menschenwürdiges Ein-/Auskommen!

    LG

    Minerva

    "Die Dinge, die mich anders machen,
    sind die Dinge, die mich ausmachen."
    A. A. Milne