Prozente duch glaukom

  • Hallo...

    bei mir wurde vor ca 5 Wochen der Grüne Star diagnostiziert..

    Nun wollte ich mich mal informieren,w?elche Voraussetzungen gegeben sein müssen ,,um eventuell Prozente vom Versorgungsamt zu bekommen..

    Habe momentan schon 30 % ..

    Welche Erfahrungen habt ihr da ..??

    danke

    lg Jutta :)

  • Über die "Grad der Behinderung" - Regelungen gibt es (Kürzel GDB) nicht nur hier im FORUM (Suchfunktion nutzen :D ) sondern auch z.B. bei WIKIPEDIA oder in med. Foren bzw. Portalen umfassende Info.

    Achtung: Einzelne GDB werden nicht automatisch addiert zu einem neuen Grad. Das ist alles individuell und es gibt einige Hürden....

    LG -Senator

  • Hallo Jutta,

    da müsstest du schon sehr extreme Gesichtsfeldausfälle haben, aber das ist bei dir ja nicht der Fall. Lieber keine Prozente, dafür mehr sehen ...

    LG
    DieDa

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Hallo Jutta,

    auch ich habe 30 %, kann aber nicht sagen, ob und wie weit das Glaukom dabei eine Rolle gespielt hat. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltagsleben. Wenn also noch keine deutlichen bzw. erheblichen Gesichtsfeldausfälle da sind, glaube ich nicht, dass sich ein Glaukom da auswirkt.

    LG
    memory

    Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

    Ein lieber Gruß

    memory

  • Hallo...

    die 30 % Prozent habe ich wegen anderen Krankheiten...

    Da kann ich euch nur recht geben...bin froh wenn es so vom Sehen her ewig bleibt..

    bin schon so stark kurzsichtig -16 Dioptrien...das reicht mir gerade.

    danke

    lg Jutta.

  • Hier findest du die Details ab Seite 20: Tabelle GdB

    LG
    DieDa

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Harmonie, der CDR-Wert des Sehnerves hat in dem Fall nichts zu sagen. Es kommt auf deine Gesichtsfeldausfälle an. Siehe den Link zu der Tabelle.

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Hallo,

    ich möchte das hier mal ein wenig konkretisieren.

    Für das Glaukom selbst gibts keine Prozente. Wenn eine Korrektur der Sehschärfe vorgenommen wird (Kontaktlinsen, Brille, Implantate), so gilt der Wert der Sehschärfe nach der Korrektur. Bei Gesichtfeldausfällen wird das zentrale Sehen berücksichtigt. Wenn der Sehbereich rund ums Zentrum weniger als 50% ist, so hat man Chancen.

    Schwerpunkt liegt bei Ausfällen unterhalb des waagrechten Sehhorizontes, alle Ausfälle oberhalb bleiben weitestgehend unberücksichtigt. Bei zentralen Ausfällen kommts auf den Grad der Ausfälle an, genauer weiß ich es nicht. Grundsätzlich gilt allein der Wert des besseren Auges, wenn das andere Auge im Extremfall blind ist, so bleibt selbst das unberücksichtigt.

    Es gilt die momentane Schädigung des Auges. Unbedeutend sind Zukunftsprognosen. Auch wird der Grad der Behinderung erst ausgewiesen, wenn die Behandlung vorerst abgeschlossen ist (dazu siehe unten). Es zählt nicht die Beeinträchtigung im täglichen Leben, sondern nur der (scheinbar) meßtechnisch festgestellte Wert und das Gutachten eines Arztes.

    Zur Darstellung der Gesichtsfeldausfälle gilt nur eine manuelle Messung einer dafür ausgebildeten Fachkraft, nicht ein Automatenergebnis. Auch das Lebensalter wird ausgewertet, da ja normalerweise das Sehen im höheren Alter schlechter wird.

    Egal wie das Ergebnis der Entscheidung über den Antrag ausfällt, grundsätzlich gilt der bestätigte Temin des Empfangs des Antrages bei der Behörde als Beginn der Schwerbeschädigung. Das gilt auch bei Ablehnung des Antrages, sofern man die Fristen für einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde einhält. Ein Widerspruch lohnt prinzipiell immer!

    Sollte auch dieser scheitern muß Klage erhoben werden, hier handelt es sich um Sozialklagen, diese sind in erster Instanz kostenfrei. Dauern aber unter Umständen Jahre...

    Eine Behandlung gilt als vorerst abgeschlossen, wenn sich für absehbare Zeit am Auge nichts mehr ändert und eine Verbesserung des Sehens für die Zukunft ausgeschlossen werden kann. Bei Verschlechterung kann man Folgeanträge stellen (da gibts aber Mindestfristen, die einzuhalten sind).

    Ich schreibe hier aus persönlichen Erfahrungen, unwissend der exakten rechtlichen Grundlagen. Daher kann ich euch auch keine Paragraphen oder Vorschriften zeigen oder verlinken. Und ob das alles so genau zutrifft und rechtens ist was ich hier schreibe, garantiere ich auch nicht.

    LG Magugge


    Edit by Sabine, 30.09.2016, 08.49Uhr: Absätze eingefügt

  • ich möchte das hier mal ein wenig konkretisieren.


    Danke für deine kopierte Zusammenfassung.

    Zitat

    Es zählt nicht die Beeinträchtigung im täglichen Leben,
    sondern nur der (scheinbar) meßtechnisch festgestellte Wert und das
    Gutachten eines Arztes.

    Da ich noch im Widerspruch bin, kann ich natürlich nichts über den Erfolg schreiben. Ich will meine Blendempfindlichkeit als Einschränkung anerkannt haben, das ist nicht so einfach. Ich vermute aber, dass du das gerade schreibst, weil du in deinem Antrag einen Hänger hast? Würde mich interessieren.

    Gerade wichtig ist ja auch die Einschränkung - und die soll beschrieben werden. Wenn vom Facharzt noch abgestempelt, um so besser.

    In den Statuten steht, dass für das Gesichtsfeld eine Messung nach Goldmann manuell sein muss. Wenn es bei der GdB-Beantragung für wirklich Betroffene das Gesichtsfeld! angeht, reicht für den ersten Versuch auch die bekannte Perimetrie. Wenn sie mehr wollen, sollen sie halt nachfragen :keineAhnung:

    Raus genommen wurde mittlerweile die funktionelle Einäugigkeit. Damit z.B. habe ich noch meinen ersten GdB von 30 in 2011 bekommen. Das ist mittlerweile zusammengefasst in den gesamten beidäugigen Visus. Schwer zu erklären.

    Die Einschränkung insgesamt wird durch den gesamten (Fern)Visus bestimmt. Dabei wird natürlich das funktionell blinde Auge noch berücksichtigt. Habe ich z.B. auf beiden Augen einen schwachen Visus von z.B. 0,3 so wird der Gesamt-Visus und Gesamt-GdB anders beurteilt wegen dem noch vorhandenen beidseitigen Sehen.

    Beispiel ich, links funktionell blind. Sehendes Auge guter Fernvisus. Den GdB bzw die Schwerbehinderung aktuell nur wegen FV 0,5 einseitig und Pseudophakie. Ich versuche gerade eben meine funktionellen Einschränkungen geltend zu machen. Und noch bin ich nicht davon überzeugt, dass ich das nicht im Widerspruch hin kriege?

    Keinen Sinn allerdings macht es den GdB beim jeweiligen Sozialamt bzw Sozialgericht einklagen zu wollen. Da er immer wieder - ohne Fristen übrigens - neu gestellt werden kann, wäre das ziemlich müssig.

    Ich selbst warte noch, mein - in dem Falle hier Wohnort Münster, kein Versorgungsamt getrennt - Sozialamt hat mir vor Wochen die Bestätigung über den Eingang meines Widerspruch geschickt. Mein Sozial- Versorgungsamt darf darüber noch einmal nachdenken, erst dann geht der Widerspruch an die Bezirksregierungsstelle. Lustigerweise ist die für NRW in Münster :D

  • Hallo an alle Interessierten,

    bei meinem aktuell laufenden Widerspruch tut sich etwas. Mein Versorgungsamt hat jetzt meine Haus-AÄ angeschrieben zwecks Befund und Gesichtsfeld. Was genau gefragt wird weiß ich noch nicht, habe übernächste Woche einen Termin bei ihr.

    Ich vermute aber, dass es sich um das manuell-kinetische Gesichtsfeld handelt. In der Praxis war man zumindest leicht verwirrt. In meinem Fall ist das auch nicht ausschlaggebend, da ich auf meinem sehenden Auge keine unteren Ausfälle habe. Und das obere Skotom wird nicht unbedingt berücksichtigt.

    Mir geht es ja um Folgen durch Funktionsbeeinträchtigungen und die extreme Blendempfindlichkeit des Auges. Was nützt mir mein recht hübscher FV, wenn das Auge ihn mangels Akkommodationsfähigkeit nicht umsetzen kann.
    Und meine Blendempfindlichkeit geht – bisher noch zumindest meiner Meinung nach – mittlerweile über ein normales Maß hinaus. Ich benötige ja nicht zum Spaß draußen einen Kantenfilter selbst bei trübem Herbstwetter …

    Ich bin gespannt, was daraus noch wird. Zumindest denkt mein Versorgungsamt noch einmal drüber nach.

    Sollte jemand noch Tipps oder Erfahrungen dazu haben, gerne her damit.

  • Hier der Link zu einer Tabelle zur Berechnung des GdB bei Sehbehinderungen:

    Tabelle zur Ermittlung des Sehbehinderungsgrades (GdB) bei Minderung der Sehschärfe

    Für die Bemessung des GdB ist vor allem die tatsächliche Leistungseinschränkung durch die Erkrankung bzw. Behinderung maßgeblich. Bei der Beurteilung ist vom klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Die GdB von mehreren Erkrankungen werden dabei nicht zusammengerechnet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.

    Anlage zu § 2
    der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält weitere Infos.

    Beide Links sind leider nicht sehbehindertenfreundlich...

    Erst wenn in Deutschland und der EU alle Chemikalien verboten sind; auch Kochsalz und Essig Abgabebestimmungen unterliegen und der letzte Hobbychemiker das Handtuch geworfen hat; wird die Politik sehen, dass es immer noch Terrorismus und Drogen gibt.

  • Hallo zusammen,

    in meinem Thread hatte ich ja ziemlich detailliert (:grinsgrün:) über die weitere Geschichte "mit meinem GdB" gechrieben. Ich versuche hier einfach mal zur Info - das meiner Ansicht/Erfahrung Wichtigste - zusammen zu fassen.

    Vorweg: Es geht bei mir nur um einen GdB wegen Sehminderung durch Glaukom. Ich habe keine zusätzliche Erkrankung. Und es handelt sich um meine persönliche Erfahrung, aktuell bis in hin zur Klageerhebung meinerseits wegen einfachem Fehler, somit kein Recht auf allgemeine Gültigkeit :zwinkern:

    Keinen Sinn allerdings macht es den GdB beim jeweiligen Sozialamt bzw Sozialgericht einklagen zu wollen. Da er immer wieder - ohne Fristen übrigens - neu gestellt werden kann, wäre das ziemlich müssig.

    Ich habe mir also selbst widersprochen. Eine Erfahrung schlauer heute, würde ich anders abwägen. Grundsätzlich stehe ich aber zu meiner Aussage. Sonst hätte ich weiter geklagt. Wäre mir persönlich in meinem Fall aktuell zu müssig, die Zeit wird kommen ...

    Fakt ist, in der von mir erfahrenen Praxis inkl. amtlich gestelltem Gutachter, dass in erster Linie die Sehminderung laut Tabelle der DOG gilt.

    ("Persönlicher (bissiger) Kommentar: Und kein Gutachter, tu er noch so nett, beißt die Hand, die ihn füttert...

    Hab ich zurück beißen können - Ätsch!")

    In dieser zu bewertenden Sehminderung sind sowohl psychische als auch anderere funktionelle Sehminderungen bereits enthalten. Mein Plan, durch meine funktionellen Einschränkungen des einzig sehenden Auges allein eine Erhöhung zu erreichen, ging also nicht auf. Der GdB neu eingeschätzt wurde rein auf Visus.

    Ich hatte ja Klage erhoben (erheben müssen, weil Widerspruch wegen anderem schon durch), da bei mir vom Augen-Gutachter schlichtweg die Pseudophakie (künstliche Linsen, nicht altersbedingt) vergessen wurde bei seiner GdB-Berechnung. Und die zählen halt bei Augen +10 wenn der GdB nicht über 60 liegt.

    Letztendlich ist der GdB rein wegen Sehminderung recht einfach "zu berechnen", weil andere Dinge immer mehr eingegrenzt/mit eingeschlossen werden.

    Meine ganz persönliche Meinung: Ich bin zur Zeit korrekt eingestuft objektiv. Darum ging es mir.

  • Hallo liebe Leser/innen und „Leidensgefährten „

    Bei mir wurde vor 3 Wochen eine kanaloplastik in Magdeburg vorgenommen. Leider ist der Augendruck mit 18 bei einem Niedrigdruckglaukom auch nach der Op zu hoch. Der Zielwert ist höchstens 10.Beide Papillen sind fast ausgehöhlt und mein Blutdruck nachts mit 54/97 zu niedrig. Meine Augenärztin rät zu einer schnellstmöglichen op mit dem Sickerkissen. Auf dem rechten Auge habe ich bereits Sehstörungen, auch beim Lesen. Ich bin ziemlich mutlos, denn es ist sehr schwierig gleich wieder und schnell einen neuen Termin in Magdeburg zu bekommen. (Personalmangel) Auch habe ich Zweifel, ob diese Op mich , mit den o.g schlechten Werten, vor dem Erblinden schützen kann! Hat jemand im Forum Erfahrungen ?

  • Hallo Heike,

    willkommen im Forum!?

    Unsere lieben Sabine wird sich darum kümmern, deinem Anliegen einen eigenen Thread zu geben.

    Seit wann gibt es die Diagnose? Welche Befunde liegen dir vor (HRT, GF, Diagnose der Klinik)? Du kannst die gern anonymisiert einstellen zum drüber gucken (persönliche Daten unkenntlich machen) Verlaufsdiagnostik?

    Wie waren deine Werte vor der OP?

    Welche Tropfen sind aktuell verordnet?

    Gibt es bei dir Nebenbaustellen (andere Erkrankungen wie Kurzsichtigkeit, Herz, Ortho, ...), weitere Medikamente, gefühlte Beschwerden?

    Chronische Krankheiten in der Familie?

    NDG hat mit dem Gefäßsystem zu tun.

    Viele Puzzlesteine.

    Hat die Klinik/HAÄ dazu mal Hinweise gegeben?

    Was du selbst tun kannst:

    viiiiiel trinken (Wasser, grüner Tee) 2,5 l und mehr - über den Tag verteilt.

    gesunde Ernährung (viel Obst/Gemüse, blaues Obst beso, wenn-dann dunkle Schoko mit hohem Kakaoanteil, Fisch,..) Salz, Magnesium ... da kennen sich die NDGler hier besser aus.

    Es gibt im Forum etliche Berichte und Hinweise dazu. Schau mal unter der Suchfunktion nach NDG...

    Bewegung/gemäßigte Sportarten, Entspannungstechniken... unser NDG-Profi Jenat schwört auf Kundalei/Yoga.

    Jenat wird sich sicherlich eh noch melden.

    Zur eigenen intensiven Beschäftigung mit dem Thema hilft das Buch "Glaukom - mehr als ein Augenleiden" von Ilse Strempel.

    Da ist ganz viel zum Thema nachzulesen. Mit Infos daraus lassen sich mitunter auch Hausärzte und Fachärzte zu weiterführenden Untersuchungen bewegen (Blutwerte, Vitaminstatus, ...).

    Es gibt zum NDG/Diagnostik inkl. Durchblutungsaspekt Koryphäen ... wird jenat sicher was schreiben.

    Miein Gedanke war jetzt, dass du bei deiner Situation/deinen Fragezeichen evtl. eine Zweitmeinung brauchen könntest ... Terminlage ist natürlich auch da nicht unbedingt zeitnah.

    Verrätst du, wie alt du bist?

    Nu habsch dich 'gelöchert', sorry ... muss manchmal sein, um gemeinsam einen Weg zu finden. ?

    Btw: du hast dich mit Echtnamen angemeldet? Falls Sabine das noch korrigieren soll. bitte Änderung per PN an sie.

    Tief durchatmen ... du bist hier im Forum gut aufgehoben ?.

    Gute Nacht derweil!

    Minerva

    "Die Dinge, die mich anders machen,
    sind die Dinge, die mich ausmachen."
    A. A. Milne