Brillengläser-Zuschuß auch für Erwachsene

  • Seit kurzem gibt es auch für Erwachsene Zuschüsse von der GKV zu Brillengläsern. Am 11. April 2017 ist mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz die Neuregelung für den Anspruch auf Sehhilfen in Kraft getreten.

    Bezuschusst werden nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden.

    Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Festbeträge von 10 bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.

    Die Leistungspflicht der Krankenkasse ist an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Das heißt: Bieten zwei Optiker ein und dasselbe Brillenglas zu unterschiedlichen Preisen an, so ist die Kasse nur verpflichtet, die günstigeren Kosten zu übernehmen. Entscheidet sich der Versicherte für das teurere Glas, muss er die Differenz selbst tragen. Daher ist es empfehlenswert, mehrere Optiker um einen Kostenvoranschlag gemäß Rezept zu bitten.

    Wenn daraus hervorgeht, dass ein Brillenglas oder eine Kontaktlinse nicht zum Festbetrag erhältlich ist, kann bei der Krankenkasse ein gesonderter Antrag gestellt werden. Sie ist verpflichtet, dem Versicherten die Brillengläser oder Kontaktlinsen zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen oder auf einen ortsansässigen Optiker zu verweisen, der die erforderlichen Sehhilfen zum Festbetrag anbieten kann.

    Unverändert bleibt, dass minderjährige Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Sehhilfenversorgung haben.

    Der Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor und wählt der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille aufzuwenden hätte. Die Versorgung mit Kontaktlinsen schließt eine Versorgung mit einer zusätzlichen Brille allerdings nicht aus, da Kontaktlinsen bekanntermaßen nur begrenzt getragen werden können.

    Erst wenn in Deutschland und der EU alle Chemikalien verboten sind; auch Kochsalz und Essig Abgabebestimmungen unterliegen und der letzte Hobbychemiker das Handtuch geworfen hat; wird die Politik sehen, dass es immer noch Terrorismus und Drogen gibt.

  • Hallo Sabine,

    die Info habe ich so heute per Mail vom VDK erhalten.

    Der folgende Passus von aerzteblatt.de steht so nicht in den News des VDK:

    " Künftig erhalten auch Versicherte, die wegen einer Kurz- oder Weit­sich­tigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens sechs Dioptrien oder wegen einer Horn­haut­verkrümmung von mindestens vier Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kosten­übernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags beziehungsweise des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises."

    Also doch wieder ein Haken bei der Sache...

    Erst wenn in Deutschland und der EU alle Chemikalien verboten sind; auch Kochsalz und Essig Abgabebestimmungen unterliegen und der letzte Hobbychemiker das Handtuch geworfen hat; wird die Politik sehen, dass es immer noch Terrorismus und Drogen gibt.

  • Hallo Chemicus!

    Klaro... wo gibt's schon was ohne Haken? :hihi::girlnein::schulterzuck::denk11:

    So einfach ist es leider nicht, da einen Zuschuss zu erhalten.

    Ganz kurz mit meinen eigenen Worten zusammengefasst:

    Seit April gilt die neue Heil- und Hilfsmittelversorgung, u. a. auch für Brillen: Patienten mit 6 Dioptrien haben Anspruch auf den Festbetrag der gesetzlichen Krankenkassen. Liegt eine Hornhautverkrümmung vor, wird bereits ab 4 Dioptrien bezahlt. Bei Kontaktlinsen gilt die Regelung ab 8 Dioptrien. Außerdem muss eine Verschlechterung um 0,5 Dioptrien vorliegen. Der Leistungserbringer muss darüber beraten, welche Leistung für den Individualfall am besten geeignet ist.

    Liebe Grüße

    Sabine

  • Ich war Anfang der Woche beim Optiker, weil ich mit meinen Gläsern nicht mehr klar komme. Unter anderem ist die Hornhautverkrümmung auf dem rechten Auge von 3,0 auf 4,00 gestiegen, links ist sie gleich geblieben.

    Heute habe ich einen wahren Eiertanz erlebt, war bei der Krankenkasse, die sagt, ich brauche eine Verordnung vom AA, um evtl. Zuschüsse zu bekommen, der Optiker sagt, bräuchte ich nicht, war ein nerviges Hin- und Her. Wie hoch der Zuschuss überhaupt ausfällt, konnte mir keiner sagen.

    Meine neuen Gläser bekomme ich Mitte des Monats, Termin beim AA erst Mitte August. Ob sich der ganze Aufwand überhaupt gelohnt hat, bleibt abzuwarten, wenn es dann nur ein Pippibetrag ist, darf ich mich noch mal freuen. :rolleyes:

    LG

    gabrilla

    NDG mit Gesichtsfeldausfällen, derzeit stabile Lage, Katarakt-OP 07/2023

  • Bürokratie, wenn überhaupt, muss die Optikerrechnung vom Datum her nach dem Aa sein.

    Also das theoretische Rechnungsdatum!

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Hallo gabrilla!

    Ein Eiertanz sollte da eigentlich nicht notwendig sein!

    Das ist Gesetz und vorgegeben und da gibt es nix an den Richtlinien zu rütteln.

    Druck doch die Unterlagen aus und schick sie Deiner Krankenkasse.


    Viele Grüße

    Sabine

  • Was Jenat sagt, das stimmt. So hat es mir auch die Krankenkasse gesagt. Der Betrag, den ich bekommen hätte, wäre aber so gering, dass sich der Aufwand nicht gelohnt hätte, einen halben Tag für Augenarztbesuch zu verplanen.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Danke DieDa,

    genau das wollte ich wissen, ob sich der Aufwand mit Arztbesuch überhaupt rentiert. Deswegen war ich ja gestern so gernervt, der schwüle Sommertag klebt mir am Korpus, ich investiere Zeit und Nerven, und bekomme doch keine Antwort.

    Ich werde den AA-Termin im August wieder canceln, denn ich war ja erst im Juni zu ausführlichen Untersuchungen in der Klinik, da brauche ich jetzt noch keinen Kontrolltermin.

    Viele Grüße

    gabarilla

    NDG mit Gesichtsfeldausfällen, derzeit stabile Lage, Katarakt-OP 07/2023

  • Gabarilla, ruf doch mal bei der Krankenkasse oder beim Optiker an und frage nach dem Zuschussbetrag. Dann kannst du immer noch überlegen, ob den den Arzttermin streichst oder ob sich das Geld doch lohnt.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.