Tropfen, was so kommen kann oder wird

  • Wie sieht eigentlich der Prozess für diese Tropfen in Deutschland aus?

    Sprich was muss passieren damit man die Tropfen verschrieben und bezahlt bekommt?

    Weiß das jemand?

  • Hallo Hoffi!

    Wie sieht eigentlich der Prozess für diese Tropfen in Deutschland aus?

    Sprich was muss passieren damit man die Tropfen verschrieben und bezahlt bekommt?

    Weiß das jemand?

    Das ist ganz einfach:

    Es muss im Handel erhältlich, also auf dem deutschen Markt, sein.

    Und dann müssen sicher Gespräche geführt werden mit der GKV.


    Viele Grüße

    Sabine

  • Hallo

    Wie sieht eigentlich der Prozess für diese Tropfen in Deutschland aus?

    Sprich was muss passieren damit man die Tropfen verschrieben und bezahlt bekommt?

    Das interessiert mich auch!

    Habe mal nachgesehen und einen interessanten link generell zur Arzneimittelzulassung gefunden:

    http://www.adrreports.eu/de/medicines_in_EU.html

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es neben dem nationalen Zulassungsverfahren ein zentralisiertes Verfahren der Zulassung für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

    Letzteres wird angewendet für Arzeimittel gegen bestimmte Krankheiten (u.a. Krebs, HIV, Diabetes und neurodegenerative Erkrankungen).

    Offenbar gehört auch das Glaukom in diese Gruppe; denn in der angeschlossenen Datenbank findet sich Rhokiinsa (Zulassungsdatum: 19.11.2019).

    Weiter steht in dem Link, ich zitiere:

    "Sobald eine Zulassung erteilt ist, darf der Zulassungsinhaber das Arzneimittel innerhalb des EWR in Verkehr bringen."

    Das sollte bedeuten, dass Rhokiinsa in Deutschland verfügbar sein könnte.

    Ist es aber nicht!

    Ich vermute, wie Sabine, die Verzögerung hat mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen zu tun.

    Die Grundlage dafür ist die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. (=Sozialgesetzbuch V)

    Diese muss für alle erstattungsfähigen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und neuen Wirkstoffkombinationen durchgeführt werden, die nach dem 1. Januar 2011 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind.

    Falls jemand das genauer wissen möchte, der entsprechende § aus dem Sozialgesetzbuch /SGB V findet sich hier:

    https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/35a.html.

    Diese Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) ist offenbar die Grundlage für die Höhe der Erstattung durch die GKV und entscheidet letztlich über den Preis, den der Hersteller mit den GKVs aushandelt.

    Dieses Verfahren scheint noch nicht im Gange zu sein.

    In der Auflistung der beim G-BA abgeschlossenen bzw. laufenden Verfahren finde ich Rhokiinsa /Rhopressa /Netarsudil nämlich nicht.

    Suchen kann man hier:

    https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/

    Also leider für alle, die dringend auf dieses neue Medikament warten: nix genaues weiß man nicht.

    Aber es kann ja nix schaden, etwas über diese ausgesprochen komplizierten Verfahren zu lernen.

    Gruß

    Chanceline