Berechnung Visus und was draus wird

  • Hallo,

    das der Restvisus nicht sehr aussagefähig ist, das wissen wir ja aus Erfahrung. Eine wunderschöne Erklärung, was die Zahlen so bedeuten, findet sich hier: https://www.uniklinik-freiburg.de/?id=3713

    Nun gibts die WHO, bzw. deren Einteilung der Sehbehinderung. "WHO 1" bedeutet im Grunde eine Sehschwäche mit einem Visus unter 0,3 (Bundessozialhilfegesetz). Dieser Wert, wenn erreicht, ist bindend für Krankenkassen bei der Bereitstellung von (evtl. kostenlosen) Sehhilfen. Wer drüber liegt, hat keinen Anspruch. Die Werte werden jedoch in Schritten ermittelt nach einer logarithmischen Scala, also z.B. ...0,2-0,25-0,32-0,4... Dummerweise passt diese Scala (oder glücklicherweise für die Kassen) mit dem Wert im Gesetz nicht zusammen. Wer also einen Restvisus von tatsächlich über 0,25, aber unter 0,3 hat, hat echt Pech gehabt. Denn es wird immer aufgerundet, raus kommt dann 0,32 als Zahl. Und damit liegt man nun mal über dem Wert des Gesetzes.

    Die Folgen kann sich jeder selbst vorstellen. Klar ist das nur ein Kritikpunkt am Gesetz, ein anderer wäre vielleicht die Definition "auf dem besseren Auge", damit sind ja Einäugige gleichgestellt mit den Menschen, die noch mit beiden Augen etwas sehen können (=Gesamtgesichtsfeld auf jeden Fall größer als mit einem Auge). Ich zähle jetzt nicht jedes Manko auf (z.B. Sehschwäche bis Blindheit auf Grund psychischer Störungen, das gilt vor dem Gesetz als voll sehend!!!), oder die verschiedensten Augenkrankheiten.

    Wie kämpft man gegen solche Windmühlen?

    LG Magugge

  • Antwort auf die Frage:

    Politisch aktiv werden in Verbänden, Vorträge halten, Presse.

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Es ist nun passiert, was passieren mußte. Die Krankenkasse hat mein Ersuchen (incl. Rezept vom Augenarzt) auf ein Lesegerät abgelehnt. Bei der knappen Begründung war der Restvisus genannt, eben 0,32. Die "Norm" ist nun mal 0,3 damit also wegen Überschreitung des Wertes keine Leistung.

    Damit es verständlich wird, es zählt der Fernvisus! Beim Nahvisus bin ich bei 0,25 (also zum Lesen). Zählt aber nicht.

    Schöne Welt... :traurig:

    LG Magugge

  • Hallo magugge!

    Schade, das ist ja blöd.

    Frag doch mal BSBV nach:

    http://www.dbsv.org/startseite/?no_cache=1

    Die haben evtl. noch eine andere Idee und es gibt auch
    Landesverbände, die da vielleicht noch mehr im jeweiligen Bundesland
    wissen.


    Viele Grüße

    Sabine

  • Hallo,,

    das tut mir sehr leid. Die wollen halt sparen, wo es nur geht.

    Eine Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband hilft bestimmt, denn dann bekommst du auch rechtliche Unterstützung und Hilfe bei der Formulierung. Selbst würde ich einen Widerspruch, der dann zum Sozialgericht geht, nicht schreiben, sondern vom Verband schreiben lassen.


    Viele Grüße

    Jenat

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • Hallo magugge,
    ich hab dir ja in diversen Threads auch mal geantwortet, teilweise auch mit Fragen, da kam ja eher nix. Vielleicht hast du es auch einfach überlesen.
    Da ich selbst wegen meiner Sehbehinderung ein wenig mit Ämtern und Behörden zu tun habe, bin ich auch immer froh um Austausch bzw. bin ich da nicht ganz unbedarft.

    Du beschreibst sehr ausführlich in deinem Eingangpost ein Prozedere der Visusbeurteilung. Mit Link.
    Ich habe gerade heute aktuell eine Visusmessung hinter mir. Und einen Visus von 0,3 - auf den Punkt. Den hab ich in den letzten Wochen auch mehrfach gehabt, in Klinik, bei meiner Haus-AÄ. Das liegt einfach daran, dass ich immer mit den üblichen genormten Seh-Zahlen-Tafeln gemessen werde. Das ist auch so erlaubt.