• Praktika sind Praktika, Nachhilfe ist Nachhilfe.

    Dabei fällt immer ein Aspekt weg: Notengebung.

    Die Beurteilung ist eine Dauertätigkeit und zwar jede Stunde des Arbeitslebens bei 2 Hauptfächern und das macht eine Gruppe dann anders. Nur mit Förderkurs x und Deutsch für Flüchtlinge (ohne Beurteilung) kommt man nicht auf volle Dienststundenzahl. Also man kann die Beurteilerei nicht umschiffen.

    Diesen Aspekt erlebt kein Praktikant, egal wie lange das Praktikum dauert, denn er darf nicht beurteilen.

    Ich kenne beide Bereiche: Sprache und Mathe. Mit Mathe gibt es nie, nie, nie PRobleme, außer ich habe irgendeinen Punkt nicht addiert, das wird dann halt korrigiert. In Sprachen ist das anders: die grammatikalische Beurteilung geht noch, aber bei Inhalt uns Stil wird es immer Glatteis, egal ob mit Punkteschema oder ohne und wenn dann die Steilvorlage: "die Lehrerin hat xy" da ist und eine Zeugnis 5 oder 6 gerichtsfest erteilt werden muss, dann wird das ein Problem.

    Das versuche ich zu erläutern, nicht mehr und nicht weniger.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Das versuche ich zu erläutern, nicht mehr und nicht weniger.

    Dann war ich jetzt woanders, weil keine Ahnung vom Lehrberuf. Ich kenne nur die freie Wirtschaft oder Selbstständigkeit.

    An jenat schreibe ich also gerade vorbei, wobei ich trotzdem denke, zu verstehen, was sie meint ... so halbwegs.

    Einmal editiert, zuletzt von Silli (10. August 2017 um 10:19)

  • So,


    hier ist der Antragsdschungel von NRW:

    https://www.vlw-nrw.de/images/Artikel…nderung2016.pdf

    Und nun würde ich mal sagen: erst mal Examen machen und dann Ref und dann step by step und es ist ohnehin in jedem Bundesland anders.

    Die Bundeslandfrage wurde aber bislang nicht erläutert.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Klar ist die Beurteilung bei Praktika nicht mit drin, aber trotzdem kann man ja in den Praktika schon mal ganz gut sehen, wo die eigenen Probleme liegen und wie man die lösen kann. Das Problem mit dem Beurteilen hat denke ich jeder Lehrer -- egal ob mit oder ohne Sehbehinderung. Das lernt man ja Gott sei Dank auch noch alles im Ref, wenn nicht schon in der Uni, wie es bei uns ist. Klar fallen da in den Uniseminaren die mündlichen Noten bei raus und man muss jetzt auch nicht 30 Arbeiten korrigieren, aber immerhin muss man schon mal 5-6 verschiedene Arbeiten ansehen, korrigieren und bewerten und das Notenergebnis wird dann im Nachhinein mit dem der Lehrerin und denen der anderen Studenten verglichen und besprochen. Klar ist das nicht vergleichbar, aber schon mal ein guter Ansatz, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mit einem Erwartungshorizont wirds dann ja auch noch mal leichter, auch wenn der natürlich was Stil und Ausdruck angeht nicht wirklich weiterhilft. Aber das Problem haben ja andere Lehrer auch.

    Klar, wenn man aufgrund einer Behinderung seinen Job nicht richtig machen kann, sollte man sich natürlich überlegen, ob man weiterarbeiten sollte oder ob es eine andere Lösung dafür gibt. Ich denke mal, wie Silli sagte, ist es eben auch schwieriger für Leute, die ihr Leben lang ohne eine Sehbehinderung arbeiteten und dann plötzlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die volle Leistung bringen können. Dazu kommt ja auch noch, dass die Sehverschlechterung meist nicht für unterstützende Maßnahmen des Integrationsamts ausreichend ist, sodass es dann schwieriger ist, das zu kompensieren. Aus meiner Erfahrung kommt aber auch noch der Punkt hinzu, ob man es gewohnt ist mit der Sehbehinderung zu leben oder nicht. Mit der Zeit entwickelt man nämlich Kompensationsstrategien, die einem helfen den erwarteten Aufwand genau so zu erledigen, wie es von einem verlangt wird, nur eben auf andere Weise.

    Klar, Eltern sind immer ein Problem, aber das sind sie auch schon ohne Sehbehinderung. Wenn man erst mal an einer Schule arbeitet, setzt sich die Schulleitung eigentlich im Regelfall auch für die Lehrer ein, wenn es sein muss.

    Von anderen Lehrkräften hab ich aber bisher eher gute Rückmeldungen bekommen, was ihre Einstellung zu blinden Lehrern betrifft. Sie sehen vorallem, dass man damit für die Schüler ein enormes Vorbild ist, weil man zeigt, dass man eine ganze Menge schaffen kann, wenn man es nur will und sich richtig reinhängt.

    Lest euch echt mal den Artikel durch, den ich auf der ersten Seite angegeben habe. Der ist echt interessant, wie ich finde.

    Liebe Grüße von FizzyIzy <3

    Einmal editiert, zuletzt von FizzyIzy (10. August 2017 um 12:00)

  • Ich möchte hier bitte deutlich klar machen, dass ich weder Fizzylzy ihre Berufswahl irgendwie madig machen will, noch Kompetenzen absprechen auf allen Seiten!

    Nichts liegt mir ferner, als Sehbehinderte oder Blinde von irgend etwas auszuschließen oder gar zu diskriminieren!

    Ich finde das Thema einfach nur sehr interessant, habe so meine Erfahrungen einer eben auch ganz anderen Art.

  • Das habe ich auch nicht so aufgefasst, Silli. :)

    Ich wollte nur sagen, dass es eben viele Wege gibt um eine Sehbehinderung zu kompensieren :)

    Liebe Grüße von FizzyIzy <3

  • Hier aus dem Kuriositätenkabinett:

    Ein Lehrer in einem Computerarbeitsraum ist so:

    er unterrichtet Schüler (z. B. Datenverarbeitung oder Mathematik am Rechner). dann gilt für ihn selbst nicht die Rechnerarbeitsplatzverordnung oder Bildschirmarbeitsplatzverordnung, weil er keine Dauertätigkeit an einem Rechner ausführt.

    Er liest nur 30 Monitore, aber er führt an sich keine Tätigkeit aus (also Akten von da nach da schubsen).

    Ergo: man kann so viele Rechner aufstellen wie man will, die Abstände und Tischhöhen und Stuhlhöhen sind egal, denn die Schüler arbeiten auch nicht am Rechner - sie lernen, das sind dann vielleicht 90 Minuten.

    Aha.

    Man befindet sich dann in einem Rechnerraum, steuert ihn von vorne mit dem Klassenraumsteuermodul, es laufen 30 Lüfter, aber es gilt keine Verordnung über Arbeitsplatzschutz.

    Das haben die Textverarbeitungskollegen schon jahrelang durchgeklagt, es gibt ja Kollegen, die rund um die Uhr im Rechnerraum sind, aber für sie gelten nicht die üblichen Arbeitsplatzschutzvorschriften der Industrie.

    So viel dazu und zur Unterstützung vom Dienstherrn usw.

    Das Konstrukt ist so:

    Arbeitgeber ist das Land.

    Ausstatter des Arbeitsplatzes ist der Schulträger, das ist der Kreis oder die Stadt, also jedenfalls nicht der Arbeitgeber.

    Genehmigende Stellen für die Ausstattung von Schulen sind einfache Ratsherren von Städten, die irgendwann mal in der Schule waren und sich in der Regel politisch profilieren wollen. Ob wir das Zeug dann wirklich brauchen oder ob es Geldausgabe ist und man günstiger bessere Arbeitsmittel bekommen könnte, das spielt keine Rolle. Z. B. Smart board, sehr teuer, aber toll beworben. Dokumentenkamera Beamer und Rechner viel günstiger und variabler. Es ist ein Verhältnis von 2 zu 1, also 2 Räume ausstatten zum Preis von einem Smartboard mit Spezialsoftware, die dann bindet und Wartungsintensiv ist.

    Mit so einem Smartboard ist aber ein tolles Photo in der Zeitung möglich, mit einer kleinen Kamera nicht, wenn man versteht, was ich meine.

    Die Berufsgenossenschaft ist eine outgesorcte Firma: eine BAD xy GmbH.

    So, und nun ist das Geschiebe möglich.

    Das sieht niemand von außen.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Ich meinte das mit der Unterstützung der Schulleitung auch eher anders, nämlich dass sie sich oft für das Personal einsetzt, wenn irgendwelche Bedenken von Schülern oder Eltern warum auch immer geäußert werden, wie z.B. wegen einer Sehbehinderung der Lehrkraft.

    Von der Schulausstattung habe ich auch nicht gesprochen, denn es ist mir klar, dass die nicht vom Arbeitgeber oder irgendwelchen Ämtern gestellt wird. Ich meinte eher die blindentechnische Ausrüstung, die durchaus vom Integrationsamt finanziert wird.

    Von Smartboard und co halte ich auch nicht sonderlich viel. Ich bevorzuge da die gute alte Tafel.

    Liebe Grüße von FizzyIzy <3

  • Lest euch echt mal den Artikel durch, den ich auf der ersten Seite angegeben habe. Der ist echt interessant, wie ich finde.

    Hab ich. Dafür muss man sich mit Mailadresse aber registrieren. Find ich jetzt nicht so schlimm, ist aber vielleicht nicht jedermanns Ding.

    Ist interessant und lesenswert. Ich stelle mir den Job für die betroffenen aber auch echt anstrengend vor.

  • Ja, ich auch. Aber wenn man das was man macht gerne tut, nimmt man das gerne in Kauf. Zur Not reduziert man eben Stunden, dann verdient man immer noch genug :)

    Liebe Grüße von FizzyIzy <3

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe neue Infos zum Thema von einer Betroffenen:

    Die Arbeitsassistenz ist grundsätzlich einkommens- und vermögensfrei. Die Stunden, die einem pro Woche zustehen, variieren dabei von Bundesland zu Bundesland.

    Die Info habe ich von einer sehbehinderten Lehrkraft, die selbst an einem Regelgymnasium unterrichtet und Assistenz in Anspruch nimmt.

    Liebe Grüße von FizzyIzy <3