• Hier gibt es Infos zur IVOM:

    Seit dem 01.10.2014 ist die IVOM Bestandteil der EBM ( einheitlicher BewertungsMaßstag, die Abrechnungs-
    tabelle für Ärzte für Kassenpatienten).

    Somit ergibt sich folgende Abrechnungsmöglichkeit:

    Eine Nachkontrolle nach einer IVOM kann vom Operateur ( wenn der die Kontrolle also durchführt) mit der Ziffer 31717 abgerechnet werden

    Wenn eine Nachkontrolle nicht vom Operateur durchgeführt wird, dann muss die Klinik eine Überweisung an den Haus-AA machen, dann kann der
    Haus- AA die EBM- Ziffer 31716 abrechnen.

    Dieses Vorgehen geht allerdings nur, wenn kein regionaler Vertrag besteht, sondern eine Genehmigung durch die KV zur IVOM vorliegt!
    Das Problem hierbei ist, dass Kliniken in der Regel nur regionale Verträge haben!
    Dann kann die Nachkontrolle nur ein Haus-AA abrechnen, wenn er die Genehmigung von der KV hat ( Ziffer 31716).
    Allerdings wird ein Haus-AA, der die Genehmigung zur IVOM hat, natürlich auch die Injektion selbst durchführen wollen.

    Ganz klar war die Aussage, dass die Kosten für eine Nachkontrolle keinesfalls zu Lasten des Patienten gehen dürfen!!

    Also, entweder die Kosten bei der Kasse einreichen oder von der Klinik zurückführen. Oder die Nachkontrolle in der Klinik machen lassen.
    Die Nachkontrollvergütung ist eigentlich in der Genehmigung nämlich schon mit enthalten.

    Die Kostenübernahme für die IVOM muss bei der Krankenkasse nicht mehr beantragt werden, wenn der Arzt/die Klinik so eine
    Genehmigung für IVOM von der KV hat! Die kann vom Arzt/der Klinik bei der KV beantragt werden ( nach Kapitel 31 des EBM).

    Will ein Arzt/eine Klinik die Injektion durchführen und hat keine Genehmigung, dann muss das weiterhin beantragt werden.
    Dann ist es geschickt, wenn da auch gleichzeitig mit dem Kostenübernahmeantrag für die Injektionen auch die Nachkontrolle mit
    beantragt wird.

  • Hallo Sabine,

    bis Sept. 14 hatte man die Nachkontrolle beim lokalen AA (wenn die Inj. woanders erfolgte) ja rd. 80-90 EU privat zu zahlen. Im Verhältnis zu den dabei zu absolvierenden Postionen fand ich die Summe akzeptabel, so weh die Zahlung auch im eigenen Geldbeutel schmerzte.

    Nach der patientenfreundlichen Neuregelung habe ich schon kürzlich bemerkt, daß der Haus-AA nun nur noch 10.- abrechnen kann.
    Das ist ja wirklich lächerlich, wenn der gleiche Kontrollumfang wie früher sein soll, zudem muss man ja unter diesem Rubrum 1 x gleich am Tag nach der Inj. und noch einmal nach 1 Woche zum AA. Also 2 x fü10.- Euronen??

    Habe ich da was missverstanden, oder ?(

    LG - Senator

  • Hallo Senator!

    Nein, ich denke nicht, dass Du da was falsch verstanden hast.

    Das ist lächerlich, ebenso wie die 13 Euro Quartalspauschale für einen Glaukompatienten.


    Leider wird aber bei solchen Regelungen Sinn und Nichtsinn nicht gerade oft richtig beurteilt.
    Zumindest nicht aus Patientensicht.


    Viele Grüße

    Sabine