Glaukom und BU-Versicherung

  • Hallo,
    ich würde gern mal das Thema Glaukom und Berufsunfähigkeitsversicherung ansprechen, da ich es bei der Suche noch nicht gefunden habe.
    Ich hatte 2006 eine BU-Versicherung abgeschlossen und in dem Fragebogen angegeben, dass ich (zu diesem Zeitpunkt) seit 2 Jahren in der Behandlung wegen des erhöhten Augeninnendruckes bin. (Wenn die Berufsunfähigkeit eintritt, prüft die Versicherung ja den Fall.)
    Daraufhin kam dann von der Versicherung die Antwort, dass eine Berufsunfähigkeit, die durch das Glaukom hervorgerufen wird, nicht durch die Versicherung abgedeckt ist.

    Wie sind da eure Erfahrungen bei diesem Thema?

    Viele Grüße,
    Jörg

  • Hallo und Willkommen Jörg,

    bezüglich BU hab ich keine Erfahrungen.
    Aber Glaukom ist ja eine chronische Erkrankung. Ich hatte deswegen bisher immer Probleme eine private Zusatzversicherung (Chefarztbehandlung) abzuschließen. Jahrelang wollte das keine Versicherung machen. Nun hat das jetzt geklappt, allerdings mit einem kleinen Aufschlag.

    Denke, dass es bei den anderen Versicherungen ebenso und mit evtl. Mehrkosten verbunden ist.

    Viele Grüße
    Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Hallo!

    Willkommen hier im Forum, Jörg!


    Helga, das Problem mit der Zusatzversicherung hab ich auch. Keiner will mich haben *schnüff* :D ... oder dann mit Ausschluss des Glaukoms.

    Wie haste das denn nun geschafft?

    Liebe Grüße

    Sabine

  • KarstadtQuelle Versicherungen ...
    Waren die einzigen nach bundesweiten Telefonaten.

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Hallo noch mal,

    nach Auskunft unseres Versicherungsfachmannes:

    Glaukom ist bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung generell ausgeschlossen und kann auch nicht durch einen Risikozuschlag abgeschlossen werden.

    Unter Umständen wäre dies ein teures Unterfangen für die Versicherungen, wenn ein verhältnismäßig junger Mensch wegen Glaukom eine BU erhalten würde, z. B. für die Dauer von 40 Jahren.

    Beim Abschluss von Zusatzversicherungen, wie die von mir angesprochene Chefarztbehandlung, ist dies bei den Versicherungen unterschiedlich und evtl. eben durch einen Risikozuschlag möglich. In diesem Fall wird von der Versicherung eine Beurteilung durch den Augenarzt/Krankenhaus verlangt und anhand derer von Fall zu Fall entschieden.

    VG Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Hallo Helga,
    die Vermutung mit dem generellen Ausschluss hatte ich auch schon, da das Glaukom ja bei allein Angeboten ausgeschlossen war und das wie geschrieben schon 2006 war. :traurig:
    Ich wollte das Thema "nur" mal im Forum sensibilieren, da die private BU-Versicherung erst in den letzten Jahren durch die Branche zu eine "Must-Have" erklärt wurde und ich mir daher vorstellen kann, dass es in einigen Jahren daher für viele Versicherte zu einem bösen Erwachen kommen wird.
    Umgekehrt könnte man dann den potentiell Versicherten raten, dass sie die Versicherung beantragen, bevor sie eine "freiwillige" IGEL-Leistung wie die Glaukomvorsorge (=Augendruckmessung) durchführen. Denn sicherlich gibt es viele, die bisher die Vorsorge immer abgelehnt haben, aber im Alter die BU wegen Gesichtsfeldausfällen beantragen. Also ist man in diesem Fall als jemand, der versucht die Gesichtsfeldausfälle durch Tropftherapie zu verhindern/hinauszuzögern, "schlechter" dran. Komisch oder?

    Viele Grüße,
    Jörg

    PS: Okay, ich habe auch schon IGEL-Leistungen abgelehnt...

  • Hallo Jörg,

    leider zurzeit kaum Beteiligung zu diesem Thema ...

    Natürlich gibt es noch viele andere Möglichkeiten der Absicherung, muss ja nicht unbedingt eine BU sein.
    Kann mir vorstellen, dass nur wenige, die eine BU abschließen, nach den Ausschlusskriterien fragen. Von allein gesagt bekommt man bei einigen Versicherungen ja so etwas meist nicht - oder gibt es da auch andere Erfahrungen?

    Ansonsten kann es schon "in die Hose" gehen, gerade die Glaukomvorsorge als IGEL-Leistung zu vernachlässigen. Habe bereits etliche Patienten kennengelernt, die etwas Geld sparen wollten und erst den Augenarzt aufsuchten, als der größte Teil der Nervenfasern bereits abgestorben war.
    War mal bei einer bundesweiten kostenlosen Druckmesstour dabei. Wahre Schlangen bildeten sich im strömenden Regen vor dem Wagen, alle wollten kostenlos gemessen werden und viele viele wurden dringlichst gebeten den Arzt aufzusuchen wegen weiterer Untersuchungen - ich bin mir sicher, dass nur ein Teil dieser Empfehlung gefolgt ist.

    Aber ich stimme Dir zu - manches ist schon sehr ungerecht.
    Und oft können wir als Patienten bei Vorsorgeangeboten nicht mehr unterscheiden, was ist wichtig, was nicht und die Menschen mit kleiner Geldbörse sind immer benachteiligt.

    Viele Grüße
    Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Danke für die sehr wichtige Info.
    Hatte ich nicht gedacht, dass Glaukom ausgeschossen ist.
    Hiflt mir bei den weiteren Überlegungen.

    Torti. Go.

    "Du kannst dich nicht auf deine Augen verlassen, wenn deine Vorstellungen unscharf sind."

    Mark Twain (1835 - 1910)

  • Das Thema Versicherungen ist ja allgemein recht kompliziert und selten seriös. Gerade im Netz gibt es ja mittlerweile sehr viele Seiten, die Informationen und sogenannte Versicherungsvergleiche anbieten. Ich habe zum Beispiel auf dieser Seite einige Informationen zu Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten können. Auf den ersten Blick ist die Seite recht übersichtlich und informativ. Allerdings würde ich von einem Vergleich abraten, da man selten ein gutes Angebot erhält. Meist bekommt man als Ergebnis einen Anbieter, der mit diesen Seiten kooperiert.

  • Ich hab grad Eure Beiträge wegen der BU gelesen und finde diese sicherlich wichtig. Leider ist es für mich aus finanziellen Gründen in keinster Weise realisierbar. Ich muß schon froh sein, wenn ich mir die Augentropfen leisten kann. Meine AÄ hat mir noch zusätzlich Tebonin empfohlen. Da sollte ich eigentlich täglich 3 Stück davon nehmen. Allerdings liegt dies überhaupt nicht in meinem finanziellen Budget. So bleibt mir im Prinzip nichts anderes übrig als regelmässig die Tropfen zu nehmen und darauf zu hoffen, daß mein Glaukom nicht schlimmer wird.

    Grüße
    Brigitte

  • Hallo liebe Beamtinnen und Beamte,

    vor dem Abschluss einer BU muss man wissen, dass das Wort 'Dienstunfähigkeit' definitiv im Versicherungsvertrag stehen muss. Sonst tappt man in folgende Falle:

    Ein Beamter/Eine Beamtin wird niemals berufsunfähig, sondern immer nur dienstunfähig. Er/Sie könnte somit einen anderen Beruf ausüben aus Sicht der Versicherung und hätte somit nichts, rein gar nichts, weil er/sie ja gar nicht berufsunfähig ist.

    Viele Versicherungen sagen mündlich: Ja das ist bei uns gleich. Niemals glauben. Dann sollen sie es aufschreiben und zwar in die Vertragsbedingungen, ansonsten weg damit.

    Man kann ja am Ende immer noch innerhalb von 14 Tagen kündigen.

    Gruß

    Antje

    Ohne Musik wäre alles nichts. (frei nach Mozart)

  • "Hallo Jörg,

    leider zurzeit kaum Beteiligung zu diesem Thema ...

    Natürlich gibt es noch viele andere Möglichkeiten der Absicherung, muss ja nicht unbedingt eine BU sein."

    Hallo Helga, was würdest Du denn als Absicherung empfehlen, wenn die BU ausfällt?

    VG
    Anastasia

    Zitat
    Zitat
  • Hallo Anastasia,
    es gibt gute Alternativen: m. E. die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die interessante "Grundfähigkeitsversicherung". Diese käme z. B. auch bei einem Sehverlust in Betracht und wenn man nicht erwerbstätig ist. Aber was so etwas kosten könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Ansonsten bin ich bezüglich BU nicht so der Fachmann. Es gibt eine Webseite mit guten Infos hierzu:
    http://www.vergleichsrechner-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/alternativen.php

    Viele Grüße
    Helga

    Selbsthilfegruppe Glaukom Dortmund

  • Hallo zusammen!

    Ich hoffe es ist Ok wenn ich diesen alten Thread mal wieder hochhole, da ich mich gerade aktuell mit dem Thema beschäftige.

    In meiner Firma wird gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, bei der keine Gesundheitsfragen gestellt werden!
    Dh ich müsste mein Glaukom (und diverse andere Zipperlein) dort nicht angeben. Hört sich erstmal sehr interessant an, denn ich glaube normalerweise bekommt man keine Versicherung mit so einer Erkrankung.

    Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Ich weiß halt nicht, wenn der schlimmste Fall mal wirklich eintreten sollte, was die sich noch so einfallen lassen könnten, um nicht zu zahlen.

    Ich kenne mich auf dem Gebiet leider zu wenig aus und ich kann ja auch schlecht zu dem Versicherungsmakler gehen, der dies in meiner Fa. anbietet und ihn fragen, ob sie denn auch wirklich zahlen würden, wenn mein Glaukom ausufern sollte...

    Würde mich freuen, wenn jemand was dazu sagen kann.

    Viele Grüße
    Sternchen

  • Hallo Sternchen,

    auch wenn es schon einige Zeit her ist, dass ich in der Branche gearbeitet habe, so kann ich dir doch einige grundsätzliche Dinge dazu sagen:

    - Wenn die Versicherung über deine Firma läuft, handelt es sich vermutlich um eine Gruppenversicherung. Bei denen gibt es das tatsächlich, dass keine Gesundheitsfrage gestellt werden. Diese Verträgen haben außerdem den Vorteil, recht günstig zu sein.

    - Es kann sein, dass nach sonstigen Einschränkungen gefragt wird. Da solltest du das Glaukom unbedingt angeben.

    - Egal, was der Vertreter sagt, DU sagst mit deiner Unterschrift, alle wesentlichen Angaben gemacht zu haben. Hast du das nicht getan und es tritt aus diesem speziellem Fall eine Berufsunfähigkeit ein, besteht evtl. keine Leistungspflicht. Ich kann nur dringend dazu raten, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

    - Grundlage dieses Vertrages sind die Versicherungsbedingungen. Lass sie dir vom Vertreter aushändigen. Das sollte für ihn eine Selbstverständlichkeit sein. Dort schaust du dir die Punkte "Vorvertragliche Anzeigepflicht" und "Leistungsausschlüsse" genau an. Keine Angst, diese Bedingungen sind inzwischen besser für Laien verständlich ausgedrückt, als ihr Ruf ist.

    - Sollte dir das keine Klarheit bringen, kannst du direkt bei der Gesellschaft nachfragen, wie das mit dem Glaukom zu sehen ist. Lass dir die Antwort unbedingt SCHRIFTLICH geben. Es bringt nichts, diese Vorerkrankung zu verschweigen und darauf zu hoffen, dass im Ernstfall das nicht auffällt. Dann werden nämlich auch Arztanfragen gemacht und schon wissen sie ab wann und in welchem Umfang dir das Glaukom bekannt war und behandelt wurde.

    - Es gibt auch die Möglichkeit, eine bestimmte Erkrankung, die nicht versichert wird, vom Vertrag auszuschließen. Dann bekommst du zwar nichts, wenn die Berufsunfähigkeit wegen des Glaukoms eintritt, aber du bist zumindest für andere Ursachen versichert. Oder es ist auch mgölich, so ein besonderes Risiko mit aufzunehmen und dafür einen höheren Beitrag zu zahlen. Ob und wie weit diese Gesellschaft das macht, kannst du nur durch nachfragen erfahren. Manche machen es, andere wieder nicht.

    - Sollte für dich so eine abweichende Regelung getroffen werden, achte bitte darauf, dass das auch in deinen Unterlagen drin steht.

    - Der Vertrag zwischen dir bzw. deinem Arbeitgeber ist mit der Versicherungsgesellschaft und nicht mit dem Vertreter. Solltest du Zweifel an seinen Aussagen haben, kannst du auch direkt bei der Versicherung nachfragen.

    - Trau dich, deine Beschwerden, Krankheiten und Einwände ehrlich vorzubringen, denn du brauchst Klarheit, ob du mit deinem Glaukom auch wirklich versichert bist. Was bringt es, das zu glauben und am Ende wird wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht gezahlt.

    Ich würde mich freuen, wenn du hier mal berichtest, wie es in dieser Sache weiter geht.

    LG
    memory

    Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

    Ein lieber Gruß

    memory

  • Hallo memory!

    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort die wirklich sehr hilfreich ist!

    Ich habe auf gar keinen Fall vor irgendwas zu verschweigen aber es wird eben extra damit geworben, dass wirklich keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
    Wenn doch nach Einschränkungen gefragt wird, wie Du es geschrieben hast, werde ich darauf hinweisen.

    Der Makler meinte sie hätten zB auch Leute mit überstandener Krebserkrankung dabei.

    Genau es ist eine Gruppenversicherung und nur dadurch dass sie hier viele neue Kunden auf einen Schlag zusammenbekommen könnten sie sowas machen. Die Masse machts sozusagen.

    Es ist wirklich ein günstiges Angebot, dass man sonst nicht bekommen würde. Erst recht nicht bei Vorerkrankungen und damit meine ich nichtmal nur das Glaukom.

    Ich bin schon skeptisch allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher dass meine Firma da nichts unseriöses anbietet.

    Wenn das Glaukom nicht abgesichert sein würde, würde ich es allerdings nicht machen, denn gerade das ist der Grund weswegen die Versicherung so interessant für mich ist.
    Auf der anderen Seite bin ich zum jetzigen Zeitpunkt schon noch optimistisch bis zum Rentenalter (in 20 Jahren) noch einigermaßen Sehen zu können.

    Bin also noch am Überlegen, wobei ich Deine Ratschläge dann auf jeden Fall berücksichtigen werde! Danke :)

    LG

  • Es kommt schon auch ein wenig auf die Seriösität des Arbeitgebers an.

    Habe mal davon gehört, daß diese evtl. auch eine saftige Provision von der Versicherung bekämen, dabei ging es allerdings nicht um eine BU-Versicherung.

    LG - Senator

  • Senator, das kann eigentlich nur vom Vermittler gewesen sein oder die Firma hatte eine eigene Agentur. Im letzten Fall würde sie selbst als Vermittler auftreten und die Provision wäre in Ordnung im ersten Fall wäre es verboten und wenn das hoch kommt, kann es mächtig Ärger geben. Es ist dann nur zu fragen, stellt sie die eigenen Einnahmen über die Interessen der Mitarbeiter. Wenn die Sache im Sinne der Arbeitnehmer ist, ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn die Firma die Vermittlungsprovision bekommt.

    Wenn ich die Gelegenheit hätte, über so einen Gruppenvertrag in eine BU-Versicherung oder auch eine Unfallversicherung zu kommen, würde ich wenn irgend möglich, die mitnehmen. So günstig, vom Preis und auch von den Angaben zur Gesundheit kommt man nie wieder daran.

    Sternchen: 20 Jahre sind eine lange Zeit. Es gibt vieles, was einen in die Berufsunfähigkeit bringen kann. Ich will dich jetzt aber nicht zu dieser Versicherung überreden. Habe eben im Hinterkopf die Berufserfahrung in der Branche und das prägt einen eben auch. Außerdem bin ich selbst erwerbsunfähig und deshalb verrentet. Ich hatte keine private Berufsunfähigkeitsversicherung. So ein Zubrot aus einer, wenn auch kleinen, privaten Versicherung wäre nicht schlecht gewesen.

    LG
    memory

    By the way: Merke gerade, wie es mir gut tut, mal wieder diese alten beruflichen Sachen aus einer Hinterstube im Gehirn hervor zu kramen :zwinkern:

    Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

    Ein lieber Gruß

    memory

  • Sternchen, ich muss memory recht geben. Ich hatte früher auch mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung und dann aus finanziellen Gründen gekündigt, weil ich dachte "brauch ich nicht". Wenige Jahre später konnte ich den Beruf aufgrund einer Verletzung nicht mehr ausüben, aber die Versicherung war futsch.
    Wenn die Versicherung günstig ist, würde ich sie auf jeden Fall abschließen, selbst wenn das Glaukom ausgeschlossen wird.

    LG
    DieDa

    Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen, Trabekulotomie an beiden Augen (04/11 + 08/11), vor Katarakt-OP (11/21) stark kurzsichtig.

  • Danke Euch für Eure Meinungen.

    Ich muss ja sogar noch mehr als 25 Jahre arbeiten fällt mir mal so ein in der Zeit kann tatsächlich ne Menge passieren :wacko:

    aber ehrlichgesagt habe ich vor der Glaukomdiagnose nie so richtig darüber nachgedacht. Ich war ja immer kerngesund...

    @ Memory Deine Tipps und Erfahrungen nehme ich gerne an und denke ich werde das wohl machen.

    @ DieDa es tut mir leid, dass Du so eine Erfahrung machen musstest. Irgendwie rechnet man ja nie damit, dass es einen selber mal trifft.

    @ Senator mein Arbeitgeber ist da doch sehr gewissenhaft und ich vertraue ihm da in solchen Dingen.


    LG

  • Hallo Sternchen!

    Wir haben so eine Gruppenversicherungssache gerade hinter uns, da das in der Fa. meines Mannes angeboten wurde.


    Du musst immer nur wahrheitsgemäß antworten und dann sollte das also auch kein Problem sein. Und
    auch bei meinem Mann wurde angeboten, dass Arbeitnehmer keine Gesundheitsfragen beantworten muss.
    Ich als Angehörige hätte es, wiederum, gemusst.


    Viele Grüße

    Sabine

  • Nur zur Info: Verjährungsfrist von 10 Jahren

    Gibt man Sachen (Diagnosen, Behandlungen, Kontrolluntersuchungen) nicht wahrheitsgemäß an, wird von arglistiger Täuschung gesprochen.Tritt ein Schadensfall ein, besteht bei arglistiger Täuschung kein Leistungsanspruch.

    Nach 10 Jahren sind jedoch alle Angaben verjährt. pasted-from-clipboard.png

    Hier die Gesetzesgrundlage dafür.

    Zu achten ist immer auch der Vertragstext der Versicherung. Z.B.

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    Also beim Abschluss mit Glaukom bei der BU gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Arglistige Täuschung, 10 Jahre kein Schutz im Schadensfall, egal aus welchem Grund. Danach besteht Schutz auch durch Glaukomschäden.
    • Wahrheitsgemäße Angaben, Schutz für alles außer Glaukomschäden (und was sonst vielleicht ist)

    Bedenkt, häufigste Ursachen für die Beurfsunfähigkeit sind (Stand 2019)

    • Nervenerkrankungen (psychische Erkrankungen?) (knapp 30%)
    • Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapperats (21%)
    • Krebs (17%)

    10 Jahre gar nicht versichert sein ist also sehr riskant. Es kann so viel (anderes) passieren...

    Sicherheitshalber selbst einlesen und beim Makler nachfragen.

    Tipp für Eltern: Kinder können schon in der Schulzeit relativ günstig versichert werden.

    So oder so: Darauf achten, dass es keine erneute (Risiko-) und Gesunheitsprüfung gibt!

    For those about to rock - We salute you!

    2 Mal editiert, zuletzt von Sabine (10. März 2021 um 19:05) aus folgendem Grund: Link entfernt