Arbeitssuche und schlechte Augen...

  • Hallo,

    ich melde mich mal wieder.

    Bei mir gibts in Sachen Glaukom nichts Neues zu berichten. Schlechter ist es nicht geworden, bin froh drüber. Derzeit nervt aber die monatelange Jobsuche. Bestimmt habe ich weit über 100 Bewerbungen geschrieben, immerhin ein einziges Vorstellungsgespräch gehabt und stolze 7 Absagen schriftlich bekommen. Die restlichen Bewerbungen verliefen im Sande, da kam nichts, gar nichts.

    Mit 51 ist es eh schwerer einen Job zu finden, klar. Dazu noch mit den schlechten Augen fast aussichtslos. Einen Menschen mit Behindertenausweis stellt keiner ein, den wird er ja nicht mehr los. Trotz Fördergeldern für den Arbeitgeber. Nicht mal ein Praktikum bekomme ich, den Arbeitgeber kostet das rein gar nichts, Risiko wäre zu hoch.

    Und auf welchen Job soll man sich auch bewerben? Routinearbeiten, die keiner mehr machen will? Putzen, Akten sortieren, Pförtner, völlig egal. Bei allen Jobs muß man sehen können. Umschulungen seitens des Arbeitsamtes gibts nicht mehr, man muß unter 50 sein. Weiterbildungen kann man bekommen, eben in dem Berufszweig den man gemacht hat. Aber grade den kann ich nicht mehr machen, wegen den Augen. Somit gilt man als Ungelernter, da gibts keine vernünftige Arbeit. Erst recht keine Bezahlung, nicht mal für einen Teilzeitjob reicht es.

    Frage ich mich nun nach EU-Rente, so stelle ich fest das ich genau dafür noch zu gut sehe. Irgendwie eine ganz miese Situation grade...

    Man sieht sich auf dem Sozialamt =(...

    LG Magugge

  • Halllo Magugge!

    Also, ich hab eine Arbeitskollegin, die tatsächlich 100GdB hat und bei uns als Vollzeitkraft eingestellt ist.

    Es ist nicht so, dass man überall abgelehnt wird. Dass das bei Dir bisher nicht geklappt hat, tut mir wirklich leid.

    Gib nicht auf, auch für Dich wird es hoffentlich noch eine berufliche Perspektive geben.

    Viele Grüße

    Sabine

  • Hallo magugge,

    Frage ich mich nun nach EU-Rente, so stelle ich fest das ich genau dafür noch zu gut sehe. Irgendwie eine ganz miese Situation grade...

    ich weiß nicht, wie du das genau meinst. Siehst du das für dich so? Die Rente ist unabhängig vom Visus. Ansonsten ist es für einen selbst alles nicht spaßig, nein.

    Den allgemeinen Arbeitsmarkt kannst du als Sehbehindeter so ziemlich knicken. So viele Pförtner sind einfach nicht gefragt.

    Der GdB bzw. Ausweis ist da relativ egal, stimme ich Sabine zu. Du kannst mit hohem GdB wunderbar arbeiten. Doof ist, wenn es um's Sehen geht. Auge ist unser wichtigstes Sinnesorgan und so ziemlich Alles darauf ausgerichtet.

    Ich möchte jetzt hier niemandem auf die Füße treten! Hab lange genug überlegt, ob ich überhaupt was zu dem Thema schreibe.

    Besagte Rente heißt EM-Rente mittlerweile. Da geht es um Erwerbsminderung. Ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst überhaupt (da war mal was), musst du wissen. In unserem System muss man einzahlen, um was raus zu kriegen. Antrag stellen!

    Man sieht sich auf dem Sozialamt

    Das wiederum ist nicht zuständig für dich. Wäre das Jobcenter. Beim Sozialamt "landet" man, wenn die Erwerbsminderung besteht zur Aufstockung etc.. Die (Erwerbsminderung) stellt aber einzig nur die DRV fest.

  • Hallo Magugge,

    auch ichhabe mir lange überlegt, ob ich etwas zum Thema beitragen soll....?

    Wie Sabine schon oben schrieb, kann man auch mit GdB 100 eine Stelle voll ausfüllen und in Vollzeit arbeiten.

    Ich selbst hatte zwar das "Glück", dass ich meine anerkannte Scherbehinderung - nur die Augen betreffend - erst stellen musste, als ichschon fast 20 J. im öffentlichen Dienst arbeitete. Diese wurde dann im Laufe der Zeit erhöht, nach verschiedestens Augen-OPs auf Anraten noch von Professoren der Augenklinik auf 100%.

    Thema Umschulung hast Du recht, über 50 J. bezahlt kein Kostenträger mehr eine solche, egab ob Kostenträger DRV, Arbeitsamt oder dgl. (Ich war 30 J. bei meiner Umschulung und ich merkte deutlich den Unterschied im Lernen zu meinen Umschulungs-Kollegen, welche teilweise frisch von der Schule kamen.)

    Ich kann verstehen und auch teilweise nachfühlen, dass Du natürlich einen Job finden möchtest, der Dir Spaß macht und den Du vom Visuellen auch ausüben kannst. Wenn man mal einen Arbeitgeber gefunden hat, der dieser Problematik offen gegenüber steht, kann man als Sehbehinderter ( zudiesem Personenkreis zählen im Gesetz alle, die auf dem besseren Auge 30 % und weniger sehen) bestimmte Hilfsmittel vom Kostenträger bekommen - auf Antrag.

    Ob das nun bestimmte (elektronische) Lupen sind, oder für die PC-Arbeit ein Vergrößerungsprogramm (vergrößert Inhalt des Monitors von 2fach - 30fach) , das kommt ganz auf die Sehbehinderung an..

    Das größere Problem wird der Schwerbehinderten-Ausweis selbst sein. Als "schwerbehindert" gilt man auf dem Arbeitsmarkt oder im Steuerrecht, wenn man eine GdB von 50 erreicht. Ab 30 % kann man eine Gleichstellung beantragen. Darüber wissen jetzt andere User hier im forum mehr.

    Diese 50 % -Hürde wird man als Antragsteller, wenn man "nur" ein Glaukom hat, mit evtl. Sehnervschaden u. "kleinen" gesichtsfeldausfällen - kaum erreichen. Wenn der Visus /Sehschärfe zusätzlich durch ein anderes Augenleiden vermindert ist - je nach Ausprägung der Sehschwäche - hat man bessere Chancen, die geforterte 50 im Ausweis stehen zu haben.

    Selbst wenn man andere körperliche oder seelische Erkrankungen aufführt, die %-Zahlen werden nicht einfach zusammenaddiert.

    Soviel zum Thema GdB.

    Thema Rente, EU/EM-Rente;

    Wenn Du eine Rentenberatungsstelle in der Nähe hast, lass Dir mal dort einen Termin geben. Es gibt auch unabhängige R-Berater, die in Krankenkassen, bei Gemeinden oder beim VdK oder Gewerkschaften 1 Tag in der Woche/Monat die Menschen beräten.

    Natürlich ist es auch da von Vorteil, man kann schon einen vorhandenen Schwb-Ausweis vorzeigen...

    In meinem Falle hat er genützt.

    Bis zum Jahr 2014 war es bei der (teilweisen)Erwerbsminderungsrente oder vollen Erwerbsminderungsrente noch so, dass die Regel galt: wenn der Antragsteller noch mindestens 3 Std. täglich einer Tätigkeit nachgehen kann, kann er eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Wenn der Gutachter zum Entschluss kommt, der Antragsteller kann nur noch weniger als 3 Std. täglich einer Arbeit nachgehen - trotz vorhandener Hilfsmittel am Arbitsplatz - dann steht dem Betroffenen eine voll Erwerbsminderungsrente/EU-Rente zu.

    Ob diese o.g. Regelung mit den Stunden noch so zutrifft oder ob sich nur die Begrifflichkeit geändert hat, weiß ich nicht. (Aber ein Rentenberater müßte es drauf haben).

    Es gibt sicherlich noch Möglichkeiten, eine bestimmte Zeit, die man arbeitslos oder arbeitsunfähig sprich krank geschrieben ist bis zum "normalen" Rentenalter zu überbrücken. Ob es Dir mit 51 J. möglich ist, dies zu bewerkstelligen, entzieht sich meiner Kenntnis (s. Rentenberater)

    Ich persönlich habe mit einer Sehkraft von ca. 30% (auf einem Auge das andere nimmt nur hell/dunkel wahr) und entsprechenden Hilfsmitteln am Arbeitsplatz bis 2004 vollzeit gearbeitet. Dann Stellung eines antrags auf "teilweise Erwerbsminderung", dieser ging durch. Dh. In meinem Falle habe ich nun 50% weiter im Betgrieb gearbeitet und eine verminderte Teilrente von der DRV erhalten. Bis es mir dann bei weiterer Sehverschlechterung zu mühseelig wurde und ich 2014 den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellteder auch positiv entschieden wurde.

    So genieße ich nun mein Rentner-Dasein mit eigener Zeiteinteilung, Reisen, Wandern, Tandemfahren (natürlich nicht als Pilot vorne drauf) trotz meinem inzwischen sehr sehr eingeschränktem Sehvermögen von ca. 3 - 5%. Unterwegs bin ich dann, wie mein vollblinder Eheman, mit dem Blindenlangstock.,

    Nun hoffe ich, dass ich mit diesem Schlusssatz nicht die ganzen Forumsleser schockiert habe!

    Vielleicht konnte ich sogar etwas "Licht ins Dunkle" bringen (und das von einer "Fastbinden" - ich hoffe, Ihr versteht es richtig!!!

    Ich wünsche Dir, Magugge, dass für Dich einen Weg findest , dass doch noch irgendwo "eine Tür auch für Dich aufgeht" Und alles , alles Gute für deine Augen und für die Seele!

    Es grüßt

    Dorothee

  • Hallo Dorothee,

    Nun hoffe ich, dass ich mit diesem Schlusssatz nicht die ganzen Forumsleser schockiert habe!

    Mich schockst du damit nicht :grinsgrün: Danke für deinen Beitrag!

    Das mit der Stundenzahl bei EM-Rente ist noch immer so. Volle EM gibt es, wenn nur unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Teilweise EM bei 3-6 Stunden. Es macht aber einen Unterschied, ob man aus einem vorhandenen Arbeitsverhältnis kommt.

    Grundsätzlich gilt zur Zeit der Teilzeitarbeitsmarkt als geschlossen. Heißt, die volle EM-Rente wird gezahlt auch bei Teilzeit-Erwerbsfähigkeit. Es gibt diese Arbeitsplätze einfach nicht.

    Bei magugge war mal was, wegen nicht Anspruch. Das weiß ich aber nicht mehr genau, kann nur er beantworten.

  • Hallo Megugge,

    so was ist natürlich immer schwer, aber lass den Kopf bitte nicht hängen! Ich habe bisher eher gute Erfahrungen (zumindest mit Pratikumsstellen) gemacht. Wirklich gearbeitet habe ich noch nicht, da ich derzeit noch studiere und dann erst in den Beruf einsteige.

    Vielleicht könntest du ja mal Ausschau nach einer Stelle von einer öffentlichen Einrichtung halten, denn diese sind gemäß § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) dazu verpflichtet, Schwerbehinderte zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Dazu musst du aber natürlich auch deinen Ausweis der Bewerbung beifügen.

    Ansonsten kann ich dir aus mangelnder Erfahrung leider auch nicht mehr weiterhelfen.

    Ich drücke dir aber ganz fest die Daumen, dass es bald mit einem Job klappt!

    Liebe Grüße von FizzyIzy <3