Wenn gefährliche Strahlen ins Auge gehen, PM vom BVA

  • Liebe User!

    Hier wieder eine PM vom BVA.

    Viele Grüße

    Sabine


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    Wenn gefährliche Strahlen ins Auge gehen

    Laserpointer sind kein Spielzeug

    Düsseldorf 16.1.2014 – Der Berufsverband der Augenärzte macht darauf
    aufmerksam, dass es immer häufiger zu Verletzungen der Netzhaut mit
    teilweise bleibender Sehminderung durch Laserpointer kommt. Wenn solche
    gefährlichen Strahlen ins Auge gehen, können auch Augenärzte mitunter nicht
    mehr helfen. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands rät deshalb
    erneut zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Laserpointern.

    Solche Fälle müssen Augenärzte immer häufiger behandeln: Ein Junge hatte im
    Urlaub einen Laserpointer geschenkt bekommen und spielte zu Hause damit vor
    einem Spiegel. Der reflektierte Strahl traf ihn ins Auge und verletzte die
    Makula, die Stelle des schärfsten Sehens der Netzhaut. Im US-amerikanischen
    Fachblatt „Ophthalmology“ veröffentlichten Augenärzte aus Saudi-Arabien vor
    Kurzem eine Fallserie von 14 jungen, männlichen Patienten, die meist beim
    Spiel mit Laserpointern verletzt wurden. Netzhautblutungen und Löcher in der
    Makula waren dabei die Schäden, die die Strahlen angerichtet hatten. Nur bei
    vier Patienten trat spontan eine Verbesserung der Sehstärke ein, die anderen
    mussten behandelt werden.

    Die Serie von Meldungen über Flugzeugpiloten oder auch Fußballspieler und
    Autofahrer, die mit Lasern vorsätzlich verletzt werden, reißt nicht ab. Und
    immer wieder verletzen sich Kinder beim vermeintlich harmlosen Spiel.
    Deshalb betonen Augenärzte einmal mehr: Ein Laserpointer ist kein Spielzeug!
    Der Blinkreflex schützt nicht ausreichend zuverlässig bei Laser-Blendung.
    Insbesondere im Ausland gekaufte oder illegal importierte Geräte
    überschreiten häufig die geltenden Grenzwerte. Das Schweizer Bundesamt für
    Metrologie hat jüngst 48 Laserpointer getestet, von denen die meisten von
    der Kantonspolizei Bern konfisziert wurden, nachdem sie unerlaubt eingesetzt
    worden waren. Die Untersuchungen zeigten, dass nur zwei Laserpointer den
    zulässigen Grenzwert einhielten, alle anderen waren stärker als es ihre
    Klasse erlaubt hätte. Eines der Geräte war sogar 1000-mal zu stark.

    Laserstrahlen gehen nahezu parallel von der Lichtquelle aus. Die starke
    Bündelung ermöglicht hohe Bestrahlungsstärken, die vor allem die Netzhaut
    des Auges schädigen können. „Trifft Laserlicht auf die Netzhaut, kann es in
    einfachen Fällen zu einer Blendung der Sinneszellen ohne strukturellen
    Schaden kommen, die sich nach Minuten wieder bessert“, schildert Prof. Dr.
    Horst Helbig, Direktor der Universitäts-Augenklinik Regensburg, die ersten
    Symptome. „Dieses Phänomen kennen die meisten Menschen auch von anderen
    hellen Lichtquellen. Bei stärkerer oder längerer Einwirkung des Laserlichtes
    auf die Netzhaut kann aber auch ein irreversibler Gewebeschaden auftreten.
    Der umschriebene Ausfall des Sehens, wie wir ihn nach Blendung kennen,
    bildet sich nicht wieder vollständig zurück. Dies kann zum bleibenden
    Verlust des zentralen Sehens und der Lesefähigkeit führen“, macht Prof.
    Helbig klar.

    Tipps zum Umgang mit Lasern

    Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Laserpointern:

    - Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet
    werden.

    - Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl
    schauen.

    - Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen
    bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.

    - Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen
    betrachtet werden.

    - Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen.
    Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die
    Augen.

    - Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und
    Jugendlichen.

    Vor allem gilt es, Laserschäden am Auge zu vermeiden, rät Prof. Helbig.
    „Wenn dennoch Sehstörungen nach Belichtung des Auges mit einem Laser
    auftreten, sollte man umgehend einen Augenarzt aufsuchen. Er kann eine
    Behandlung mit hoch dosiertem Kortison versuchen, um den bleibenden Schaden
    so klein wie möglich zu halten.“


    Weitere Informationen zum Thema „Auge und Sehen“ inklusive Bild- und
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    Herausgeber: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA),
    Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf

    Pressekontakt: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA),
    Pressereferat: Dr. med. Georg Eckert,

    Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf, Tel. +49 (0) 2 11 / 4303700, Fax +49
    (0) 2 11 / 4303720,

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